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RichterInnenwoche 2014: Strafgesetzbuch |
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erstellt am |
Wien (bmj) - „Nur wenn das Strafrecht den aktuellen Werten und Haltungen entspricht und auch den technischen Fortschritt abbildet, stößt es auf gesellschaftliche Akzeptanz und kann dadurch im vollen Umfang seine erforderliche Präventionswirkung entfalten.“, so Christian Pilnacek, Sektionschef im Bundesministerium für Justiz. In den 70er Jahren ist es zu einer umfassenden Strafrechtsreform gekommen (Abkehr vom Vergeltungsdenken im Strafrecht, darüber hinaus u.a. Abschaffung der Todesstrafe, Einführung der Fristenlösung für den Schwangerschaftsabbruch, Entkriminalisierung der Homosexualität unter Erwachsenen, Einführung der bedingten Entlassung). In der Zwischenzeit ist es zu einigen punktuellen Reformen gekommen (Korruptionsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Änderungen aufgrund internationaler Vorgaben etc.). Nunmehr, 40 Jahre später, durchforstet eine Arbeitsgruppe die Bestimmungen des Strafgesetzbuches systematisch anhand der heutigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen auf einen möglichen Änderungsbedarf. „Der Arbeitsgruppe steht knapp ein Jahr zur Verfügung; die Arbeiten zur Reform 1975 begannen dagegen schon
im Jahr 1954 und kamen nach 140 Sitzungen der damaligen Arbeitsgruppe zu ihrem Abschluss. Es kann die aktuelle
Reform daher schon allein aufgrund des Zeithorizonts keine so umfassende Reform werden, wie die des Jahres 1975“,
so Pilnacek weiter. Bislang haben zwölf Sitzungen der Expertengruppe stattgefunden; dabei wurden u.a. folgende
Themen bereits diskutiert: Systematik der Strafrahmen (v.a. Vermögensdelikte/Delikte gegen Leib und Leben),
Wertgrenzen, Definition der Gewerbsmäßigkeit. Zwei weitere Sitzungen der Arbeitsgruppe sollen noch folgen. Darüber hinaus ist angedacht die technischen Entwicklungen im Strafgesetzbuch abzubilden (Änderungen
im Bereich des Computerstrafrechts). |
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