Bericht über Stand der Umsetzung der Länderspezifischen Empfehlungen der EU in Österreich
Wien (pk) – Zur Koordinierung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des
Stabilitäts- und Wachstumspaktes sowie der Zielsetzungen von Europa 2020 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet,
der Europäischen Union regelmäßig wirtschafts- und finanzpolitische Berichte vorzulegen. Dem Nationalrat
wurde nun das Nationale Reformprogramm 2014 zugeleitet, in dem die Bundesregierung die Fortsetzung der Strategie
der wachstumsfreundlichen Budgetkonsolidierung mit einem ausgewogenen Mix aus ausgaben- und einnahmenseitigen Maßnahmen
hervorhebt.
Die Eckpunkte des aktuellen Arbeitsprogramms der Bundesregierung
Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 wurde die strategische
Grundausrichtung für die aktuelle Legislaturperiode festgelegt. Die wichtigsten Eckpunkte sind: solide Staatsfinanzen
und ein strukturell ausgeglichener Haushalt ab 2016, Wachstumspakt zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
sowie zur Förderung von Innovation und nachhaltiger Entwicklung, beste Ausbildung für Kinder und Jugendliche,
Absicherung des Sozialstaates und der Generationengerechtigkeit, sparsame Verwaltung, mehr Wettbewerbsfähigkeit
und Standortattraktivität sowie Förderung von Wirtschaft und kreativem Unternehmertum.
Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass wegen der Nationalratswahlen 2013 und der damit verbundenen knappen Fristen
heuer das Nationale Reformprogramm 2014 und das Stabilitätsprogramm 2013-2018 nicht zeitgleich übermittelt
werden konnten. Dies bedeutet allerdings auch, dass das vorliegende Programm noch keine Aussagen über budgetäre
Verbindlichkeiten geplanter Reformmaßnahmen enthält. Die entsprechenden Informationen und das makroökonomische
Szenario werden im Stabilitätsprogramm dargestellt.
Europäisches Semester 2014: Absicherung der wirtschaftlichen Erholung im Mittelpunkt
Das "Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik" wurde 2011 im Rahmen
der Europa-2020-Strategie eingeführt und ermöglicht die frühzeitige Überprüfung der nationalen
Haushalts- und Reformentwürfe, bevor diese von den nationalen Parlamenten beschlossen werden. Das Hauptziel
ist die Sicherung der nationalen Haushaltsdisziplin und eine leistungsfähigere Wirtschaft. Basierend auf einer
festen Abfolge wird im Jänner zunächst von der Europäischen Kommission der Jahreswachstumsbericht
vorgestellt. Dieser analysiert jährlich die wirtschaftliche Lage der gesamten EU sowie der einzelnen Mitgliedstaaten.
Im März einigt sich der Europäische Rat auf die wichtigsten Maßnahmen. Bis April müssen die
Mitgliedstaaten ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme zu ihren nationalen Haushalten vorlegen. Diese
dienen als Grundlage für die länderspezifischen Empfehlungen, welche von der Kommission bis Juni für
jeden einzelnen Mitgliedstaat erarbeitet und von den Mitgliedstaaten bei der Verabschiedung der nationalen Haushaltspläne
und Politikmaßnahmen berücksichtigt werden.
Europa 2020 ist ein auf zehn Jahre angelegtes Wirtschaftsprogramm der EU, das in der Nachfolge der Lissabon-Strategie
steht und im Juni 2010 vom Europäischen Rat verabschiedet wurde. Ziel ist "intelligentes, nachhaltiges
und integratives Wachstum" mit einer besseren Koordinierung der nationalen und europäischen Wirtschaft.
Die Schwerpunkte liegen auf der Förderung von Forschung und Entwicklung (F+E) sowie von Hochschulbildung und
lebenslangem Lernen zur Erhöhung des Wirtschaftswachstums, auf einer besseren gesellschaftlichen Integration
und auf einer Förderung umweltfreundlicher Technologien.
Im Zentrum des Europäischen Semesters 2014 steht die Absicherung der wirtschaftlichen Erholung durch eine
konsequente Reformumsetzung. Die Rahmenbedingungen werden als günstig angesehen, wie auch die Winterprognose
der Europäischen Kommission bestätigt. Im Jahreswachstumsbericht 2014 sieht die Europäische Kommission
eine allmähliche Erholung des Wachstums. Sie unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten bei der Korrektur der
Ungleichgewichte, die sich vor der Krise entwickelt hatten, Fortschritte erzielt haben. Vor diesem Hintergrund
bemüht sich die Europäische Kommission um Kontinuität in der Reformagenda und schlägt deshalb
vor, die Prioritäten für 2014 unverändert beizubehalten.
