Pilotprojekt: LH Niessl und LR Dunst präsentierten neue Ferienbetreuungsrichtlinie
Eisenstadt (blms) - Die Kinderbetreuung wird vom Land Burgenland künftig auch in den Ferien gefördert.
Eine entsprechende Richtlinie präsentierten Landeshauptmann Hans Niessl, Familienlandesrätin Verena Dunst
und GVV-Vizepräsidentin BR Inge Posch-Gruska am 16.05. Die Förderung gilt für alle Ferien ab einer
Dauer von durchgehend vier Tagen. „Mit dieser Richtlinie setzen wir im Jahr der Jugend eine weitere Maßnahme,
die eine spürbare Entlastung für die Eltern bedeutet – finanziell wie auch organisatorisch“, stellte
dazu Niessl fest. Dunst sieht darin „einen wichtigen Schritt und eine wesentliche Verbesserung für die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie und einen weiteren Meilenstein in der burgenländischen Familienpolitik“. Die Förderung,
für die 30.000 Euro budgetiert sind, läuft über das Familienreferat des Landes Burgenland. Ein Informationsschreiben
wird in den nächsten Tagen an die Gemeinden, Eltern und Vereine geschickt werden. Die Ferienbetreuungsrichtlinie
wird rechtzeitig vor den Sommerferien in Kraft treten.
Mit einer Kinderbetreuungsquote von 30,1 % bei den unter Dreijährigen und von 100 % bei den Drei- bis Sechsjährigen
ist das Burgenland Spitzenreiter in der Kinderbetreuung. Noch immer stellt jedoch die Kinderbetreuung in den Ferien
eine große – auch finanzielle - Belastung für viele Eltern, vor allem für AlleinerzieherInnen,
dar. Fünf Wochen Urlaub der Eltern stehen 12 Wochen Ferien gegenüber. Eine umfassende Kinderbetreuung
in den Ferien ohne fremde Hilfe ist für viele deshalb eine Herausforderung. Mit der nun beschlossenen Förderung
soll den Eltern finanziell unter die Arme gegriffen werden.
Die Eckpfeiler der neuen Richtlinie
Gefördert werden Gemeinden und Vereine, die eine Ferienbetreuung im Burgenland anbieten. Die Richtlinie
gilt für alle Ferien, wenn an mindestens vier aufeinanderfolgenden Arbeitstagen eine Ferienbetreuungsaktion
angeboten wird, wobei die Betreuung von 8 bis 15 Uhr gewährleistet sein muss. „Bevorzugt werden berufstätige
Eltern und AlleinerzieherInnen“, erklärt Niessl. Die Förderung beträgt höchstens 350 Euro pro
vier Tage und höchstens 450 Euro bei einer gemeindeübergreifenden Ferienaktion, bei der mindestens drei
Kinder aus einer anderen als der Veranstaltungsgemeinde beteiligt sind. Die Unterstützung wird für die
Betreuung von Kindern von 3 bis 13 Jahren gewährt, in einer Gruppe von mindestens fünf bis maximal 25
Kinder. Voraussetzung ist weiters ein Hauptwohnsitz im Burgenland.
Betreuung nur durch pädagogisch qualifizierte Personen
Großer Wert wird auf pädagogisch optimale Betreuung gelegt: „Die Betreuung darf nur von persönlich
und fachlich geeigneten Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr durchgeführt werden. Die Betreuer müssen
eine pädagogische Ausbildung haben oder zumindest in einer solchen Ausbildung sein“, betont Dunst.
„FreizeitpädagogInnen“ als BetreuerInnen
Explizit angesprochen sind auch die StudentInnen des Ausbildungslehrganges Freizeitpädagogik, der seit
2012 an der PH Burgenland erfolgreich angeboten wird. Heuer schließen die ersten 24 Studenten ab. Sie dürfen
schulische Nachmittagsbetreuung leiten. Ab September 2014 läuft ein – bereits ausgebuchter – neuer Lehrgang
in Neustift an der Lafnitz. „Wir laden die Freizeitpädagogen herzlich ein, im Rahmen ihrer Ausbildung bei
einer Ferienbetreuung in einer Gemeinde mitzumachen. Damit können sie auch für das Studium notwendige
Praxistage sammeln“, so Dunst.
Information und Anträge
Förderanträge und weitere Informationen zur neuen Betreuungsrichtlinie werden in den nächsten
Tagen beim Familienreferat des Landes Burgenland unter der Telefonnummer 057 600 2663 erhältlich
sein.
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