Rückgabe betrifft Objekte aus den Sammlungen der Albertina und des MAK
Wien (provenienzforschung) - Der Kunstrückgabebeirat empfahl in seiner Sitzung vom 15.05. die Rückgabe
der Ölstudie "Bauerküche / Kücheninterieur" von Wilhelm Leibl aus der Österreichischen
Galerie an die Erben nach Martha Liebermann. Weiters befasste sich der Beirat mit Büchern aus der Bibliothek
der Österreichischen Galerie und aus der Österreichischen Nationalbibliothek, die ebenfalls an Erben
früherer Eigentümer, nämlich Dr. Max Berger, Dr. Erich Arthur Bien und Dr. Eugen Herz, sowie an
den Bundesverband der Israelitischen Kultusgemeinden und die Großloge von Wien zurückgegeben werden
sollen. Ein Bestand an Büchern aus der Nationalbibliothek, die zwar entzogen wurden, deren EigentümerInnen
jedoch nicht mehr festgestellt werden können, sollen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 Kunstrückgabegesetz
an den Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus gehen.
Martha Liebermann war die Witwe des Malers Max Liebermann. Sie wurde als Jüdin von den Nationalsozialisten
verfolgt und veräußerte nach dem Tod ihres Mannes im Jahr 1935 die von ihm stammende Kunstsammlung.
So gelangte auch die Ölstudie von Wilhelm Leibl "Bauerküche / Kücheninterieur" in den
Kunsthandel. Sie wurde laut Rechnung vom 13. August 1938 durch die Österreichische Galerie aus der Chemnitzer
Kunsthandlung Gerstenberger erworben. Martha Liebermann wählte im Jahr 1943 den Freitod, um ihrer bevorstehenden
Deportation zu entgehen.
Zu den vom Beirat zur Übereignung empfohlenen Büchern liegen Berichte der Kommission für Provenienzforschung
vor, die das Ergebnis einer detaillierten Durchsicht der Bestände der Österreichischen Nationalbibliothek
und der Österreichischen Galerie sind. Auf Grund von Eigentumsvermerken konnte der Beirat einzelne Bücher
bestimmten Verfolgten zuordnen bzw. als Herkunft bestimmter Bestände von den Nationalsozialisten aufgelöste
jüdische Einrichtungen und die Großloge von Wien feststellen. 103 Druckschriften stammen jedoch aus
Lagern in Triest, wohin sie als im Hafen beschlagnahmtes "Übersiedelungsgut" der Flüchtenden
gelangten. Diese Bücher tragen keine Eigentumsvermerke. Auch durch andere Wege sind die EigentümerInnen
nicht feststellbar, weshalb sie an den Nationalfonds übereignet werden sollen.
Die Empfehlungen sind im Wortlaut auf der Webseite der Kommission für Provenienzforschung unter http://www.provenienzforschung.gv.at wiedergegeben.
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