Parlamentarischer Budgetausschuss diskutiert über veranschlagte
Mittel für Bundeskanzleramt, Präsidentschaftskanzlei und Höchstgerichte
Wien (pk) - Am 13.05. stand u.a. der Bundesvoranschlag 2014 und 2015 für das Bundeskanzleramt am Prüfstand
des Budgetausschusses, wobei der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst,
Josef Ostermayer, sowie die Staatssekretärin im Finanzministerium, Sonja Steßl, den Ausschussmitgliedern
Rede und Antwort standen. Die angesprochenen Themen waren bereit gefächert und reichten von der Verwaltungsreform,
der Presseförderung, der Einrichtung des Bundesverwaltungsgerichts bis hin zur Austragung des Eurovision Song
Contests in Österreich im nächsten Jahr.
Was die konkreten Zahlen anbelangt, so sind für das Bundeskanzleramt für die Jahre 2014 und 2015 insgesamt
387,64 Mio. € bzw. 396,05 Mio. € an Ausgaben veranschlagt.
Durch die Neuordnung der Bundesministerien nach der letzten Nationalratswahl ergaben sich beim Bundeskanzleramt
mehrere Veränderungen, die auch im Budget Auswirkungen hatten. So ist etwa der Anstieg bei den Auszahlungen
im Jahr 2014 um 60,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen auf die Übernahme der Kunst- und Kulturagenden
(und gleichzeitig die Abgabe von Frauenangelegenheiten und Gleichstellung) sowie auf die Einrichtung des Bundesverwaltungsgerichts
mit 1. Jänner 2014 zurückzuführen.
Ostermayer kündigte weitere Verwaltungsreformen an
Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch (F) interessierte sich vor allem dafür, ob die dringend notwendigen
Strukturreformen angegangen werden, während sein Fraktionskollege Gernot Darmann auf das Budget für das
Bundesverwaltungsgericht zu sprechen kam. Daniela Musiol (G) sprach die sogenannte Gesetzesbeschwerde an und erkundigte
sich – ebenso wie NEOS-Vertreter Gerald Loacker – über etwaige Anlaufschwierigkeiten beim Bundesverwaltungsgericht.
Bundesminister Josef Ostermayer teilte FPÖ-Abgeordnetem Bösch mit, dass die Reformbemühungen im
Bereich der Verwaltung intensiv fortgesetzt würden. Positive Beispiele in der Vergangenheit seien etwa die
Einrichtung des Bundesverwaltungsgerichts oder des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl. Geplant sei auch
die Schaffung eines Amtes der Bundesregierung, das für verschiedene Tätigkeiten ("shared services"),
die bisher von den Ministerien wahrgenommen werden (z.B. Personalverwaltung, IT-Bereich, Aus- und Weiterbildung),
zuständig sein soll. Dadurch könnten Synergieeffekte genutzt und Einsparungen erzielt werden, war Ostermayer
überzeugt. Verläuft alles nach Plan, soll das Amt Anfang 2016 seine Arbeit aufnehmen. Außerdem
soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die sich mit Fragen der Deregulierung und einer Aufgabenreform befasst.
Was die Personalsituation betrifft, so ist geplant, dass derzeit nur jeder zweite Posten im öffentlichen Dienst
nachbesetzt wird. Auf eine weitere Frage des ÖVP-Abgeordneten Wolfgang Gerstl, gab Ostermayer bekannt, dass
die Vorarbeiten für die Entwicklung eines modernen Dienstrechtes bereits laufen. Eine große Herausforderung
sei natürlich, dass aufgrund der geplanten Neugestaltung der Einstiegsgehälter zu Beginn mit höheren
Kosten zu rechnen ist.
Hinsichtlich der Ausführungsbestimmungen für die Gesetzesbeschwerde kündigte Ostermayer einen entsprechenden
Begutachtungsentwurf für Mitte Juni an. Eine positive Bilanz zog der Minister bezüglich des Projekts
e-government, wo Österreich international führend sei. Auch die Website help.gv.at erfreue sich großen
Interesses. Die steigenden Zugriffe (mittlerweile über 12 Millionen) belegten, dass dieses Serviceinstrument
in der Bevölkerung sehr gut angenommen werde (Fragen des Abgeordneten Peter Wittmann, S), bekräftigte
der Minister.
Ostermayer erinnerte sodann daran, dass das Bundesverwaltungsgericht, das von Seiten des Bundes 47,6 Mio. € erhält,
erst seit einigen Monaten seine Arbeit aufgenommen hat. Die Einrichtung dieser großen Behörde sei jedenfalls
sehr gut vorbereitet worden, erklärte der Bundesminister, er persönlich habe von keinen Anlaufschwierigkeiten
gehört. Ende des Jahres werde ein Bericht erstellt und dem Nationalrat übermittelt.
