Marktordnung: Agrarförderungen werden
 auf Regionalmodell umgestellt

 

erstellt am
05. 06. 14
11.30 MEZ

SPÖ-ÖVP-Mehrheit für Novelle, Opposition kritisiert Ungerechtigkeiten
Wien (pk) – Zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Österreich verabschiedete der Landwirtschaftsausschuss mit der Mehrheit von SPÖ und ÖVP eine Novelle zum Marktordnungsgesetz, mit der die Regierung für die Direktförderungen ein österreichweit einheitliches Regionalmodell ohne produktbezogene Koppelungen für Acker-, Dauerkultur und Grünlandflächen vorschlägt. Für Hutweiden wird eine differenzierte Flächenzählung sowie eine tierbezogene Zählung für den Almauftrieb vorgesehen. Das neue Modell soll im Rahmen einer Übergangsregelung ab 2015 bis 2019 in fünf 20 %-Schritten eingeführt werden.

Für KleinlandwirtInnen bringt die Novelle flankierende Maßnahmen und für JunglandwirtInnen ein Unterstützungsprogramm. Die Regierungsvorlage wurde durch einen SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrag vervollständigt, der eine Deckelung der Basisprämie für Betriebsinhaber bei 150.000 € nach Abzug von Lohnkosten und damit zusammenhängenden Steuern und Sozialbeiträgen vorsieht. Die einbehaltenen Mittel sollen im Rahmen der ländlichen Entwicklung für den biologischen Landbau und die Direktvermarktung verwendet werden. Die gekoppelte Prämie für den Almauftrieb soll von Beginn an in voller Höhe ausbezahlt werden. Klargestellt wird, dass die neuen gekoppelten Prämien für Alm-Rinder bei der Berechnung des "Einheitswerts" abgezogen werden. So entsteht keine unbeabsichtigte Doppelförderung für Almbetriebe und keine Ungleichbehandlung gegenüber Nicht-Almbetrieben mit bisher gekoppelten Tierprämien. Flächen, die bisher nicht zur Nutzung von Zahlungsansprüchen (ZA) benötigt wurden, werden von der Regelung des unerwarteten Gewinns ausgenommen, um zu verhindern, dass ein Landwirt Flächen abgibt, sich die entsprechenden ZA behält und damit 2015 weniger ZA neu mit deutlich höherem Wert zugewiesen erhält. Ein umfangreicher Entschließungsantrag der Grünen mit deren Vorstellungen zur Umsetzung der GAP-Reform in Österreich blieb bei der Abstimmung in der Minderheit der Antragsteller, ein weiterer Antrag der Grünen wurde ebenso vertagt wie zwei FPÖ-Initiativen zur Entlastung der BäuerInnen von Kontrollauflagen sowie für mehr Transparenz bei den Agrarförderungen.

Schrittweise Umsetzung der GAP-Reform bleibt heftig umstritten
Mit einer positiven Wortmeldung eröffnete Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (V) die Debatte und erläuterte die Marktordnungsnovelle als einen wichtigen Beschluss, der den BäuerInnen Stabilität gebe und darauf gerichtet sei, das historische Förderungsmodell stufenweise auf ein regionales Modell umzustellen. Das schaffe Planungssicherheit für die Betriebe. Wichtig sei auch die KleinerzeugerInnenregelung, die kleinen Bäuerinnen und Nebenerwerbsbetrieben bürokratische Entlastungen bringe. Freude zeigte der Abgeordnete über die Junglandwirteförderung, mit der positive Signale an JungbäuerInnen ausgesandt werden, die bei den jungen Menschen ein positives Eco auslösen, berichtete Schmuckenschlager.

