Gerade in Fragen der ökologischen / biologischen Landwirtschaft
kann man die Mitgliedsstaaten nicht über einen Kamm scheren
Wien (övp-pk) - "Gerade in Fragen der ökologischen Landwirtschaft kann man nicht die Situation
in allen Mitgliedsstaaten der EU über einen Kamm scheren und mit einer Verordnung alle Fragen gleich regeln",
sagte der Vorsitzende des EU-Ausschusses des Bundesrates, der Vorarlberger ÖVP-Bundesrat Edgar Mayer, am 14.05.
Aus diesem Grund hat der EU-Ausschuss des Bundesrates in seiner Sitzung beschlossen, eine begründete Stellungnahme
an die Europäische Kommission einzubringen.
Konkret geht es um eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über die ökologische
bzw. biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen bzw. biologischen Erzeugnissen. "Die geographischen,
klimatischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten sind in allen EU-Mitgliedsstaaten höchst unterschiedlich und
sogar noch regional oftmals verschieden. Daher sollte ein nationaler Spielraum für die Handhabung biologischer
Produktion erhalten bleiben. Denn die Mitgliedsstaaten können das für ihre Gegebenheiten besser regeln
als strikte Verordnungen seitens der EU", erläuterte Mayer.
"Einer EU-weiten Regelung für die Festlegung bestimmter Kriterien, der Bedingungen, der Anwendung sowie
der Regelung von Schwellenwerten kann nicht zugestimmt werden - zu unterschiedlich sind die Agrarstrukturen in
den einzelnen Mitgliedsstaaten", heißt es in der Begründung der Stellungnahme. Mayer dazu: "Gerade
für Österreich wäre die vorgesehene Regelung mit erheblichen Nachteilen verbunden." So wäre
es etwa nicht gerecht, einen Biobetrieb für eine nicht in seinem Einflussbereich liegende Bewirtschaftungsform
eines Grundstücksnachbarn und einer damit verbundenen möglichen Kontamination seiner Erzeugnisse auf
einer biologisch bewirtschafteten Fläche zu bestrafen, indem sein Erzeugnis den Biostatut verliert.
"Wir stellen ganz bewusst die Frage, ob diese und ähnliche Dinge tatsächlich auf Unionsebene verwirklicht
werden müssen. Wir sehen darin einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip und haben daher die
begründete Stellungnahme eingebracht", erläuterte Mayer.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates kann nach den Regeln der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
in einer sogenannten Begründeten Stellungnahme darlegen, warum ein Entwurf eines Legislativvorhabens der EU
mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar ist.
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