Die Mittel für die Volksgruppenförderung bleiben 2014 und 2015 stabil
Die Abgeordneten nahmen auch zu Fragen der Volksgruppenförderung und zur Presseförderung Stellung. Wolfgang
Zinggl (G) gab zu bedenken, dass schon geringe Kürzungen bei der Volksgruppenförderung für die einzelnen
Organisationen existenzgefährdend seien. Mit Bedauern stellte er fest, dass es keine Reformen bei der Presseförderung
gebe und weiterhin indirekte Parteienförderung möglich sei. Albert Steinhauser (G) sprach die Datenschutzbehörde
an und meinte, es gebe zwar einen neuen Namen, aber die alten Probleme seien geblieben.
Bundesminister Josef Ostermayer teilte nach einer weiteren Frage von Nikolaus Berlakovich (V) mit, dass es trotz
der Konsolidierungserfordernisse gelungen sei, die Förderungen für die heimischen Volksgruppen in den
nächsten beiden Jahren stabil zu halten. In Einzelfällen (etwa bei Jubiläen) würden auch zusätzliche
Mittel zur Verfügung gestellt. Was die finanzielle Ausstattung der Komensky-Schule betrifft, so seien diverse
Gespräche geführt worden, eine Unterstützung allein aus dem Titel Volksgruppenförderung sei
jedoch nicht zu schaffen.
Die Kürzungen im Bereich der Presseförderung betreffen den Bereich besondere Förderung, erläuterte
Ostermayer, da man eine rasch wirksame Maßnahme finden wollte. Um eine größere Reform in die Wege
zu leiten, brauche man einfach mehr Zeit. Bei der gefundenen Lösung, die auf die Anzahl der JournalistInnen
abstellt, sei die Förderung von mehr Medienvielfalt im Vordergrund gestanden. Eine in diesem Bereich durchgeführte
Studie habe nämlich ergeben, dass das österreichische System Mängel in Bezug auf die Erreichung
des Ziels der Medienvielfalt aufweist.
Dem SPÖ-Mandatar Josef Cap pflichtete der Minister bei, wonach der ORF eine wichtige Aufgabe im Bereich der
Filmproduktion habe; dies bewiesen u.a. auch die zahlreichen Auszeichnungen und Preise. Bezüglich der Austragung
des Eurovision Song Contests in Österreich führte Ostermayer aus, dass eine Arbeitsgruppe im ORF nun
alle Möglichkeiten prüfe. Mehr könne man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.
Gegenüber Peter Wittmann (S) merkte Bundesminister Ostermayer an, dass die neue Datenschutzbehörde, die
seit Anfang Jänner in Betrieb sei, gut funktioniere. Der vom Vertreter der Grünen, Albert Steinhauser,
vorgetragenen Kritik konnte er sich nicht anschließen.
Die Staatssekretärin im Finanzministerium, Sonja Steßl, hob schließlich noch die Bedeutung der
Mittel aus dem Fonds für Europäische Regionalentwicklung (EFRE) für Österreich hervor, wodurch
vor allem viele innovative Betriebe und somit tausende ArbeitnehmerInnen profitierten. Derzeit gebe es einen gewissen
Aufholbedarf bei den Auszahlungen, der u.a. auf die Wirtschaftskrise und die verzögerten Ausschüttungen
zurückzuführen sei.
Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erfolgte reibungslos
Auch die Finanzierung der Präsidentschaftskanzlei sowie der beiden Höchstgerichte im heurigen und im
kommenden Jahr waren heute Thema im Budgetausschuss.
Dabei betonte Staatssekretärin Sonja Steßl, dass die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit
mit 1. Jänner 2014 - eine der größten Umstrukturierungen der Verwaltungsverfahren in der Zweiten
Republik - reibungslos vor sich gegangen sei. Das Budget 2014 für den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sei als
"Einstiegsbudget" zu betrachten, da es sich im Laufe des Jahres zeigen werde, wie sich die strukturellen
Veränderungen und die Anzahl der an den Gerichtshof herangetragenen Fälle entwickeln werde. Ein wichtiges
Anliegen sei die Durchlässigkeit, weshalb für MitarbeiterInnen ein umfassendes Schulungsangebot zur Verfügung
stehe, um sie optimal auf ihre neuen Aufgaben vorzubereiten.
Die organisatorischen, technischen und personellen Maßnahmen zur Umsetzung der Reform gehören daher
laut Budgetunterlagen auch zu den Herausforderungen, die zu bewältigen sind. Der Verwaltungsgerichtshof legt
den Fokus zudem auf Modernisierung, wie etwa die Implementierung des elektronischen Rechtsverkehrs. Man ist um
eine weitere Steigerung der Effizienz des Rechtsschutzes bemüht, vor allem soll die Kommunikation der Verfahrensparteien
mit dem VwGH erleichtert werden.