Zu lange Übergangszeit auf neues Förderungsmodell
Auch Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) wertete die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates als eine zentrale Weichenstellung für eine offensive agrarpolitische Entwicklung. Die Regierung nütze aber die Gestaltungsspielräume, die den Mitgliedsländern zugestanden wurden, nicht aus. Vorweg kritisierte Pirklhuber die umfassende Ermächtigung des Landwirtschaftsministers, 700 Mio. € an Agrarförderungen im Verordnungsweg ohne parlamentarische Kontrolle zu verteilen. Das historische Betriebsprämiensystem sei in der Vergangenheit von einzelnen Betrieben, etwa Stiermästern, "optimiert" worden, erinnerte Pirklhuber und bemängelte, dass die Novelle darauf verzichte, die regionalen Flächenprämien zu vereinheitlichen und eine gestaffelten Umverteilungsprämie für Betriebe bis zu 30ha einzuführen, wie dies die EU ausdrücklich vorschlägt. Nachteile für Kleinbetriebe bleiben ebenso bestehen wie das ungerechte Betriebsprämiensystem. Von der 150.000 €-Deckelung der Förderungen seien maximal 20 Betriebe betroffen, kritisierte der Abgeordnete und mahnte an dieser Stelle das soziale Gewissen der SPÖ ein. Es brauche Übergangsregeln, ein fünfjähriger Übergangszeitraum sei aber nicht argumentierbar, sagte Pirklhuber. Der Abgeordnete kritisierte Kürzungen bei der Förderung extensiver Grünlandwirtschaft und forderte, die Mutterkuhhaltung zu sichern und eine Eiweißprämie einzuführen. Die Basisberechnungen, die dem neuen Almenförderungsprogramm zugrunde liegen, problematisierte Pirklhuber insbesondere bei der Mutterkuhhaltung als nicht nachvollziehbar. Die Regierungsvorlage zur Marktordnungsnovelle bedürfe einer vertieften Analyse, sagte der Agrarsprecher der Grünen, beantragte die Vertagung der Materie, blieb damit aber in der Minderheit. Von den beiden umfangreichen Entschließungsanträgen Pirklhubers mit Vorschlägen seiner Fraktion zur Umsetzung der GAP-Reform in Österreich wurde der erste abgelehnt, der zweite vertagt.

Neue Förderungen für Biobauern und Direktvermarkter
Abgeordneter Erwin Preiner (S) begrüßte die Festlegungen der Europäischen Union für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums in der Periode von 2015 bis 2020 und die Novelle zur Umsetzung der Reform in Österreich. Die Agrarförderungsmittel werden künftig gerechter verteilt, die Wettbewerbsfähigkeit der ländlichen Regionen erhalten und strukturschwache Regionen gefördert. Das regionale Fördermodell werde schrittweise bis 2019 umgesetzt, es lasse Förderungen für Betriebe mit einer Fläche ab 1,5 ha zu und vereinfache den Zugang zu den Förderungen für Kleinbauern und Biobauern. Die Motivation, Betriebe in der Familie zu übernehmen werde gestärkt. Förderungen ab insgesamt 150.000 € pro Betrieb unterliegen einer Degression von bis zu 100%, wobei es Preiner ausdrücklich begrüßte, dass die dadurch frei werdenden Mittel für Biobauern und für die Förderung der Direktvermarktung zweckgebunden eingesetzt werden. Den diesbezüglichen ÖVP-SPÖ-Abänderungsantrag legte Abgeordneter Erwin Preiner dem Ausschuss vor.

Probleme auf den Almen werden gelöst
Abgeordneter Hermann Gahr (V) sah im Regionalmodell eine Antwort auf aktuelle agrarpolitische Herausforderungen. Es sei einem Pauschalmodell überlegen, weil es erlaube regionale Unterschiede zu beachten, argumentierte er. Bei der Förderung von jungen HofübernehmerInnen werde der von der EU eingeräumte Spielraum ausgeschöpft. Die komplexen Probleme auf den Almen werden im Interesse der Auftreiber gelöst, freute sich der Tiroler Mandatar.

Abgeordneter Franz Eßl (V) begrüßte die Umstellung auf eine einheitliche Betriebsprämie und verteidigte die stufenweise Anpassung des Förderungsmodells. Die neue gekoppelte Förderung der Almbauern bedeute in Summe eine gleichbleibende Unterstützung. Als einen Wermutstropfen nannte Eßl den Ausschluss von Pferden aus der Förderung. Der Abänderungsantrag bringe Verbesserungen für die Bauern, auch wenn ihm persönlich eine Beweislastumkehr bei der Flächenberechnung lieber gewesen wäre, sagte Eßl. Die Novelle biete eine gute Grundlage für die Erhaltung einer flächendeckenden landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und zur Sicherung bäuerlicher Familienbetriebe.

