Ministerrat stellt Weichen für neues Hochschülerschaftsgesetz - Wahlrechtsreform
ermöglicht Brief- und Direktwahl und einheitliche Strukturen - Neugestaltung der Kontrollkommission
Wien (bmwfw) - Der Ministerrat hat am 13.05. dem Gesetzesentwurf für ein neues Hochschülerinnen-
und Hochschülerschaftsgesetz (HSG 2014) zugestimmt. "Durch einheitliche und transparente Regelungen,
sowie durch das neue Wahlrecht stärken wir die Rolle und die demokratische Legitimation der Österreichischen
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft", sagt Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsminister
Reinhold Mitterlehner. Kernpunkt des Gesetzes ist ein Wahlrechtspaket, das unter anderem die Direktwahl der Bundesvertretung,
die Einführung der Briefwahl, die Ausdehnung des passiven Wahlrechts und einheitliche Vertretungsstrukturen
an allen Hochschulen vorsieht.
Die Zahl der Mandatarinnen und Mandatare in der Bundesvertretung der Hochschülerschaft wird von 100 auf 55
reduziert, diese werden künftig direkt durch die Studierenden gewählt. Mit der Novelle wird zudem die
Möglichkeit geschaffen, die Bundesvertretung und die Universitätsvertretung per Briefwahl zu wählen.
Das passive Wahlrecht wird auf alle Studierenden ausgedehnt, bis dato waren nur EU- und EWR-Bürger wahlberechtigt.
"Die Wahlbeteiligung bei der vergangenen ÖH-Wahl lag bei nur 28 Prozent, daher wollen wir hier Maßnahmen
setzen um mehr Studierenden die Stimmabgabe zu ermöglichen. Durch die Einführung der Briefwahl und die
Einbeziehung der Studierenden an Privatuniversitäten wollen wir strukturelle Beiträge für eine gewichtigere
Studierendenvertretung leisten", so Mitterlehner.
Bisher gab es an den österreichischen Hochschulinstitutionen keine einheitlichen Regelungen für Studierendenvertreter.
Der Gesetzesentwurf sieht daher eine Angleichung der Vertretungsstrukturen der Studierenden an Pädagogischen
Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten an die Strukturen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
an den Universitäten vor. Künftig werden Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Bildungseinrichtungen
mit über 1000 Studierenden als Körperschaften öffentlichen Rechts geführt.
Neu ist auch eine Präzisierung des Aufsichts- und Kontrollrechts für die bestehende Kontrollkommission,
die für die Gebarung der Hochschülerschaft zuständig ist. "Dieses Gremium soll auch weiterhin
ein Sicherheitsnetz für die Studierendenvertreter sein und rechtzeitig auf mögliche wirtschaftliche Fehlentwicklungen
hinweisen. Gerade wenn es um wirtschaftliche Angelegenheiten geht, braucht es größte Transparenz und
Sorgfalt", sagt Mitterlehner. Die Kontrollkommission wird aus 14 Mitgliedern - auch aus den Reihen der ÖH
- bestehen und soll vor allem die finanzielle Gebarung und wirtschaftliche Lage der Hochschülerschaften und
ihrer Wirtschaftsbetriebe sicherstellen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf basiert auf dem gemeinsamen Vorschlag der AktionsGemeinschaft Österreich (AG),
der Fachschaftslisten Österreich (FLÖ), der Fraktion Engagierter Studierender (FEST), dem Verband Sozialistischer
Student/-innen in Österreich (VSStÖ) und den Grünen & Alternativen Student/-innen (GRAS). Die
von der Arbeitsgruppe im Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsministerium erarbeiteten Ergebnisse wurden
gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesvertretung der Studierenden besprochen, weiterentwickelt
und adaptiert.
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