Was die Europa-2020 Ziele angeht, so konnten seit deren Festlegung im Jahr 2010 in allen Bereichen kontinuierliche
Fortschritte erzielt werden. Österreich befindet sich in fast allen Bereichen deutlich über dem EU-Durchschnitt
und auch hinsichtlich der festgelegten nationalen Ziele liegt es, mit Ausnahme der F&E-Ausgaben des privaten
Sektors und der Treibhausgasemissionen, auf Kurs.
Was empfiehlt die Europäische Union und wie reagiert Österreich darauf?
Nach Übermittlung des Nationalen Reformprogramms und des Stabilitätsprogramms im April 2013 wurden beide
Programme einer Bewertung unterzogen. Auf Basis dieser Bewertung hat die Europäische Kommission für Österreich
insgesamt 7 Länderspezifische Empfehlungen vorgeschlagen.
EU fordert nachhaltige Korrektur des Defizits und strukturelle Maßnahmen
Die Länderspezifische Empfehlung Nr. 1 besteht im Kern darin, dass das übermäßige Defizit
auf nachhaltige Weise korrigiert und sodann strukturelle Anpassungsanstrengungen unternommen werden sollen, um
das mittelfristige Haushaltsziel bis 2015 zu erreichen. Außerdem sollen die Finanzbeziehungen zwischen unterschiedlichen
Regierungsebenen gestrafft und die Zuständigkeiten für Ausgaben und Finanzbeziehung aneinander angepasst
werden.
In der Stellungnahme der Bundesregierung dazu wird ein Bekenntnis zu stabilen und nachhaltigen öffentlichen
Finanzen abgelegt, sichergestellt durch die nationale Schuldenbremse. Gleichzeitig soll der Konsolidierungskurs
auch die Wachstumskräfte stärken. Dazu wird aktuell über Offensivmaßnahmen in den Bereichen
Infrastruktur und Wissensbasierung für die Jahre 2014 und 2015 verhandelt, heißt es im Bericht. Erinnert
wird zudem daran, dass in einem ersten Schritt am 24. Februar 2014 ein umfassendes Steuerpaket (Abgabenänderungsgesetz
2014) vom Nationalrat beschlossen wurde. Über die darin vorgesehenen Maßnahmen werden Steuerlücken
geschlossen, verzerrende Ausnahmeregelungen abgeschafft und die Lenkungswirkung erhöht, wird hervorgehoben.
Insgesamt werden jährliche Nettoeinnahmen von 0,7 Mrd. € (2014) bzw. 1-1,2 Mrd. € (2015 ff.) erwartet. Ausgabenseitig
wurde Anfang 2014 eine Kürzung der Ermessensausgaben der Ministerien von rund 500 Mio. € beschlossen. Auch
die Verwaltungsreform wird weiter vorangetrieben. Verwiesen wird u.a. noch auf Kompetenzbereinigungen im Bereich
der Schulverwaltung, die Neustrukturierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie auf die Gesundheitsreform.
Maßnahmenpaket zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters
Die Empfehlung Nr. 2 bezieht sich vor allem auf eine frühere Harmonisierung des Pensions- bzw. Rentenalters
von Frauen und Männern, eine Reform der Frühpensionsregelungen, eine Anhebung des tatsächlichen
Pensionsantrittsalters sowie eine weitere Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit älterer ArbeitnehmerInnen.
Entsprechend der derzeit geltenden und verfassungsrechtlich verankerten Gesetzeslage wird das gesetzliche Pensionsantrittsalter
für Frauen ab dem 1. Jänner 2024 jährlich um 6 Monate erhöht. Im Jahr 2033 wird die Angleichung
abgeschlossen sein und das Antrittsalter für die reguläre Alterspension für Frauen wird bei 65 Jahren
liegen, informiert der Bericht. Ein Vorziehen der Angleichung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters der Frauen
an jenes der Männer ist derzeit nicht vorgesehen.