FPÖ weiterhin kritisch
Für die FPÖ hielt Abgeordneter Harald Jannach (F) demgegenüber fest, sie könne das neue Marktordnungsmodell nicht mittragen. Es bringe keine gerechte Hektarförderung und von der 150.000 €-Förderungsdeckelung seien seiner Berechnung nach lediglich 38 Betriebe betroffen. Jannach sprach auch den Verdacht aus, dass Betriebe durch Teilungen die Förderungsobergrenze umgehen werden. Einige wenige große Betriebe bekommen weiterhin den Löwenanteil an den Förderungen, während kleine Betriebe, 85% der BäuerInnen, weiterhin zu wenig erhalten. Um dem negativen Image der Bauern als Subventionsempfänger in der Öffentlichkeit entgegenzuwirken, beantragte Jannach die Aufteilung der EU-Fördermittel auf Bauern, öffentliche Körperschaften und Handels- sowie Industriebetriebe aufzugliedern ( 181/A(E) ). "Die heimische Landwirtschaft wird zu Tode kontrolliert", kritisierte FPÖ-Abgeordneter Harald Jannach in der Begründung seines Antrags zur Beschränkung der Cross Compliance-Vorschriften. Denn zunehmende bürokratische Fesseln und steigender Kontrollaufwand würden Österreichs Bauern beim Umweltprogramm und beim Hygiene-Paket so sehr belasten, dass immer mehr Bauern ihre Betriebe aufgeben, klagte Abgeordneter Jannach.

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) sah einen positiven Schritt in die Richtung einer gerechteren Agrarförderung und verteidigte ausdrücklich den 150.000 €-Deckel gegen die Kritik der Opposition. Der FPÖ-Forderung nach Entlastung der Betriebe bei den Cross Compliance-Bestimmungen stimmte die Abgeordnete grundsätzlich zu und schlug vor den Antrag zu vertagen. SPÖ-Fraktionskollegin Cornelia Ecker machte auf Fortschritte bei der Transparenz im Agrarförderungssystem aufmerksam, sah hinsichtlich der konkreten Umsetzung aber noch Diskussionsbedarf. Auf ihren Antrag hin wurde der FPÖ-Antrag vertagt.

Mehr Verteilungsgerechtigkeit und Planungssicherheit
Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter erinnerte daran, dass die Verhandlungen zu GAP-Reform der EU erstmals nach dem Vertrag von Lissabon, also unter Einbeziehung des EU-Parlaments, geführt wurden, was sich sehr bewährt habe. Österreich habe seine Interessen gut einbringen können. Die vorliegende Marktordnungsnovelle nütze die von der EU eröffneten Entscheidungsspielräume optimal aus. Das historische Modell laufe in einem fünfjährigen Übergangszeitraum aus und werde durch das neue regionale System ersetzt, das mehr Verteilungsgerechtigkeit bringe, sagte der Minister. Sein besonderes Anliegen sei es gewesen, den Almbauern ein neues Modell zu bieten. Es bringt ihnen auf 20 % ihrer Fläche Zahlungsansprüche und sehe zahlungsfreie Zonen als Puffer vor. Die diesem Förderungsmodell zugrundeliegenden Berechnungen verteidigte der Minister ausdrücklich gegen die Kritik des Abgeordneten Pirklhuber.

Weiters werden 35.000 KleinerzeugerInnen von bürokratischen Entlastungen profitieren und JunglandwirtInnen unter 40 Jahren Unterstützungen bekommen, wie es sie bisher noch nie gab. Förderungen, die über 150.000 € pro Betrieb hinausgehen, werden gedeckelt und die so gewonnenen Mitteln für den Biolandbau und für Direktvermarkter eingesetzt. Betriebsteilungen mit der Absicht, die Förderungsdeckelung zu umgehen, seien ausdrücklich unzulässig, teilte der Minister mit. Probleme bei der Almflächenberechnung wurden geklärt und mit einer einer Sorgfaltserklärung der betroffenen BäuerInnen eine fünf Jahre rückwirkende sanktionsfreie Lösung gefunden. Die Novelle sei sozial ausgewogen, stelle eine ausgezeichnete Grundlage für die Verjüngung der Agrarpolitik dar und bringe den Betrieben Planungssicherheit.

Abgeordneter Georg Willi (G) wusste sich mit dem Landwirtschaftsminister in dem Ziel einig, ein gerechteres System für die Agrarförderung zu erreichen, hielt es aber für nicht akzeptabel, mit der Herstellung dieser Gerechtigkeit weitere fünf Jahre zuzuwarten, "nachdem man bereits sieben Jahre verschlafen hat". Alle wüssten, dass große Bauern zu viele Förderungen erhalten und kleine zu wenig - es sei nicht hinzunehmen, diejenigen, die zu wenig bekommen, weiterhin in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu beeinträchtigen.