An Auszahlungen (Ausgaben) sieht das Bundesfinanzgesetz für den VwGH im Jahr 2014 18,765 Mio. € vor, im Jahr
2015 19,354 Mio. €. Die Auszahlungsschwerpunkte liegen bei den Personalkosten sowie bei Ausgaben für Umbau-
und Sanierungsmaßnahmen, insbesondere auch im Hinblick auf die unter der Verantwortung der Burghauptmannschaft
vorzunehmenden Adaptierungen der Böhmischen Hofkanzlei. Ebenso schlagen für den VwGH ab 2015 die Mieten
für historische Gebäude zu Buche.
Verfassungsgerichtshof will Vorzeigemodell werden
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) will ein "Vorzeigemodell für andere Gerichte und vergleichbare Institutionen"
werden. So lautet das vordringliche Wirkungsziel der obersten Verfassungshüter. Der VfGH setzt daher ebenfalls
auf weitere Modernisierung. Bereits im Vorjahr wurden der elektronische Rechtsverkehr und das elektronische Gebührenservice
eingeführt, des Weiteren soll das Qualitäts- und Wissensmanagement ausgebaut werden. Der VfGH plant zudem,
ein Servicecenter für Bürgerinnen- und Bürgeranliegen einzurichten.
Prinzipiell geht der VfGH davon aus, dass durch die Einführung der Gesetzesbeschwerde ein beträchtlicher
Mehraufwand zu erwarten ist. Ab 1. Jänner 2015 können sich Verfahrensparteien in Zivil- und Strafverfahren
direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden, wenn sie der Meinung sind, dass im Verfahren anzuwendende Gesetze
verfassungswidrig sind. In den Budgetunterlagen wird darauf hingewiesen, dass Gesetzesprüfungsverfahren in
der Regel eine höhere Komplexität aufweisen als andere Verfahren. Auch sind die Auswirkungen der Neuregelung
der Zuständigkeit für Asylrechtsangelegenheiten, die mit 1. Jänner 2014 in Kraft getreten sind,
noch nicht absehbar. Fälle des Fremden- und Asylwesens fallen seit diesem Zeitpunkt in die Kompetenz des neuen
Bundesverwaltungsgerichts und können beim VwGH angefochten werden. Für den VfGH bleiben jene Fälle,
wo sich Personen in ihren Grundrechten verletzt fühlen.
Konkret sind die Ausgaben (Auszahlungen) für den Verfassungsgerichtshof 2014 mit 14,131 Mio. € budgetiert,
2015 sind 14,831 Mio. € vorgesehen.
Unisono bedauerten die Abgeordneten Johannes Jarolim (S), Johann Singer (V), Harald Stefan (F), Daniela Musiol
(G), Georg Vetter (T) und Nikolaus Scherak (N) einmal mehr, dass im Ausschuss die beiden Präsidenten der Höchstgerichte
nicht geladen sind, um an sie konkrete Fragen stellen zu können. Ausschussvorsitzende Gabriele Tamandl (V)
sagte zu, dieses Anliegen aufzugreifen und für die nächsten Budgetverhandlungen darüber mit den
BudgetsprecherInnen zu verhandeln und diesbezügliche offene Fragen zu klären.
Bundespräsident: Intensive internationale Kontakte
Kurz wurde von Abgeordnetem Johann Singer (V) auch das Budget für die Präsidentschaftskanzlei angesprochen.
Dieses sieht für das Jahr 2014 Ausgaben (Auszahlungen) in der Höhe von 7,600 Mio. € vor, für 2015
sind 8,188 Mio. € veranschlagt.
Diese Mehraufwendungen werden damit erklärt, dass ab 2015 für die Nutzung historischer Gebäude –
und das ist die Hofburg – eine Benützungsvergütung zu entrichten ist. Neben den Personalkosten schlagen
für die Präsidentschaftskanzlei Maßnahmen für die Instandhaltung der Büroinfrastruktur
sowie der Inventar- und Bausubstanz zu Buche. Darüber hinaus zählen Aufwendungen für die Vertretung
der Republik nach außen durch den Bundespräsidenten zu wichtigen Aufgaben, die sich in den Kosten niederschlagen,
erläuterte Staatssekretärin Sonja Steßl. Die zusätzlichen Planstellen für die Präsidentschaftskanzlei
hätten keine Auswirkungen auf die gesamten Planstellen des Bundes, sondern ergäben sich aus Dienstzuteilungen
aus dem Verteidigungsressort. Ab 2015 werde es sogar eine Planstelle weniger in der Präsidentschaftskanzlei
geben, betonte sie.
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