Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durch unabhängige
Entscheidungen
Wien (bvwg) - Die Präsidenten der österreichischen Sozialpartnerschaft Erich Foglar, ÖGB,
Rudi Kaske, Bundesarbeitskammer, Christoph Leitl, Wirtschaftskammer Österreich und Hermann Schultes, Landwirtschaftskammer
Österreich, waren am Nachmittag des 28.05. auf Einladung des Präsidenten am neuen Bundesverwaltungsgericht,
einem der größten Gerichte Österreichs, zu Gast. Präsident Harald Perl betonte anlässlich
des Besuchs: "Die Sozialpartner-Organisationen sind für uns wichtige Verfahrenspartner - einerseits weil
sie Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer beraten, andererseits weil fachkundige Laienrichterinnen
und Laienrichter, die großteils von den Sozialpartner-Organisationen nominiert wurden, an der Rechtsprechung
teilnehmen". Die mehr als 850 fachkundigen Laienrichterinnen und Laienrichter, wirken an etwa 10.000 bis 15.000
Verfahren mit. Sie seien vor allem in sozial- und dienstrechtlichen Verfahren sowie bei Vergabeverfahren oder etwa
bei Verfahren nach dem Arzneimittel-Erstattungskodex im Einsatz.
"Ich bin froh, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit seit Anfang dieses Jahres umgesetzt ist. Bürgerinnen
und Bürger, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genauso wie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer können
sich darauf verlassen, dass Verwaltungsbescheide nun von einem unabhängigen Gericht überprüft werden",
sagte ÖGB-Präsident Erich Foglar bei der Veranstaltung.
"Jede Arbeitnehmerin, jeder Arbeitnehmer kann hier die Verwaltungsentscheidung, mit der er oder sie nicht
einverstanden ist, nochmals überprüfen lassen, ohne dafür einen Anwalt zu benötigen",
ergänzte Rudi Kaske, Präsident der Bundesarbeitskammer, der sich auch ausdrücklich für die
gute Zusammenarbeit in den Vorbereitungsarbeiten für das Bundesverwaltungsgericht bedankte.
Und Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, hob die Bedeutung einer effizienten
und funktionierenden Verwaltungsgerichtsbarkeit für den Wirtschaftsstandort Österreich hervor: "Das
führt zu mehr Rechtssicherheit und Berechenbarkeit und stärkt den Wirtschaftsstandort. Darüber hinaus
stellt die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit auch einen wichtigen verwaltungsreformatorischen Schritt
dar".
Auch Hermann Schultes, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich ist von der Wichtigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit
überzeugt: "Alle Entscheidungen - egal ob es den Vollzug des Marktordnungsgesetzes oder die Umweltverträglichkeitsprüfung
betrifft- werden nach denselben verfahrensrechtlichen Grundlagen getroffen". Schultes sowie seine Präsidenten-Kollegen
bedankten sich bei Präsident Perl und Vizepräsident Sachs für die umfassende Information zum Bundesverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht ist mit 435 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon 168 Richterinnen und Richtern,
und zusätzlich mehr als 850 fachkundigen Laienrichterinnen und Laienrichtern am Hauptstandort Wien und mit
den Außenstellen Linz, Innsbruck und Graz, eines der größten Gerichte Österreichs.
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