Die gegenwärtige Zielsetzung stelle aber darauf ab, die Lücke zwischen faktischem und gesetzlichem Pensionsalter
zu reduzieren, wobei als Beispiele die Invaliditätspension Neu oder das Arbeitsmarktpaket für Ältere
angeführt werden. Die Beschäftigung 55- bis 64-Jähriger ist laut Eurostat zwischen 2004 und 2012
von 28,8 % auf 43,1 % angestiegen. Damit liege die Beschäftigungsquote älterer ArbeitnehmerInnen zwar
immer noch deutlich unter dem Durchschnitt der EU-28 von 48,8 %, dennoch zeige sich, dass die Maßnahmen der
vergangenen Jahre bereits greifen. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, das faktische Pensionsantrittsalter
von 58,4 Jahre (2012) auf 60,1 Jahre (2018) zu erhöhen. Außerdem sollen im Rahmen einer Änderung
des Sozialversicherungsänderungsgesetzes wirkungsvolle Schritte in Richtung Anreize zum längeren Arbeiten
gesetzt werden, heißt es im Bericht.
Höhere Frauenerwerbsquote durch Ausbau der Kinderbetreuung und Verbesserungen im Pflegebereich
In der dritten Länderspezifischen Empfehlung wird Österreich von EU-Seite u.a. angeraten, neue Maßnahmen
zu ergreifen, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu verbessern. Besonderes Augenmerk soll dabei dem Ausbau des
Kinderbetreuungsangebots und der Langzeitpflegedienste sowie dem Abbau des hohen geschlechtsspezifischen Lohn-
und Rentengefälles geschenkt werden. Um das Arbeitsmarktpotenzial von Menschen mit Migrationshintergrund auszuschöpfen,
sollte nach Auffassung der EU-Kommission die Anerkennung ihrer Qualifikationen und ihrer Bildungsergebnisse weiter
verbessert werden. Gesenkt werden sollte auch die tatsächliche Steuer- und Beitragsbelastung der Arbeit bei
Geringverdienern.
Österreich weist darauf hin, dass die Erwerbsbeteiligung von Frauen (20- bis 64-Jährige) mit 70,3 % (2012)
über dem Durchschnitt der EU-28 (62,3 %) liegt. Trotz des bemerkenswerten Anstiegs in den letzten zehn Jahren
um 6,2 % dürfe nicht übersehen werden, dass das Erwerbsmuster der Frauen noch deutlich von jenem der
Männer abweicht. Frauen gehen häufiger als Männer einer Teilzeitbeschäftigung nach. Die Teilzeitquote
der Frauen erhöhte sich von 35,9 % (2002) auf 44,9 % (2012). Der Nationale Aktionsplan zur Gleichstellung
von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sei eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente; im Jahr 2010 sei ein
umfassendes Paket von 55 konkreten Maßnahmen erarbeitet worden, wobei 35 davon zur Gänze umgesetzt worden
sind.
Auch die Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots zeigen, so der Bericht, bereits Wirkung:
Gemäß Statistik Austria wurden im Kindergartenjahr 2012/13 rund 50.000 Kinder der Altersgruppe 0- bis
2-Jährige in Kinderbetreuungseinrichtungen betreut. Dies bedeutet einen Zuwachs von über 21.400 Kindern
oder +76,5 % in den letzten 5 Jahren. Die Betreuungsquote für Kinder dieser Altersgruppe liegt somit bei 20,8
% (2007: 11,8 %). Bei den 3- bis 5-Jährigen ist der Anstieg mit +5,7 % bzw. 9.600 Kindern geringer, allerdings
erreicht in dieser Altersgruppe die Betreuungsquote bereits 90,6 % (2007: 84,9 %). Im aktuellen Arbeitsprogramm
der Bundesregierung 2013 bis 2018 wird festgehalten, dass der quantitative und qualitative Ausbau des Kinderbetreuungsangebots
weiter voranzutreiben ist. Ziel ist es, das Barcelona-Ziel von 33 % für unter 3-Jährige in allen Bundesländern
rasch zu erreichen.
Ein weiterer Beitrag in Richtung (Vollzeit-)Beschäftigung für Frauen sei die Schaffung und Weiterentwicklung
geeigneter Rahmenbedingungen für den Bereich Pflege. Im vergangenen Jahr habe man mit der Einführung
der Pflegekarenz und der Pflegeteilzeit eine substanzielle Verbesserung für ArbeitnehmerInnen durchsetzen
können. Auch die Überwindung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles habe für die österreichische
Bundesregierung eine hohe Priorität. Neben legistischen Maßnahmen, wie z.B. der schrittweisen Einführung
eines verpflichtenden Einkommensberichts für Unternehmen oder dem Gehaltsrechner werden laut Bericht auch
Informationskampagnen durchgeführt, die auf eine Bewusstseinsänderung in der Gesellschaft hinwirken.
