Oppositionsideen zu Arbeitsmarkt und Sozialpolitik im Nationalrat
Wien (pk) - Der Nationalrat befasste sich in seiner Sitzung vom 12.06. mit einer Reihe von Oppositionsanträgen
im Bereich Arbeit und Soziales, in denen es um Fragen des Arbeitsmarktzugangs, den Bezug von Mindestsicherung und
um die Stellung privater Arbeitsvermittler ging. Die behandelten Sozialthemen umfassten die Valorisierung des Pflegegelds
ebenso wie die Besteuerung von Trinkgeldern. Alle diese Anträge fanden keine Mehrheit.
Die NEOS forderten in einem Antrag, das grundsätzliche Arbeitsverbot für AsylwerberInnen aufzuheben und
ihnen nach einigen Monaten Aufenthalt in Österreich vollen Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren, eine
Forderung, zu der auch die Grünen einen Entschließungsantrag gestellt haben. Außerdem brachten
die NEOS einen Antrag mit dem Anliegen ein, durch niedrigere Einkommenshürden für die Rot-Weiß-Rot-Karte
mehr qualifizierte ArbeitnehmerInnen aus Drittstaaten nach Österreich zu locken. Ebenso traten sie in diesem
Zusammenhang für weniger Bürokratie und schnellere Verfahren ein.
Die Freiheitlichen sind der Ansicht, die Mindestsicherung wäre nach den Lebenshaltungskosten im Herkunftsland
der BezieherInnen zu staffeln und damit etwa BulgarInnen und RumänInnen eine deutlich niedrigere Leistung
zu gewähren, als ÖsterreicherInnen.
Das Team Stronach drängte darauf, private Arbeitsvermittler mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) gleichzustellen.
In der Minderheit blieb das Team Stronach weiters auch mit seiner Forderung nach einer jährlichen Valorisierung
des Pflegegelds. Abgelehnt wurden überdies ein Antrag der Freiheitlichen zum Thema arbeitsrechtlicher Schutz
von Angestellten in Geschäftsführerfunktion sowie eine weitere FPÖ-Initiative, die sich gegen Sozialversicherungsbeiträge
auf Trinkgelder richtet. Ein Team Stronach- Vorstoß betreffend Einrichtung eines flächendeckenden Netzes
von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere wurde hingegen mit den Stimmen der Regierungsparteien an den
Familienausschuss überwiesen.
Grüne und NEOS für Aufhebung des Arbeitsverbots für AsylwerberInnen
Abgeordnete Alev Korun (G) sah eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte als überfällig an, da bisher
kein tatsächlicher Systemwechsel in der Zuwanderungspolitik gelungen sei. Die Karte erfülle wegen lebensferner
Anforderungen ihr Funktion nicht. Die Bundesregierung stecke vor den Problemen den Kopf in den Sand, kritisierte
sie. Bis 2004 sei es selbstverständlich gewesen, Asylwerbende nicht zur Untätigkeit zu verurteilen. Ein
Erlass des damaligen Ministers Bartenstein hätte ihnen nur mehr Prostitution und Saisonarbeit als Erntehelfer
als legale Beschäftigungen zugestanden.
Auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak bezeichnete das Arbeitsverbot für Asylwerber als unverständlich
und wollte unter Einbindung des AMS AsylwerberInnen nach neun Monaten Aufenthalt auch Zugang zum Arbeitsmarkt gewähren.
Dieser Antrag blieb aber ebenfalls in der Minderheit.
NEOS wollen Zuzug für Qualifizierte erleichtern
Nikolaus Scherak (N) meinte zudem, die Probleme der Rot-Weiß-Rot-Karte seien offensichtlich. So gebe es die
Absurdität, dass etwa Bachelor-AbsolventInnen keinen Anspruch auf sie hätten. Es sei auch volkswirtschaftlich
gesehen unsinnig, Menschen in Österreich auszubilden, um sie dann wieder wegzuschicken. Brain Drain aus Österreich
sei ein Problem, gleichzeitig behindere man den Zuzug für qualifizierte Arbeitskräftgte. Der Antrag der
FPÖ zur Staffelung der Mindestsicherung ergebe weder rechtlich noch praktisch irgendeinen Sinn, meinte er
abschließend.
Team Stronach: Missbrauch der Rot-Weiß-Rot-Karte verhindern
Waltraud Dietrich (T) meinte, die Rot-Weiß-Rot-Karte sei ein gutes System für den Zuzug von Facharbeitskräften.
Ihr Missbrauch sollte aber ausgeschlossen bleiben. Zum Prinzip der Mindestsicherung nach dem Herkunftslandprinzip
wolle das Team Stronach erst vom Sozialminister in Erfahrung bringen, was die Folgen einer solchen Änderung
für ÖsterreicherInnen im Ausland wären.
