Rechtsstaatliche Prinzipien müssen eingehalten werden
Wien (bmeia)- Ein Strafgericht in der ägyptischen Stadt Minya verurteilte 683 Anhänger der Moslem-Bruderschaft,
inklusive deren Oberhaupt, Mohamed Badie, zum Tode. In einem separaten Verfahren bestätigte das Gericht außerdem
37 der 529 Todesurteile, die es Ende März ebenfalls gegen Anhänger der Moslem-Bruderschaft verhängte.
In beiden Prozessen wurde den Beschuldigten vorgeworfen, Polizei-Einrichtungen angegriffen und Polizisten ermordet
zu haben. „Wir lehnen die Todesstrafe ab und verurteilen die neuen Todesurteile in Ägypten auf das Schärfste.
Die Verhängung von Kollektivstrafen missachtet alle rechtsstaatlicher Grundprinzipien“, so Außenminister
Sebastian Kurz dazu.
Österreich unterstützt die Bemühungen Ägyptens in Richtung Demokratisierung und seinen Kampf
gegen den Terror und erkennt das Recht des ägyptischen Volks, seinen Weg eigenständig zu gehen. Gleichzeitig
wird aber erneut betont, dass Ägypten international umfassende Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte
eingegangen ist, die durch die neue Verfassung bekräftigt wurden. „Urteile wie diese, die geplante Anti-Terrorgesetzgebung,
der mangelnde Schutz der Medienfreiheit und das vorläufige Verbot aller Aktivitäten der Jugendbewegung
des 6. April schaden dem Vertrauen der Bevölkerung und der internationalen Gemeinschaft in diesen notwendigen
und schwierigen Prozess“, so Sebastian Kurz weiter. Österreich fordert die ägyptischen Behörden
auf, den Weg, der hier beschritten wurde, zu überdenken und die Urteile aufzuheben und hofft auf einen friedlichen
Ablauf der für 26. bis 27. Mai geplanten Präsidentenwahlen sowie die Einhaltung internationaler Standards.
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