Rechtssicherheit für die Betroffenen geschaffen – Bedingungen für eine Steuerbefreiung
sollen geändert werden
Wien (bmf) - Die Verhandlungen zur Elektrizitätsabgabe sind zu einem erfolgreichen Abschluss gelangt.
Nach zwei runden Tischen zum Thema Photovoltaik, zu denen Finanzminister Michael Spindelegger geladen hatte, gibt
es nun eine Lösung für die Erzeuger von erneuerbarer Energie, und damit auch die Solarbranche. Dabei
konnte eine für alle Betroffenen zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Im Ergebnis kommt es zu einer
Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes und einer Überarbeitung des Photovoltaikerlasses.
Die Bedingungen für eine Steuerbefreiung sollen geändert werden. Für Anlagen, die die elektrische
Energie aus erneuerbaren Primärenergieträger erzeugen, gibt es statt der der bisherigen Grenze von 5.000
kWh eine Grenze von 25.000 kWh. Bis zu dieser Grenze ist der erzeugte und selbst verbrauchte Strom steuerfrei.
Mit der nun vorliegenden Lösung ist gewährleistet, dass der Großteil der privaten Haushalte, Gewerbetreibenden,
Unternehmen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe nicht von der Elektrizitätsabgabe erfasst sind.
Michael Spindelegger: „Österreich ist im Bereich erneuerbare Energien schon jetzt europaweiter Vorreiter.
Ziel muss es sein, hier weitere Maßnahmen zu realisieren. Die vorliegende Lösung ist auch deutliches
Bekenntnis, dass selbst produzierter und verbrauchter Strom aus erneuerbarer Energie Vorrang vor umweltschädlicher
Stromproduktion hat. Damit wird jener Bereich der Energieerzeugung gefördert, der eine CO2-neutrale Stromerzeugung
ermöglicht.“
Die Lösung ist bereits mit der SPÖ akkordiert und soll per Initiativantrag im Parlament eingebracht werden.
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