Bezirksschulräte werden als eigenständige Behörden abgeschafft.
Eisenstadt (blms) - Das Kollegium des Landesschulrates für Burgenland hat heute weitreichende Reformen
bei der Schulverwaltung beschlossen. Künftig wird es im Burgenland – mit Wirksamkeit 1. August 2014 – zwei
Bildungsregionen geben: eine Bildungsregion Nord und eine Bildungsregion Süd. Die Anzahl der Behörden
in den einzelnen Bezirken sowie den Freistädten Eisenstadt und Rust wird von neun auf vier Standorte reduziert.
Die Bezirksschulräte werden als eigenständige Behörden aufgelöst – mit der Konsequenz, dass
es statt sieben Bezirksschulinspektoren vier Pflichtschulinspektoren geben wird.
Außerdem sollen mehrere Pflichtschulen unter einer Leitung stehen können. Landeshauptmann Hans Niessl,
Präsident des Landesschulrates: „Durch diese Umstrukturierungsmaßnahmen schaffen wird eine effiziente,
schlanke Verwaltung im Schulbereich.“
Die Bildungsregion Nord wird künftig für die Bezirke Neusiedl am See, Eisenstadt, Mattersburg zuständig
sein. Die Aufgaben für die Bildungsregion Nord werden an zwei Standorten wahrgenommen: im Landesschulrat sowie
in der Außenstelle Neusiedl am See (in der Bezirkshauptmannschaft). Für Bezirke Oberpullendorf, Oberwart,
Güssing, Jennersdorf wird die Bildungsregion Süd mit ihren Außenstellen in Oberwart sowie in Güssing
zuständig sein. Untergebracht werden die Außenstellen in den Bezirkshauptmannschaften Oberwart und Güssing.
Reduktion von 7 Bezirksschulinspektoren auf 4 Pflichtschulinspektoren
Die Zusammenlegung der Behörden in den einzelnen Bezirken und den Freistädten Eisenstadt und Rust
von neun auf vier Standorte in den Bildungsregionen ermöglicht eine straffere und effizientere Verwaltung.
Die Agenden von bisher sieben Bezirksschulinspektoren werden künftig von vier Pflichtschulinspektoren wahrgenommen.
Sparpotential ergibt auch der sinkende Bedarf an Büroräumlichkeiten durch die Reduktion von bisher acht
Standorten (Bezirkshauptmannschaft ND, EU, MA, OP, OW. GS, JE bzw. Magistrat Eisenstadt) auf drei Standorte in
den BHs Neusiedl am See, Oberwart und Güssing. Als weitere Auswirkungen zu nennen ist der Wegfall des zweistufigen
Instanzenzuges.
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