Anti-Diskriminierungsexperten zu Gast in Graz

 

erstellt am
16. 05. 14
11.30 MEZ

Erfahrungsaustausch stand im Mittelpunkt des österreichweiten Treffens
Graz (lk) Jedes Jahr treffen sich in einem anderen Bundesland die Anwaltschaften für Menschen mit Behinderung sowie die Antidiskriminierungsreferenten aus den Bundesländern zum Erfahrungsaustausch. Dieses Jahr war die Steiermark an der Reihe und so waren von 15. bis 16.05. die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark Sabine Schulze-Bauer und der Anwalt für Menschen mit Behinderung Siegfried Suppan Gastgeber. Im Mittelpunkt der Konferenz standen einerseits die unterschiedlichen Umsetzungen der Antidiskriminierungsrichtlinien in den Gesetzen und andererseits wurde über den aktuellen Stand bei der Realisierung der Aktionspläne zur UN-Konvention informiert.

Die rund 30 Teilnehmer nutzten die Gelegenheit zum intensiven Erfahrungsaustausch. Weiters bot Stefan Börger von der EU-Abteilung des Landes Steiermark in seinem Fachvortrag einen guten Überblick über Neuerungen und Entwicklungen auf nationaler und EU-Ebene. „Der Erfahrungsaustausch über die Umsetzung der EU-Richtlinien in den einzelnen Bundesländern und über die Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten hat gezeigt, wie wichtig bewusstseinsbildende Maßnahmen in diesem Bereich sind. Diskriminierungen können nur durch einen Abbau von Vorurteilen und durch einen wertschätzenden Umgang miteinander verhindert werden", betonte Sabine Schulze-Bauer im Rahmen der Veranstaltung, bei der vereinbart wurde, dass die Problematik der Vollzeitbeschäftigung von behinderten Lehrern, die bis heute keine Möglichkeit einer Reduktion der Unterrichtsstunden haben, an das Unterrichtsministerium mit der Bitte um Lösung weitergeleitet wird.

Ebenso berichtete Elke Niederl vom Bundessozialamt - Landesstelle Steiermark über Erfahrungen mit Schlichtungs- und zivilgerichtlichen Verfahren aus Sicht des Bundessozialamtes. „Auch bei dieser Konferenz wurde wieder deutlich, dass es österreichweit noch großen Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Bekämpfung und Verhinderung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung gibt", unterstrich Siegfried Suppan.

 

 

 

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