Versand der Erstgutschriften gestartet
Wien (bmask) - "Mit dem Start des Versands der Kontoerstgutschriften ist ein weiterer wichtiger Schritt
erfolgt, Klarheit und Transparenz für die Versicherten herzustellen", betont Sozialminister Rudolf Hundstorfer
am 04.06. Zur Zeit werden von den Pensionsversicherungsträgern täglich rund 30.000 Briefe mit Kontoerstgutschriften
verschickt. Das Pensionskonto löst die komplizierte Parallelrechnung für alle ab dem 1. Jänner 1955
Geborenen ab. Es ermöglicht eine einfache Pensionsberechnung auf Basis einer einheitlichen Rechtslage. "Mit
der Umsetzung des Pensionskontos setzen wir die größte Verwaltungsreform der zweiten Republik um",
so Hundstorfer.
Die Versicherten erhalten durch das Pensionskonto Auskunft darüber, wieviel Pension sie derzeit erwarten können,
wenn sie bis zum Regelpensionsalter keine weiteren Pensionsansprüche erwerben. Jene Personen, die bereits
jetzt ihre Kontoerstgutschrift erhalten, können diese nun auch online unter www.neuespensionskonto.at einsehen.
Die Anmeldung erfolgt über Handysignatur, Bürgerkarte oder Finanz-Online.
Jeder Versicherungsmonat zählt für die Bildung der Kontoerstgutschrift und somit für die künftige
Pensionshöhe. Sollten unter Umständen Versicherungszeiten nicht erfasst sein, sollen diese unbedingt
dem PV-Träger nachgemeldet werden. Dies ist noch bis Ende 2016 möglich. "Mit dem Pensionskonto wird
die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters unterstützt. Ein Jahr länger arbeiten bringt in Summe
eine Erhöhung der Pension um rund zehn Prozent", unterstreicht Hundstorfer.
|