LH-Stv. Sobotka: Vereinfachung und klare Ansprechpartner für die Bürger
St. Pölten (nlk) - Am 1. Jänner 2014 hat das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich die
Arbeit aufgenommen. Als eines von bundesweit elf Verwaltungsgerichten - neun Verwaltungsgerichten der Länder
und zwei Verwaltungsgerichten des Bundes - sorgt es seither für umfassenden Rechtsschutz im Bereich des öffentlichen
Rechts in Niederösterreich.
Aus Anlass der Errichtung des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich fand am 08.05. in St. Pölten
eine feierliche Festveranstaltung statt. Der Einladung zu diesem Festakt des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich
folgten zahlreiche hochrangige Vertreter aus Politik, Gerichtsbarkeit, Verwaltung und Wirtschaft.
Der Präsident Dr. Patrick Segalla begrüßte die zahlreichen Ehrengäste, allen voran Landeshauptmann-Stellvertreter
Mag. Wolfgang Sobotka in Vertretung des Landeshauptmannes Dr. Erwin Pröll und betonte die besondere Bedeutung
des neu eingerichteten Verwaltungsgerichtes im Hinblick auf den nunmehr gestärkten Rechtsschutz im Bundesland
Niederösterreich.
Diese Tatsache wurde auch durch die Anwesenheit und anschließenden Grußworte des Präsidenten des
Verwaltungsgerichtshofes, Univ.Prof. Dr. Rudolf Thienel, hervorgehoben. "Den Verwaltungsgerichten wird die
zentrale Rolle der Rechtsdurchsetzung im Einzelfall zukommen. Die Rolle der Verwaltungsgerichte wird gegenüber
jener der früheren UVS deutlich aufgewertet."
Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka überbrachte in seiner darauffolgenden Festansprache die
Grußworte des Landeshauptmannes Dr. Erwin Pröll und betonte die zentrale Rolle des Landesverwaltungsgerichtes
für den Rechtsstaat in Niederösterreich, für das ordnungsgemäße Funktionieren der Verwaltung
und für alle Landesbürgerinnen und Landesbürger sowie den Wirtschaftsstandort.
"Für die Bürger ergibt sich durch die Einrichtung des Landesverwaltungsgerichtes eine Vereinfachung
und ein klarer Ansprechpartner in vielen Fragen der Beeinspruchung von Behördenbescheiden sowie ein klarer
zweistufiger Instanzenzug innerhalb der Gerichtsbarkeit " so Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang
Sobotka.
Das Landesverwaltungsgericht als neue zentrale Rechtsschutzinstitution in Niederösterreich bietet seit 1.
Jänner 2014 vollen gerichtlichen Rechtschutz für Bürgerinnen und Bürger in der überwiegenden
Mehrzahl der Verwaltungsangelegenheiten. Es ist somit eine tragende Säule des Rechtsstaates und stellt Fairness
und Lebensqualität in Niederösterreich sicher.
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