Gleitsmann: Berechnungen für Pensionsantritte nach dem Regelpensionsalter rasch ermöglichen
Wien (pwk) - Für alle ab 1. Jänner 1955 geborenen Österreicher, die bis 31. Dezember 2004
mindestens einen Versicherungsmonat erworben haben, gibt es nun ein einheitliches Pensionskonto. Dieser Tage werden
die ersten Kontoerstgutschriften an die Versicherten versendet, die aufzeigen, welche Pensionsansprüche der
Einzelne bis zum Ende des vergangenen Jahres erworben hat.
Eine Teilgutschrift gibt Auskunft über den bisher erworbenen monatlichen Brutto-Pensionswert. Um die künftige
Pension zum Regelpensionsalter prognostizieren zu können, wird zudem ein Pensionskontorechner in den nächsten
Tagen online gehen.
„Das neue System gibt den Versicherten einen übersichtlichen Einblick auf die Höhe ihres individuellen
und aktuellen Pensionsanspruches. Es ist sehr erfreulich, dass das neue Pensionskonto der Initiative der Sozialpartner
für ein transparenteres System Rechnung trägt“, betont Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung für
Sozialpolitik und Gesundheit in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Länger arbeiten rechnet sich
Eine wesentliche Säule der Reform ist das Darstellen von Anreizen für längeres Arbeiten. Das Pensionskonto
soll aufzeigen, dass es sich bezahlt macht, länger im Erwerbsleben zu verbleiben. „Daher ist es aus unserer
Sicht bedauerlich, dass der Pensionskonto-Onlinerechner vorerst – entgegen ursprünglicher Pläne – keine
Berechnungen für Pensionsantritte nach dem Regelpensionsalter zulässt. Jeder Versicherte sollte rasch
und übersichtlich einsehen können, wie sich seine Pension beim längeren Verbleib im Arbeitsprozess
verändert. Schließlich erhöht sich die Pension bei einem Antritt mit 67 anstatt mit 62 Jahren um
44 Prozent. Dieser beträchtliche finanzielle Vorteil sollte Versicherten nicht vorenthalten werden“, so Gleitsmann.
Es wäre wünschenswert, wenn die vom Sozialministerium in Aussicht gestellte Erweiterung des Onlinerechners
für Vergleichsberechnungen mit längerer Erwerbstätigkeit rasch umgesetzt würde.
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