Mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Integration am Arbeitsmarkt gezielt fördern
Wien (bmask) - "Primäres Ziel der österreichischen Behindertenpolitik bis zum Jahr 2020 ist
die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an allen Aktivitäten der Gesellschaft und
ihre Integration in den regulären Arbeitsmarkt", betont Sozialminister Rudolf Hundstorfer anlässlich
des von der Lebenshilfe zum "Tag der Inklusion" erklärten Europäischen Protesttages zur Gleichstellung
von Menschen mit Behinderung. Die österreichische Bundesregierung hat sich mit der Beschlussfassung des "Nationalen
Aktionsplanes Behinderung 2012-2020 - Strategie der Österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
- Inklusion als Menschenrecht und Auftrag" (kurz: NAP Behinderung) am 24. Juli 2012 unmissverständlich
zur Inklusion im Behindertenbereich bekannt und damit die Leitlinien der österreichischen Behindertenpolitik
für die laufende Dekade festgelegt. Die nachhaltige Förderung von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt
im Zeichen der Inklusion ist dabei neben der Erlangung von neuen Arbeitsplätzen bzw. der Sicherung bestehender
Arbeitsplätze übergeordnetes Ziel.
Begleitgruppe zum NAP Behinderung im Sozialministerium
Seit Oktober 2012 ist im Sozialministerium die Begleitgruppe zum NAP Behinderung eingerichtet, der VertreterInnen
aller Bundesministerien, der Länder, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Behindertenorganisationen, des
Monitoringausschusses sowie der Behindertenanwalt des Bundes angehören. Diese Begleitgruppe beobachtet die
Verantwortlichen bei der Umsetzung der im NAP niedergeschriebenen Ziele und legt dafür Indikatoren, Prioritäten
und relevante Statistiken fest.
"Besonders hervorheben möchte ich den wichtigen Schritt zur Entwicklung eines behindertenpolitischen
Mainstreaming-Ansatzes in Österreich, der durch das seit 1. Jänner 2006 geltende Behindertengleichstellungsrecht,
das Menschen mit Behinderung umfassenden Diskriminierungsschutz in Beruf und Alltag bietet, gemacht wurde",
so der Sozialminister. Bei Missachtung der rechtlichen Vorgaben haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit,
Schadenersatz einzufordern.
Maßnahmen zur Förderung der Integration am Arbeitsmarkt
"Menschen mit Behinderung sind häufiger und länger von Arbeitslosigkeit betroffen als Menschen ohne
Behinderung. Im vergangenen Jahr konnten trotz der wirtschaftlichen Schwierigkeiten in ca. 71.000 Fällen Menschen
mit Behinderung bei der Erlangung oder Sicherung ihrer Arbeitsplätze unterstützt werden. Das ist ein
Anstieg zum Vorjahr 2012 um 9.292 Fälle", betont Hundstorfer, der die Fortsetzung dieses gezielten Einsatzes
von Fördermitteln in diesem Bereich als wesentliches Ziel der österreichischen Behindertenpolitik definiert.
Im Jahr 2013 wurden im Bereich der Individualförderungen 40 Millionen Euro für 20.054 Förderfälle
und 124 Millionen Euro für 50.946 Förderfälle in Projekten wie z.B. Arbeitsassistenz oder Jobcoaching
eingesetzt. Im Bereich der Projektförderungen ist das Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) mit seinen Leistungen
der "Beruflichen Assistenzen" besonders hervorzuheben, das die Dachmarke für ein sehr differenziertes
System zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung, sowie ausgegrenzten und ausgrenzungsgefährdeten
Jugendlichen bildet. "Die NEBA-Angebote Jugendcoaching, Berufsausbildungsassistenz, Arbeitsassistenz und Jobcoaching
bilden neben dem AusbildungsFit und der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz den Kern unserer Förderlandschaft",
so Sozialminister Hundstorfer abschließend.
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