Erste Rückzahlungen durch die AMA - 530.000 Euro für von Sanktionen betroffene Bauern
Wien (bmlfuw) - Die Arbeit der Task Force Almen unter Vorsitz von Bundesminister Andrä Rupprechter
zeigt erstmals konkrete Auswirkungen für die Bauern: Ende April wurden 530.000 Euro an 1423 Betriebe, die
von Strafzahlungen betroffen waren, zurückbezahlt.
Noch vor dem Sommer soll es eine praxistaugliche Lösung für Auftreiber geben, kündigt Minister Rupprechter
an. „Das Versprechen, bis zum Ausapern der Almen Lösungen auf den Weg zu bringen, konnten wir halten“, betont
Rupprechter.
Die Rückzahlung der zu Unrecht verhängten Sanktionen erfolgte gemeinsam mit der AMA-Auszahlung der Einheitlichen
Betriebsprämie 2013 an mehr als 6000 Betriebe in ganz Österreich. Insgesamt wurden damit 22,46 Millionen
Euro ausbezahlt - inklusive der Rückzahlungen aufgrund von ausgestellten Kammerbestätigungen.
Der Minister hatte bei seinem Amtsantritt im Dezember die Taskforce einberufen, um Probleme im Zusammenhang mit
Flächenfeststellungen auf Almen so weit wie möglich zu bereinigen. In einem ersten Schritt ging es um
die Aufarbeitung der „Altfälle“ aus den Jahren 2009-2013. Gemeinsam mit Ländervertretern, den Landwirtschaftskammern
und der AMA wurde vereinbart, jene Almbauern, denen die Landwirtschaftskammer bescheinigt, dass sie keine Schuld
an unrichtigen Flächenangaben tragen, von Sanktionen zu befreien.
Rund 10.000 solcher Bestätigungen wurden ausgestellt, die jetzt Fall für Fall überprüft und
von der AMA aufgearbeitet werden. Die ersten Auszahlungen betreffen Korrekturen des Antragsjahres 2013. Im Zuge
der nächstfolgenden Auszahlungstermine werden die übrigen Zahlungen an Almbauern aufgrund von Kammerbestätigungen
erfolgen, sodass bis Ende August weitgehend alles abgearbeitet sein wird.
Für das Antragsjahr 2014 wurden - in enger Abstimmung zwischen den Antragstellern, den Landwirtschaftskammern,
dem Bundesministerium und der AMA - die Referenzflächen so festgelegt, dass ein hohes Maß an Rechtssicherheit
für die Bauern besteht. „Damit ist es uns gelungen, für das heurige Antragsjahr in fast allen Einzelfällen
eine sichere Basis für Antragstellung zu schaffen“, sagt der Minister.
Mit Blick auf das zukünftige Modell verweist Rupprechter auf die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner zur
Novelle des Marktordnungsgesetzes, in welchem das künftige Zahlungsmodell für Almen festgelegt werden
soll. Mit dem so genannten „Verdichtungsmodell“ – der Konzentration von Zahlungsansprüchen auf einem Teil
der Almflächen – besteht künftig keine Gefahr mehr, dass wegen geringer Flächenabweichungen hohe
Strafen gezahlt werden müssen.
Auch die Rechtsstellung der Auftreiber bzw. der so genannten „Aufzinser“ soll präzisiert werden, wenn notwendig
auch legistisch.
Offene Fragen der Task Force werden auf Einladung von Bundesminister Rupprechter Anfang Juni in seiner Heimat Brandenberg
erörtert.
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