Rund eine Million Unternehmen in der EU haben Schwierigkeiten, im Ausland Schulden einzutreiben.
Brüssel (ec) - Das soll sich dank neuer EU-Regeln künftig ändern. Die zuständigen EU-Minister
haben nach einer Übereinkunft mit dem Europäischen Parlament am 13.05. den sogenannten Beschluss zur
vorläufigen Kontenpfändung angenommen.
Er soll es Gläubigern ermöglichen, den geschuldeten Betrag auf einem Schuldnerkonto sperren zu lassen.
Damit soll verhindert werden, dass Schuldner vor Erwirkung und Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung Geld
von ihrem Konto abheben oder ihr Vermögen beiseiteschaffen können. Die Verordnung wird nach der Veröffentlichung
im Amtsblatt in allen EU-Ländern mit der Ausnahme von Großbritannien und Dänemark gelten.
EU-Kommissar Johannes Hahn, zuständig für Justizangelegenheiten während der vorübergehenden
Abwesenheit von EU-Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding für den Europa-Wahlkampf, begrüßte
die Entscheidung: "In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten brauchen Unternehmen schnelle Lösungen um
ausstehende Schulden einzutreiben. Genau darum geht es beim Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung.
Die heutige Annahme sind gute Neuigkeiten für Europas kleine und mittlere Unternehmen und die Wirtschaft als
Ganzes."
|