FPÖ: Mindestsicherung nach Herkunftsland staffeln
FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein erklärte, das Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung
wäre eine sinnvolle Maßnahme gegen eine Zuwanderung ins Sozialsystem. Für sozial Bedürftige,
die nicht arbeiten können, müsste entweder das Herkunftsland zahlen oder Österreich orientiere sich
am Standard des Herkunftslandes. Den Hauptgrund dafür, dass Hochqualifizierte nicht nach Österreich kommen
oder das Land verlassen sehe sie darin, dass Österreich ein Hochsteuerland sei, sagte die Abgeordnete. Was
den Arbeitssmarktzugang für AsylwerberInnen betreffe, so sei der Bartenstein-Erlass durch Minister Hundstorfer
längst aufgeweicht worden, kritisierte sie. Ihr Fraktionskollege Peter Wurm (F) meinte, das Herkunftslandprinzip
werde bei der Familienbeihilfe in Großbritannien bereits angewandt, er sehe daher kein Problem, es auch in
Österreich einzuführen. Barbara Rosenkranz (F) meinte, der Antrag der NEOS sei deshalb problematisch,
weil der Arbeitsmarkt nicht für Asylberechtigte, sondern für alle AsylwerberInnen geöffnet werden
sollte. Damit würde man nur Anreize für Schlepper weiter verstärken und letztlich unmenschliche
Zustände fördern, argumentierte sie.
SPÖ wendet sich gegen Lohndumping und Aufweichung des Sozialstaats
Erwin Spindelberger (S) hielt Grünen und NEOS entgegen, die Regierung arbeite an der Entbürokratisierung
und Weiterentwicklung der Rot-Weiß-Rot-Karte. Der Antrag der NEOS einer Verkürzung der Bearbeitungsfrist
für die Rot-Weiß-Rot-Karte sei nicht zielführend, da die Frist bereits jetzt mit acht Wochen sehr
knapp angesetzt sei. Sein Fraktionskollege Dietmar Keck fügte hinzu, die Vorstellungen der NEOS liefen letztlich
auf Lohndumping im Bereich der qualifizierten Arbeit hinaus, wozu die SPÖ sicher keine Zustimmung geben werde.
SPÖ-Abgeordnete Sabine Oberhauser meinte, das Herkunftslandprinzip lasse sich auf Sozialleistungen sicher
nicht anwenden. Der Sozialstaat und damit die soziale Sicherheit würden so aufgelöst. Die Bekämpfung
undokumentierter Arbeit, also der Schwarzarbeit, könne nur gelingen, wenn man ausgenützte Menschen ermutige,
ihr Problem öffentlich zu machen und nicht indem man die Betroffenen verfolge, meinte sie.
ÖVP: Rot-Weiß-Rot-Karte hat sich bewährt
Johann Höfinger (V) meinte, die Rot-Weiß-Rot-Karte habe sich bewährt. Angesichts der Arbeitsmarktsituation
und der hohen Arbeitslosigkeit wäre es nicht zielführend, die darin enthaltenen Arbeitsmarktmaßnahmen
aufzuweichen. Zum Herkunftslandprinzip hielt er fest, Leistungen könne nur beanspruchen, wer in Österreich
auch Sozialabgaben leiste. Sozialleistungen würden daher nicht verschenkt, sondern seien stets erworbene Ansprüche.
Zum Bartenstein-Erlass meinte er, das Prinzip, eine Arbeitserlaubnis mit einer gültigen Aufenthaltsberechtigung
zu verknüpfen, sei sinnvoll und sollte aufrecht bleiben. Privaten Arbeitsvermittlern sei dies bereits jetzt
möglich, Sozialleistungen sollten aber weiterhin nur über das AMS abgewickelt werden, sagte Höfinger.
Hundstorfer: Schwarzarbeit verhindern
Bundesminister Rudolf Hundstorfer hielt Abgeordnetem Wurm entgegen, die Zahlung der Familienbeihilfe sei europaweit
geregelt und werde selbstverständlich kontrolliert. Sie stehe deshalb auch 600.000 ÖsterreicherInnen
zu, die im Ausland arbeiten. Die Logik des Herkunftslandsprinzips würde unter anderem bedeuten, dass man in
Österreich auch bulgarische Löhne bezahle, hielt der Minister Abgeordneter Belakowitsch-Jenewein entgegen.
Die Beratungsstelle für undokumentierte ArbeitnehmerInnen setze bei der Überlegung an, dass sich die
Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht gegen die ausgenützten Menschen richte, sondern bei den österreichischen
Auftraggebern, die sie ermöglichen, ansetzen müsse.