Abgeordneter Erwin Steinbichler (T) wandte sich gegen das Schönreden von Problemen in der Agrarpolitik, wies anhand von Beispielen auf die Sorgen von Tierhaltern, Stiermästern und Milchbauern hin und machte darauf Aufmerksam, dass nur 25 % der Agrargelder direkt bei den BäuerInnen ankommen. Steinbichler sah keinen Anlass, Neidkomplexe zu schüren und schloss sich der Forderung an, die Vorlage noch einmal grundlegend zu diskutieren.

Abgeordneter Manfred Hofinger (V) hielt es nicht für sinnvoll, größere landwirtschaftliche Betriebe schlecht zu reden und machte darauf aufmerksam, dass 70 % der jungen BäuerInnen ihre Zukunft positiv sehen und 60 % von ihnen für die kommenden Jahre Investitionen planten.

In einer weiteren Verhandlungsrunde untermauerte Abgeordneter Pirklhuber seine Forderung nach einer Vertagung der Vorlage mit dem Argument, es brauche eine gesamthafte Betrachtung der GAP-Reform-Umsetzung. Dies auch im Hinblick auf deren Auswirkungen auf die Einheitswertberechnung, die mit der jährlichen Änderung der Betriebsprämien von Jahr zu Jahr neu vorgenommen werden müsse und enorme administrative Kosten nach sich ziehen. An dieser Stelle antwortete Bundesminister Andrä Rupprechter mit dem Hinweis auf Verwaltungsvereinfachungen, die das Finanzministerium zur Lösung dieses Problems bereits vorgenommen habe.

Abgeordnetem Harald Jannach teilte der Landwirtschaftsminister mit, die vorgesehene Modulationen im Österreichischen Programm für eine umweltgerechte Landwirtschaft gelte für Betriebe ab 300 ha im Ausmaß von 25 %. Die österreichische Agrarverwaltung arbeite im internationalen Vergleich mit überdurchschnittlicher Effizienz, hielt Minister Rupprechter fest.

FPÖ für jährlichen Bericht der AMA und Mitsprache der Abgeordneten
Als intransparent qualifizierte Abgeordneter Harald Jannach (F) den Mitteleinsatz und die Aufwendungen der Agrar Marketing Austria (AMA), der jährlich ein Budget in der Höhe von 20 Mio. € zur Verfügung steht. Aus diesem Grund forderte er, dass die AMA dazu verpflichtet wird, dem Nationalrat jedes Jahr eine detaillierten Bericht vorzulegen ( 194/A[E] ). Außerdem setzte sich der FPÖ-Mandatar in einem weiteren Antrag seiner Fraktion dafür ein, Vertreter der Parlamentsparteien in den AMA-Verwaltungsrat, der derzeit von "Rot und Schwarz" dominiert werde, zu entsenden ( 312/A ). Dies würde nicht nur für mehr Transparenz sorgen, sondern auch eine bessere Vollziehung und Kontrolle gewährleisten sowie insgesamt das Image dieser Organisation heben, war der Antragsteller überzeugt. Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber schloss sich den Anliegen der FPÖ an und appellierte an den Minister, sich dafür zu verwenden, dass mit der Verleihung eines AMA-Gütesiegels auch eine gentechnikfreie Fütterung garantiert ist.

Bundesminister Andrä Rupprechter konnte dem Wunsch nach Transparenz einiges abgewinnen, gab jedoch zu bedenken, dass die AMA bereits jetzt viele Berichte vorlege (z.B. Tätigkeitsbericht, Berichte an den Aufsichtsrat und die Europäische Kommission, Jahresabschluss) und regelmäßigen Kontrollen unterliege (z.B. durch den nationalen und den Europäischen Rechnungshof, durch die interne Revision und externe Audits). - Bei der Abstimmung wurde der erste Antrag mit S-V-Mehrheit vertagt; der zweite blieb in der Minderheit.

Grüne Bedenken gegen Agrotreibstoffe aus Lebens- und Futtermitteln
Bedenken gegen Agrotreibstoffe aus Lebens- und Futtermitteln brachten einmal mehr Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) sowie seine Fraktionskollegen Christiane Brunner und Georg Willi in einem Entschließungsantrag (87/A[E] ) zum Ausdruck, der auch vom Team Stronach unterstützt wurde. Aufgrund der zahlreichen negativen Auswirkungen auf sozialer, menschenrechtlicher und ökologischer Ebene sollte die Beimengung von Agrotreibstoffen aus Nahrungs- und Energiepflanzen auf maximal 5 % begrenzt werden, lautete ihrer Forderung. Abgeordneter Leopold Steinbichler (T) wies zudem darauf hin, dass gerade die rasante Zunahme an Biogasanlagen die Monokultur in der Landwirtschaft vorangetrieben habe.

