Rupprechter: Beste Unterstützung für Jungbauern
Wien (bmlfuw) - Im Ministerrat wurde am 20.05. die Novelle zum Marktordnungsgesetz beschlossen. Für
Bundesminister Andrä Rupprechter ist die Einigung ein „Meilenstein bei der Umsetzung der GAP-Reform“. Wesentliches
Element der MOG-Novelle ist das neue Zahlungsmodell für Almen. Durch die Konzentration der Zahlungsansprüche
auf 20 Prozent der Fläche ist die Gefahr von Sanktionen wegen Flächenabweichungen weitgehend gebannt.
Betreffend die Auftreiber wird gesetzlich klargestellt, dass sie von Sanktionen befreit werden, sofern sie an falschen
Flächenangaben keine Schuld haben.
Rupprechter: „Das künftige Zahlungs-Modell für Almen gewährleistet hohe Sicherheit für Almbauern.
Auch für die Auftreiber gibt es eine praktikable Lösung. Zusammen mit der AMA und den Landwirtschaftskammern
werden alle Fälle zügig aufgearbeitet. Die ersten Rückzahlungen sind bereits erfolgt.“
Zusammen mit der gekoppelten Auftriebsprämie für Rinder, Schafe und Ziegen wird sichergestellt, dass
die Bewirtschaftung der Almen auch weiter attraktiv für bäuerliche Familien bleibt.
Ebenfalls beschlossen wurde eine neue Unterstützung für Junglandwirte in Form von TopUps in Höhe
von 25 Prozent der durchschnittlichen Direktzahlungen.
Rupprechter: „Wir brauchen gut ausgebildete und innovative junge Bäuerinnen und Bauern für einen lebenswerten
und wirtschaftlich starken ländlichen Raum. Mit der besten Unterstützung für Junglandwirte schaffen
wir einen wichtigen Anreiz für Hofübernahmen.“
Grundsätzlich wurde mit der MOG-Novelle für 130.000 Betriebe Klarheit für die künftige Ausgestaltung
der Direktzahlungen ab 2015 geschaffen. Gemäß den Vorgaben der EU stellt Österreich auf ein einheitliches
Regionalmodell um, das ausreichend lange Übergangsfristen gewährleistet.
Auch Österreichs Weg für eine umweltgerechte Bewirtschaftung wird ohne bürokratische Hürden
erleichtert.
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