AK Wahl 2014 zu Ende: FSG baut absolute Mehrheit aus

 

erstellt am
26. 05. 14
11.30 MEZ

AK Wahl 2014 zeigt stabile Verhältnisse - alle amtierenden Präsidenten in ihrem Amt bestätigt
Wien (ak) - Mit dem heutigen endgültigen Ergebnis der AK Wahl in Niederösterreich haben alle Länderkammern der Arbeiterkammer die AK Wahl 2014 beendet. In allen Bundesländern wurden die amtierenden Präsidenten in ihrem Amt bestätigt. Sie konnten ihre absoluten Mehrheiten verteidigen und zum Teil auch beträchtlich ausbauen. Wie schon bisher stellen die Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen (FSG) in sieben Länderkammern (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien) die absolute Mehrheit, in zwei Länderkammern (Tirol und Vorarlberg) konnten die Christlichen Gewerkschafter (ÖAAB-FCG) ihre absolute Mehrheit halten. Die Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) sowie die Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen (AUGE/UG) konnten leichte Zugewinne verzeichnen. Nun liegt sowohl eine Gesamtübersicht über die zu verteilenden Mandate in allen Vollversammlungen der AK-Länderkammern sowie die Zusammensetzung der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer in den kommenden fünf Jahren vor.

Die Summe der Länderkammer-Ergebnisses zeigt folgendes Bild:
Insgesamt haben 2014 in allen Bundesländern von 2.808.862 Wahlberechtigten 1.117.028 AK Mitglieder teilgenommen. Das entspricht einer durchschnittlichen Wahlbeteiligung von 39,77 Prozent.

Von den 1.092.182 gültigen Stimmen entfielen auf
Sozialdemokratische GewerkschafterInnen (FSG): 57,16 Prozent (2009: 55,81 Prozent) Christliche Gewerkschafter (ÖAAB-FCG): 21,03 Prozent (2009: 24,94 Prozent) Freiheitliche Arbeitnehmer (FA): 9,68 Prozent (2009: 8,71 Prozent) Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen (AUGE/UG): 6,01 Prozent (2009: 4,68 Prozent) Gewerkschaftlicher Linksblock (GLB): 1,35 Prozent (2009:0,87 Prozent)

Nicht ganz 5 Prozent entfielen auf Listen, die nur in einzelnen Bundesländern antraten.

Insgesamt sind in den 9 Vollversammlungen der AK-Länderkammern 840 Mandate zu vergeben. Diese teilen sich daher wie folgt auf:

Sozialdemokratische GewerkschafterInnen (FSG): 489 Mandate Christliche Gewerkschafter (ÖAAB-FCG): 185 Mandate Freiheitliche Arbeitnehmer (FA): 81 Mandate Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen (AUGE/UG): 47 Mandate 38 Mandate teilen sich auf kleinere Listen auf.

Mit dem Vorliegen aller endgültigen Länderkammer-Ergebnisse liegt auch die künftige Zusammensetzung der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer vor, die von den Länderkammern beschickt wird. Die 67 Mandate teilen sich wie folgt auf die Fraktionen auf:

Sozialdemokratische GewerkschafterInnen (FSG): 49 Mandate (+2 Mandate) Christliche Gewerkschafter (ÖAAB-FCG): 13 (-3 Mandate) Freiheitliche Arbeitnehmer (FA): 4 Mandate (+ 1 Mandat) Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen (AUGE/UG): 1 Mandat (+/- 0 Mandate)

Die konstituierende Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer mit Wahl des Präsidenten findet am 17. September 2014 statt.

 

 

 

Informationen:
http://wien.arbeiterkammer.at

 

 

 

 

 

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