Bundesminister Andrä Rupprechter informierte darüber, dass auf EU-Ebene über eine Begrenzung des Anteils an Biokraftstoffen auf 7 % diskutiert werde; die Verhandlungen sind aber noch am Laufen. Generell glaube er jedoch, dass die EU-Verpflichtungen im Bereich der Bekämpfung des Klimawandels nur dann erreichbar sind, wenn auch die Biokraftstoffschiene – unter Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Faktoren - weiter verfolgt wird. Forcieren wolle er auch die Elektromobilität, betonte Rupprechter, wobei der Strom aus erneuerbaren Energiequellen kommen soll. - Der Entschließungsantrag wurde mit S-V-Mehrheit vertagt.

Grüne Vorbehalte gegen Transatlantisches Handelsabkommen mit den USA
Schwere Vorbehalte äußerten die Grünen gegen das geplante Handelsabkommen zwischen EU und USA (TTIP). Bäuerliche Landwirtschaft und Ernährungssouveränität, das Vorsorgeprinzip und der Schutz von KonsumentInnen, Umwelt- und Gesundheit würden im Interesse von Marktliberalisierungen unter den Tisch gekehrt, warnte Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber. In einem – mehrheitlich vertagten – Entschließungsantrag ( 230/A[E] ) pochte der Agrarsprecher der Grünen auf die Offenlegung sämtlicher Verhandlungsdokumente und forderte die Einbindung des Europäischen Parlaments, der nationalen Parlamente und der Zivilgesellschaft in die Verhandlungen. Die Verhandlungskapitel "Landwirtschaft" und "Lebensmittelsicherheit" wollen die Grünen aus dem Vertrag explizit ausnehmen.

Die Verhandlungen müssen transparent geführt werden, sonst drohe ein Scheitern, räumte auch Bundesminister Andrä Rupprechter ein. Die Ängste und Sorgen der BürgerInnen nehme er sehr ernst, die hohen Standards in den Bereichen Ökologie, Lebensmittelsicherheit etc. dürfen auch nicht in Frage gestellt werden. Dennoch gab er zu bedenken, dass ein Zusammenwachsen von Märkten große Chancen bieten könne, nicht nur für die europäischen Agrarprodukte, sondern etwa auch für die Umwelttechnologie. Für Chlorhendl oder Hormonfleisch aus den USA müsse es aber klare Verbote geben, betonte der Minister.

Team Stronach: AT-Stempel nur für Qualitätsfleisch aus Österreich
"Wo Österreich drauf stehe, müsse auch Österreich drin sein", unterstrich Abgeordneter Leopold Steinbichler (T) im Zuge der Diskussion über einen Antrag (158/A[E] )seiner Fraktion betreffend die Kennzeichnung von Fleisch mit dem AT-Stempel. Da mit dem derzeitigen System oft die tatsächliche Herkunft des Fleisches verschleiert werde, forderte er den Minister auf, sicherzustellen, dass nur Qualitätsfleisch von Tieren, die in Österreich geboren, aufgewachsen und auch hier geschlachtet und verarbeitet wurden, das AT-Siegel erhält. – Mit S-V-Mehrheit vertagt.

FPÖ: Einheitlicher Sachkundenachweis bei der Anwendung von Pestiziden
Wer Pflanzenschutzmittel ausbringen oder einlagern will, müsse laut Bodenschutzgesetz eine Sachkunde nachweisen können, heißt es in einem FPÖ-Antrag. Sachkunde beim Pflanzenschutz sei zudem ein Kriterium für die Direktzahlungen aus dem Umweltprogramm. Die unterschiedlichen Richtlinien für den Erwerb dieses Ausweises in den Bundesländern sieht FPÖ-Abgeordneter Harald Jannach als eine Ungleichbehandlung der BäuerInnen an und verlangt eine bundeseinheitliche Regelung ( 193/A[E] ). Bundesminister Andrä Rupprechter gab bekannt, dass es von Seiten der Bundesländer eine große Bereitschaft gebe, in dieser Frage eine Lösung zu finden. – Der Antrag wurde sodann mit S-V-Mehrheit vertagt.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Die Nachrichten-Rubrik "Österreich, Europa und die Welt"
widmet Ihnen der
Auslandsösterreicher-Weltbund

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at