Wien (bmi) - Verantwortliche für den Außengrenzenfonds (AGF) und den Fonds für die innere Sicherheit
(ISF) aus zwölf EU-Mitgliedstaaten bzw. assoziierten Staaten trafen sich am 08. und 09.05. im Innenministerium
in Wien. Zweck des Treffens war der informelle Austausch über alle Belange der Planung und Umsetzung dieser
EU-Finanzierungsinstrumente.
Die Europäische Kommission stellt den Mitgliedsstaaten im Rahmen des Außengrenzenfonds (AGF) bzw. des
neuen Fonds für die innere Sicherheit (ISF) Mittel zur Kofinanzierung von nationalen Projekten im Bereich
Grenzmanagement, Visa sowie Kriminalitätsbekämpfung und -prävention zur Verfügung. Dabei wird
die gesamte Abwicklung der nationalen Programme den Mitgliedstaaten übertragen.
Während der AGF mit 2015 abgeschlossen wird, ist der ISF neben dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
(AMIF) eines der zwei neuen EU-Finanzierungsinstrumente im Bereich Inneres für die Finanzperiode 2014 bis
2020. Das Volumen des ISF-Instruments "Grenzen und Visa" umfasst in Österreich rund 14 Millionen
Euro für den genannten Zeitraum. Für den Bereich "Polizei" erhält Österreich ISF-Mittel
in der Höhe von rund 12 Millionen Euro.
Aufgrund der spezifischen Themenbereiche des Fonds werden die Projekte in Österreich insbesondere von Organisationseinheiten
des Innen- sowie des Außenministeriums durchgeführt, wobei aus dem ISF eine Kofinanzierung von bis zu
90 Prozent der Gesamtkosten lukriert werden kann.
Für die mit der Abwicklung des ISF befassten Behörden diente das in Wien organisierte Treffen insbesondere
der Klärung offener Fragen hinsichtlich der Erstellung der nationalen ISF-Programme, mit der die zuständigen
Behörden derzeit befasst sind.
Der Leiter der Gruppe II/B (Fremdenpolizei-, Zivil- und Katastrophenschutz) im Innenministerium, Mag. Johann Bezdeka,
hob die Wichtigkeit dieses informellen Austauschs hervor. "Österreichs zuständige Behörde wird
ihre aktive Teilnahme an diesem Forum fortsetzen", versicherte Bezdeka den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Neben der administrativen Abwicklung der Finanzierungsinstrumente wurde auch die operative Projektabwicklung beleuchtet.
Einer der wichtigsten nationalen ISF-Partner ist das Bundeskriminalamt, das auch als zukünftiger Projektträger
im Rahmen des ISF zur Verfügung steht. "Die Abwicklung eines aus EU-Mitteln kofinanzierten Projekts stellt
mitunter eine große administrative Herausforderung dar. Gleichzeitig sind EU-Fonds in Zeiten budgetärer
Restriktionen als zusätzliche Finanzierungsquellen nicht mehr wegzudenken", sagte der Direktor des Bundeskriminalamts,
Franz Lang.
Nach Erstellung des nationalen ISF-Programms und Genehmigung durch die Europäische Kommission werden voraussichtlich
2015 die ersten aus ISF-Mitteln kofinanzierten Projekte starten.
Ansprechstelle bei Fragen zum Außengrenzenfonds (AGF) und Fonds für die innere Sicherheit (ISF) ist
die zuständige Behörde, BMI-Referat II/3/d.
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