Festakt zur Aufnahme der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. in die Liste des UNESCO-Weltdokumentenerbes
Wien (bpd) - "Die Goldene Bulle ist ein Dokument von Weltrang und ich freue mich, dass dieses historische
Kulturgut nun in die UNESCO-Liste des Weltdokumentenerbes, also das Gedächtnis der Welt, aufgenommen wurde",
sagte Bundesminister Josef Ostermayer am 16.06. beim Festakt zur Aufnahme der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. in
das "Memory oft he World"-Programm der UNESCO. Die feierliche Überreichung der UNESCO-Urkunde an
das Österreichische Staatsarchiv und die Österreichische Nationalbibliothek fand im Kongresssaal des
Bundeskanzleramtes statt.
"Bereits 301 Dokumente wurden in dieses internationale Programm der UNESCO aufgenommen, darunter sind 13 Eintragungen
aus Österreich. Wir sind damit das Land mit den zweitmeisten Eintragungen der Welt", so Ostermayer. Die
Aufnahme der Goldenen Bulle sei gemeinsam und in enger Kooperation mit Deutschland erfolgt. "Wir verfügen
damit bereits über die zweite Gemeinschaftseinreichung mit Deutschland und erfüllen dadurch auch die
Zielvorstellung der UNESCO, dass wir über die Landesgrenzen hinweg zusammenarbeiten."
Eva Nowotny, Präsidentin der Österreichischen UNSECO-Kommission, hob die Bedeutung des Programms "Memory
of the World" hervor: "Die Aufnahme ist nicht nur eine Würdigung und Anerkennung, sondern sie verpflichtet
auch dazu, das Dokumentenerbe zu erhalten, zu pflegen und zugänglich zu machen. Die UNESCO möchte sicherstellen,
dass kostbare Kulturgüter, die für die gesamte Menschheit von Bedeutung sind, vor Verlusten bewahrt bleiben
und das gespeicherte Wissen allen Menschen zu Verfügung steht."
Der Generaldirektor des Österreichischen Staatsarchivs, Wolfgang Maderthaner, der gemeinsam mit der Generaldirektorin
der Österreichischen Nationalbibliothek, Johanna Rachinger, die Urkunde entgegennahm, betonte die "einzigartige
welthistorische Bedeutung" der Goldenen Bulle. "Wir nehmen diese Auszeichnung mit der gebotenen Ehrfurcht,
aber auch mit Stolz an", so Maderthaner. Der stellvertretende UNESCO-Generaldirektor Getachew Engida bedankte
sich bei Österreich für die Bereitschaft, diese Verpflichtung anzunehmen: "Um für die Erhaltung
eines so einzigartigen historischen Dokuments zu sorgen, braucht es den politischen Willen und die notwendigen
Ressourcen."
Kulturminister Ostermayer bedankte sich abschließend bei allen, die zur Eintragung der Goldenen Bulle in
die Liste des Weltdokumentenerbes beigetragen haben: "Ihre Mitwirkung war ein wichtiger Beitrag dazu, die
große Vielfalt des Weltkulturerbes zu erhalten und abzusichern. Vieles ist leider im Verlauf der Geschichte
schon verloren gegangen. Umso wichtiger ist es, das gemeinsame Erbe an kulturellen und zivilisatorischen Leistungen
zu schützen, denn es ist ein wichtiger Baustein unserer Identität und des Zusammenhalts in der Gesellschaft."
Die Goldene Bulle von 1356 ist ein Gesetzbuch in lateinischer Sprache und gilt als das wichtigste Verfassungsdokument
des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation". Das Dokument regelte bis zum Ende des alten Reiches
im Jahr 1806 die Wahl des römisch-deutschen Königs durch die Kurfürsten. Damit gehört sie zu
den ältesten Sukzessionsordnungen in Europa. Auf Empfehlung des Internationalen Komitees für das UNESCO-Programm
"Memory of the World" wurde die Goldene Bulle in das Register des Programms und damit als Weltdokumentenerbe
eingetragen. Zwei Originalexemplare, unter anderem auch das Exemplar von Karl IV. selbst, sind in Wien – im Österreichischen
Staatsarchiv und der Österreichischen Nationalbibliothek – verwahrt.
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