Keine Mehrheit für jährliche Valorisierung des Pflegegelds
Nicht durchsetzen konnte sich das Team Stronach auch mit seinem Antrag auf jährliche Valorisierung des Pflegegelds
und Einführung einer Pflegeversicherung. Marcus Franz begründete die Forderung seiner Fraktion mit den
Finanzierungsproblemen im Pflegebereich und meinte, eine Pflegeversicherung für alle könnte ein erster
Schritt eines integrativen Gesundheitssystems werden. Ulrike Königsberger-Ludwig von der SPÖ erwiderte,
eine Versicherungslösung würde auch Risiken enthalten und dem Grundsatz widersprechen, dass Gesundheit
und Pflege für alle in gleicher Weise abgesichert sein sollten. Auch ÖVP-Abgeordnete Gertrude Aubauer
konnte dem Vorschlag des Team Stronach wenig abgewinnen und betonte, durch den Pflegefonds sei die Pflege abgesichert,
auch habe man das Pflegegeld bereits erhöht.
Nicht viel von einer Versicherungslösung hielt auch Dagmar Belakovich-Jenewein namens der FPÖ, die in
diesem Zusammenhang vor neuen Belastungen warnte. In einem Entschließungsantrag, der bei der Abstimmung allerdings
keine Mehrheit fand, forderte sie aber u.a. eine jährliche Inflationsanpassung des Pflegegelds. Eine Pflegeversicherung
würde den Faktor Arbeit zusätzlich verteuern und könne nicht der richtige Weg zur Finanzierung der
Pflege sein, meinte auch Grünen-Sprecherin Judith Schwentner.
Team Stronach fordert Beratungsstellen für ungewollt Schwangere
An den Familienausschuss verwiesen wurde ein Vorstoß von Team Stronach-Mandatar Marcus Franz auf Einrichtung
eines flächendeckenden Netzes von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere. Seine Fraktion wolle nicht
die Fristenlösung in Frage stellen oder Frauen kriminalisieren, betonte der Antragsteller, meinte aber, die
hohe Zahl an Abtreibungen sei ein ethisches Problem. ÖVP-Abgeordnete Michaela Steinacher sprach vor allem
die Bedeutung von Information und Aufklärung junger Menschen an und trat dafür ein, die Materie im Familienausschuss
zu thematisieren. Judith Schwentner von den Grünen wandte ein, es fehle nicht an Beratungsstellen, Defizite
gebe es vielmehr bei der Aufklärung, auch seien Verhütungsmittel nach wie vor zu teuer.
FPÖ sieht Lücken beim arbeitsrechtlichen Schutz
Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Freiheitlichen auf Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes, in
dem Peter Wurm dazu aufrief, bestehende Lücken zu schließen. Angestellte von Konzernen würden immer
häufiger gezwungen, Geschäftsführerfunktionen in Tochtergesellschaften zu übernehmen, was dazu
führe, dass sie im Fall einer Kündigung oder Entlassung keinen arbeitsrechtlichen Schutz mehr hätten,
argumentierte er. SPÖ-Abgeordneter Markus Vogl sah das Problem ebenso wie Michael Hammer von der Volkspartei
eher in der Auslegung des Begriffs des leitenden Angestellten gelegen und plädierte im Übrigen für
eine exakte Prüfung der Vertragsklauseln im Einzelfall. Unterstützung erhielt der Antrag seitens der
Grünen durch Birgit Schatz.
Freiheitliche gegen Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder
"Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder !" lautete die Forderung der Freiheitlichen,
die mit einer diesbezüglichen Initiative allerdings in der Minderheit blieben. FPÖ-Tourismussprecher
Roman Haider gab zu bedenken, dass bis zu 80 € monatlich in die Bemessungsgrundlage nach dem ASVG einfließen.
Es sei schwer einzusehen, dass Trinkgelder zwar von der Einkommensteuer befreit sind, aber bei der Sozialversicherung
als Lohnanteil gesehen werden. Johann Hechtl (S) befürchtete dagegen ebenso wie Sozialminister Rudolf Hundstorfer
Verschlechterungen für die ArbeitnehmerInnen als Folge einer Herausnahme der Trinkgelder aus der Sozialversicherung.
Notstandshilfe oder Arbeitslosengeld würden in diesem Fall Kürzungen erfahren, warnte sie. Anders sah
dies Grünen-Abgeordnete Birgit Schatz, die der SPÖ vorwarf, bei ihrer Argumentation das Kernproblem der
niedrigen Löhne in der Gastronomie zu übersehen. Beatrix Karl (V) meinte, es reiche nicht, bei den Trinkgeldern
anzusetzen, der FPÖ-Antrag greife da zu kurz, man brauche vielmehr eine Harmonisierung zwischen Steuerrecht
und Sozialversicherungsrecht. Leopold Steinbichler (T) unterstützte den Antrag der Freiheitlichen und plädierte
für eine Politik der kleinen Schritte und eine praxisgerechte Lösung im Sinne der ArbeitnehmerInnen.
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