Salzburg: Gesundheitsfondsgesetz soll geändert werden

 

erstellt am
22. 05. 14
11.30 MEZ

Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Am Beginn der Ausschussberatungen nahm am 21.05. der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss unter dem Vorsitz von LAbg. Ing. Manfred Sampl (ÖVP) eine Vorlage der Landesregierung für eine Änderung des Salzburger Gesundheitsfondsgesetzes mit Stimmen von ÖVP, SPÖ, den Grünen und Team Stronach gegen jene der FPÖ mit folgenden Änderungen an:

"Im § 22 lauten die Abs. 2 bis 4:

"(2) Ist die Entsendung von Mitgliedern der Gesundheitsplattform erforderlich, hat die Geschäftsführung des Fonds die entsendungsberechtigten Institutionen unter Setzung einer angemessenen Frist aufzufordern, von ihrem Recht Gebrauch zu machen. Leisten die entsendungsberechtigten Institutionen der Aufforderung nicht Folge oder kommt das erforderliche Einvernehmen nicht fristgerecht zustande, gilt die Gesundheitsplattform bis zur späteren Entsendung der fehlenden Mitglieder auch ohne diese als richtig zusammengesetzt.

(3) Für jedes Mitglied kann die entsendungsberechtigte Institution ein Ersatzmitglied oder mehrere Ersatzmitglieder benennen. Wenn für ein Mitglied keine Ersatzmitglieder benannt worden sind oder auch diese an der Teilnahme verhindert sind, kann sich jedes Mitglied mittels Vollmacht durch eine andere geeignete Person in einer bestimmten Sitzung vertreten lassen.

(4) Die Funktion eines Mitgliedes der Gesundheitsplattform erlischt:

  • durch (einvernehmlichen) Widerruf seitens der entsendungsberechtigten Institution(en),
  • durch Wegfall der Voraussetzung gemäß Abs. 2."

Weiters wurde mit Stimmen von ÖVP, Grünen und Team Stronach gegen jene der SPÖ und der FPÖ beschlossen, in §22 der Vorlage bei den stimmberechtigten Mitgliedern der Gesundheitsplattform beschlossen, den Punkt "h) ein Mitglied, das von jenen Krankenanstalten, deren unmittelbarer Rechtsträger das Land ist, einvernehmlich entsendet wird" zu streichen.

Mit dieser Novelle wird der zwischen Bund und Ländern geschlossenen Art. 15a-Vereinbarung "Zielsteuerung-Gesundheit" entsprochen, durch die ein partnerschaftliches System zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung geschaffen wird. Der dafür vorgesehene Steuerungsmechanismus hat das Ziel, die Ausgabensteigerungen in der Gesundheitsversorgung an das prognostizierte Wirtschaftswachstum heranzuführen, um die kontinuierliche Weiterentwicklung der österreichischen Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und dessen Finanzierung zu sichern. Dafür sind auch landesgesetzliche Maßnahmen notwendig. Auf Grund dessen sind in der Novelle zum Salzburger Gesundheitsfondsgesetz folgende Bestimmungen vorgesehen:

  • Verpflichtung des Landesgesundheitsfonds zur Einhaltung der Prinzipien, Ziele und Handlungsfelder der Zielsteuerung Gesundheit, die insbesondere in den Abschnitten 5 und 6 der Zielsteuerungsvereinbarung festgelegt sind;
  • Verpflichtung, gemeinsam mit Bund und Sozialversicherung digitale Informationssysteme aus dem eHealth-Bereich zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung einzusetzen;
  • geänderte Organisationsbestimmungen (Zusammensetzung, Beschlussmodalitäten und Aufgabenzuteilung der Fondsorgane) und
  • Festlegungen für den Sanktionsmechanismus.


ÖVP-Klubobfrau Mag. Gerlinde Rogatsch führte aus, dass durch die Novelle einer einheitlichen Gesundheitsplanung gegenüber Einzelinteressen der Vorzug gegeben werde. Damit werde der Startschuss für die Gesundheitsreform gegeben. FPÖ-Klubobmann Dr. Karl Schnell sah in der Novelle ein Mehr an Bürokratie und umfangreiche Einsparungen. Er vermisste konkrete Ansagen. LAbg. Fritz Wiedermann (FPÖ) befürchtete mit der Novelle einen Freibrief zur Schließung kleinerer Krankenanstalten. LAbg. Dr. Kimbie Humer-Vogl (Grüne) sah das Gesetz als guten Schritt vorwärts im Gesundheitswesen. Für SPÖ-Klubvorsitzenden Walter Steidl müsse nun diese Reform gemeinsam mit dem Bund Schritt für Schritt umgesetzt werden. LAbg. Otto Konrad (Team Stronach) mahnte angesichts der Größenordnung der Reform eine sachliche Diskussion ein.

Gesundheitsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Dr. Christian Stöckl erläuterte, dass die durch die Novelle angestoßenen Reformen nun von allen Partnern mit Leben erfüllt werden müssen. Durch geschickte Kooperationen und Synergien können Kosten eingespart werden. Dazu gebe die Novelle nun die Möglichkeit.

 

 

 

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