Mehr als ein Viertel der im Ausland geborenen Beschäftigten war im Jahr 2008 für die von ihnen ausgeübte
Tätigkeit überqualifiziert, räumen die Autoren des Berichts ein. Es zeige sich aber auch, dass Überqualifikation
in der ersten Generation häufiger ein Thema ist, als in der zweiten (29 % gegenüber 15 %). Da es in Österreich
vielfältige Regelungen und Zuständigkeiten bezüglich der formalen Anerkennung von im Ausland erworbenen
Qualifikationen gibt, seien Anlaufstellen zur "Berufsanerkennung" geschaffen worden. Darüber hinaus
werde das Arbeitsmarktservice einen Schwerpunkt in der Qualifizierung von MigrantInnen setzen.
Was die Steuerbelastung anbelangt, so wird im Bericht daran erinnert, dass im März 2014 im Nationalrat eine
Senkung der Lohnnebenkosten beschlossen wurde. In Aussicht genommen ist auch eine Reduzierung des Unfallversicherungsbeitrags
um 0,1 % auf 1,3 % ab Juli 2014 und eine Senkung des Arbeitgeberbeitrags zum Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) von
0,55 % auf 0,45 % ab Jänner 2015. Damit werden die UnternehmerInnen um insgesamt rund 200 Millionen € entlastet.
Gesundheitsreform wurde auf Schiene gesetzt
Die vierte Empfehlung hat die laufenden Reformen im Gesundheitswesen im Fokus, wobei die EU auf eine effektive
Umsetzung drängt, um zu gewährleisten, dass die erwarteten Effizienzvorteile eintreten. Außerdem
soll ein finanziell tragfähiges Modell für die Bereitstellung von Langzeitpflegediensten entwickelt und
die Prävention, Rehabilitation und eigenständige Lebensführung stärker in den Mittelpunkt gestellt
werden.
Von österreichischer Seite wird darauf hingewiesen, dass mit der bereits im Jahr 2012 eingeleiteten Gesundheitsreform,
welche die Koordination und Finanzierung des Gesundheitswesens neu regelt, ein zentrales Zielsteuerungsinstrument
eingeführt wurde, das u.a. Ausgabenobergrenzen vorsieht. Das Pflegefondsgesetz wiederum stelle einen Eckpfeiler
für die langfristige Weiterentwicklung und Harmonisierung von Leistungsangeboten, Leistungsversorgung, Transparenz
und Steuerung dar. Um die Finanzierung der Pflege über das Jahr 2014 hinaus abzusichern, wurde im Mai 2013
vom Nationalrat eine Änderung des Pflegefondsgesetzes - eine Verlängerung um zwei weitere Jahre, bis
Ende 2016 - verabschiedet. Das aktuelle Arbeitsprogramm der Regierung (2013 bis 2018) sieht weiters eine Verlängerung
des Fonds für die Jahre 2017 und 2018 mit insgesamt 700 Mio. € vor.
Zahlreiche Reformmaßnahmen im Bildungsbereich
Auf eine Verbesserung der Bildungsergebnisse insbesondere benachteiligter jugendlicher Menschen zielt die Länderspezifische
Empfehlung Nr. 5 ab. Ansetzen sollte Österreich dabei vor allem bei der frühkindlichen Bildung, der strategischen
Planung im Hochschulwesen sowie in Bezug auf Maßnahmen zum Abbau der Abbrecherquote. Angestrebt werden sollte
auch eine Abmilderung der negativen Konsequenzen früher Leistungsdifferenzierung, heißt es in der Empfehlung.
Laut dem jüngsten Statistischen Jahrbuch zu Migration und Integration hat sich der Anteil der Jugendlichen
mit nichtdeutscher Muttersprache, die nach der achten Schulstufe keine weitere schulische Ausbildung in Österreich
machten, leicht rückläufig entwickelt und ist von rund 15% im Jahr 2008 auf rund 13% im Jahr 2012 gesunken.
Als wichtige Maßnahmen in diesem Bereich nennt der Bericht neben dem Ausbau der Neuen Mittelschule und der
weiteren Verbesserung des Ganztagesbetreuungsangebots auch die sprachliche Förderung mehrsprachiger SchülerInnen
in Deutsch und in ihren Erstsprachen.
