Bundessozialamt wird zu Sozialministeriumservice
Wien (bmask) - An die Stelle der bisherigen Kurzbezeichnung "Bundessozialamt" für das "Bundesamt
für Soziales und Behindertenwesen" tritt ab 01.06. der der modernen, bürgernahen Ausrichtung und
Zielsetzung der Dienststelle besser Rechnung tragende Name "Sozialministeriumservice". Dadurch wird auch
nach außen die unmittelbare Zugehörigkeit zum Sozialministerium klar zum Ausdruck gebracht. Mit der
neuen gesetzlich verankerten Bezeichnung "Sozialministeriumservice" wird die hohe und geschätzte
Servicekompetenz der operativen Hand des Sozialministeriums auch im Namen nun deutlich sichtbar.
Das Sozialministeriumservice mit seinen 9 Landesstellen ist eine nachgeordnete Dienstbehörde des Sozialministeriums
und zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung in allen Bundesländern.
Der Schwerpunkt des Angebotsspektrums liegt im Bereich der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung.
Das Sozialministeriumservice koordiniert und fördert in diesem Bereich eine breite Palette von vernetzten
Angeboten. Diese Dienstleistungen richten sich sowohl an DienstnehmerInnen als auch an Unternehmen.
Neben Renten und Entschädigungsleistungen, die über das Sozialministeriumservice an politische Opfer,
Kriegsopfer, Präsenzdiener des österr. Bundesheeres, Verbrechensopfer und Impfgeschädigte ausbezahlt
werden, ist auch die Unterstützung und Information pflegender Angehöriger ein wichtiges Aufgabengebiet.
Seit Beginn dieses Jahres ist das Sozialministeriumservice auch für die Ausstellung von Behindertenparkausweisen
zuständig. Das Sozialministeriumservice wird seine Dienstleistungs- und Beratungsleistungen auch in Zukunft
weiterausbauen.
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