LH Dr. Pühringer bringt Gesetzesentwurf für ein Oö.
 Finanzgebarungs- und Spekulationsverbot ein

 

erstellt am
23. 05. 14
11.30 MEZ

Linz (lk) - Nachdem sich auf Bundesebene nicht abzeichnet, dass eine Verfassungsmehrheit für ein Spekulationsverbotsgesetz zustande kommt, wird auch das Land Oberösterreich ein eigenes Landesgesetz beschließen. Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer wird in die Regierungssitzung vom 26.05. einen entsprechenden Regierungsvorschlag einbringen.

Obwohl in der Haushaltsordnung des Landes Oberösterreich sowie im Vorbericht zum jeweiligen Budget (Artikel I bis VI) ein ausdrückliches Spekulationsverbot verankert ist, wird das Land Oberösterreich ein eigenes Gesetz diesbezüglich schaffen. "Wir wollen uns dem Vorwurf entziehen, dass wir nicht die stärkste 'Verankerung' eines derartigen Spekulationsverbotes im Lande geschaffen haben. Ich bedauere außerordentlich, dass ein Verfassungsgesetz auf Bundesebene offensichtlich derzeit nicht möglich ist, obwohl ich der Meinung bin, dass gerade bei diesem Gesetz eine Einheitlichkeit aller Parteien gegeben sein müsste", so Landeshauptmann Pühringer.

Das Gesetz selbst soll am 3. Juli 2014 in der letzten Plenarsitzung des Landtages vor den Sommerferien verabschiedet werden. Nachdem der Regelungsinhalt ident ist mit dem Vorbericht des Budgets bzw. mit den entsprechenden Bestimmungen in der Gemeindeordnung und den Stadtstatuten, erübrigt sich eine inhaltliche Debatte, die ja bereits vor längerer Zeit geführt wurde. Daher wird das Gesetz umgehend beschlossen. Darauf haben sich in einer informellen Besprechung die Landesparteiobmänner und Klubobmänner mit Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer geeinigt. Aus diesem Grund kann auch ein Begutachtungsverfahren entfallen, da es keinen neuen Regelungsinhalt gibt.

Der Inhalt des Gesetzes:

  • Der Gesetzesentwurf enthält ein allgemeines Spekulationsverbot, das eine risikoaverse Ausrichtung der Finanzgebarung aller Rechtsträger im Landes- und Gemeindebereich sicherstellt,
  • nähere Regelungen über die zulässigen Finanzgeschäfte,
  • Regelungen über organisatorische Vorkehrungen, insbesondere eine Regelung über die Qualifikation der befassten Personen, ein Vier-Augen-Prinzip sowie eine strategische Schuldenmanagement-Jahresplanung.
  • Die Inhalte gelten als Mindeststandards, strengere Bestimmungen in bestehenden landesrechtlichen Regelungen bleiben aufrecht.
  • Der Entwurf enthält Verordnungsermächtigungen für die Landesregierung für weitere detaillierte Regelungen, mit denen bei Bedarf nachgeschärft werden kann.
  • Das Land und die Gemeinden haben im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten sicherzustellen, dass die Bestimmungen sinngemäß auch andere Rechtsträger (z.B. Landes- und Gemeindeunternehmen) einhalten, selbst wenn die Organisation nicht der Landesgesetzgeber regelt.

Landeshauptmann Pühringer betont, dass damit das Land Oberösterreich ein starkes Zeichen nach außen setzen will, dass mit öffentlichem Geld nicht spekuliert werden darf.

 

 

 

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