Ein weiterer zentraler Baustein, der insbesondere auf die Verbesserung der frühkindlichen Bildung abzielt,
sei der begleitete Übergang vom Kindergarten in die Schule. Ab dem Schuljahr 2013/14 starten Modellprojekte,
die an Schulstandorten mit vielen Kindern mit hohem sprachlichem Förderbedarf in allen Bundesländern
erprobt werden. Um sozialer Ausgrenzung und Jugendarbeitslosigkeit frühzeitig gegensteuern zu können,
werde der Schnittstelle Schule/Beruf besondere Aufmerksamkeit geschenkt. In dieser Hinsicht hätten sich die
Maßnahmen im Bereich Jugend- und Lehrlingscoaching durchaus bewährt. Darüber hinaus werden Maßnahmen
zur Berufs- und Bildungswegorientierung im Rahmen der Schulausbildung gesetzt. Als weitere wichtige Eckpunkte werden
u.a. die Umsetzung der PädagogInnenbildung NEU, die Umstellung des Finanzierungssystems der Universitäten,
die Qualitätsoffensive zur Modernisierung des Lehr- und Leistungsangebots der Polytechnischen Schulen oder
die Förderung des Nachholens von Bildungsabschlüssen angeführt.
Empfehlungen zur Förderung des Wettbewerbs und der Bankenumstrukturierung
Die weitere Stärkung der Befugnisse und Ressourcen der Bundeswettbewerbsbehörde sowie die Überwachung
der Umsetzung der Reform der Wettbewerbsvorschriften sind zentrale Inhalte der Länderspezifischen Empfehlung
Nr. 6. Für notwendig erachtet die EU auch den Abbau von unverhältnismäßigen Hindernisse für
Dienstleistungsanbieter sowie die Förderung des Wettbewerbs insbesondere im Schienenverkehr.
Zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung wurden im vergangenen Jahr im Zuge der Novelle des Kartell- und Wettbewerbsrechts
die Ermittlungsbefugnisse der weisungsfreien Bundeswettbewerbsbehörde gestärkt, heißt es von österreichischer
Seite. Auch die Änderungen im Kartellgesetz sollen für eine bessere Aufsicht über marktbeherrschende
Unternehmen sorgen. Österreich nimmt auch die Oktober 2013 verabschiedete Neufassung der Berufsanerkennungsrichtlinie
zum Anlass, um das Verzeichnis der reglementierten Berufe zu überprüfen. Die Überarbeitung und Digitalisierung
des Firmenbuchs ermöglicht eine rasche Abwicklung von Geschäftsfällen auf neuestem technischem Stand
und unter Gewährleistung der entsprechenden Sicherheit.
Im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung, welche im Zuge der Haushaltsrechtsreform am 1. Jänner
2013 in Kraft getreten ist, ist vorgesehen, die Auswirkungen von Gesetzen, Verordnungen oder großen Vorhaben
zu ermitteln und die erwartbaren Ergebnisse für Unternehmen und Bürger darzustellen.
Angelegenheiten des Wettbewerbs und der Liberalisierung im österreichischen Schienenverkehr werden von den
Regulierungsbehörden, der Schienen-Control GmbH (SCG) und der Schienen-Control Kommission (SCK), wahrgenommen.
Mit Stichtag 1. Juli 2013 waren 33 Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im ÖBB-Netz, davon 6 mit Sitz im Ausland.
Die Bundesregierung kündigt schließlich noch an, die Empfehlung Nr. 7 – enge Überwachung und Beschleunigung
der Umstrukturierung der verstaatlichten und teilweise verstaatlichten Banken – konsequent umsetzen zu wollen.
Nähere Informationen werden im Stabilitätsprogramm 2013-2018 bereitgestellt. Neben der Umsetzung des
Basel-III-Paketes unterstütze vor allem das im Sommer 2013 beschlossene Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz
(BIRG) die Finanzmarktstabilität, ist die Bundesregierung überzeugt.
Der 28 Seiten umfassende Textteil des Berichts enthält zudem noch weitere Informationen über die österreichischen
Strukturfondsprogramme sowie über die institutionelle Zusammenarbeit in Bezug auf die Erreichung der Europa-
2020-Ziele und im Rahmen der Umsetzung der Länderspezifischen Empfehlungen.
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