Die Justiz-Ombudsstellen im Jahr 2013

 

erstellt am
13. 06. 14
11.30 MEZ

Bewährtes Informations- und Beschwerdemanagement der Justiz
Wien (bmj) - Die MitarbeiterInnen der Justiz-Ombudsstellen haben auch im Jahr 2013 Ratsuchenden Auskünfte erteilt, sind Beschwerden nachgegangen und haben damit unbürokratisch helfen können. Sie haben im Jahr 2013 bundesweit rund 4.300 Bürgerkontakte erfolgreich behandelt und insgesamt 37 Sprechtage abgehalten.

„Die Justiz-Ombudsstellen sind gut erreichbare Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger und sorgen für ein professionelles Beschwerdemanagement innerhalb der Justiz. Darüber hinaus leisten sie einen wesentlichen Beitrag für ein besseres Verständnis der bei Gericht geleisteten Arbeit – sie sind essentielle Einrichtungen einer modernen Justiz“, lobt Justizminister Wolfgang Brandstetter das bewährte Erfolgsmodell.

Auch im Jahr 2013 suchte ein erheblicher Prozentteil der BürgerInnen (42 %), die die Justiz-Ombudsstellen kontaktierten, Rat oder Auskunft; 25 % der Anliegen betrafen Angelegenheiten der Rechtsprechung, in denen die Anfragenden mit dem Ausgang eines Verfahrens unzufrieden waren. 17 % der Anfragen an die Justiz-Ombudsstellen bezogen sich auf Fragen außerhalb des Aufgabenbereichs der Justiz, z.B. Fragen zur Pensionsversicherung. In diesen Fällen informierte die Justiz-Ombudsstelle die BürgerInnen, welche Stelle für ihr Anliegen zuständig ist, und stellte die entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung. Lediglich 9 % der Beschwerden hatten die Verfahrensdauer zum Gegenstand, in 7 % der Fälle war das Verhalten von MitarbeiterInnen der Gerichte betroffen.

Aufgaben der Justiz-Ombudsstellen
Grundgedanke dieser justizinternen Anlaufstellen ist die Verwirklichung eines unbürokratischen, raschen und modernen Beschwerdemanagements. Die Justiz-Ombudsstellen sind leicht zugänglich und unkompliziert erreichbar, erklären gerichtliche Entscheidungen und klären Missverständnisse auf. Sie gehen kompetent und unabhängig Beschwerden nach und informieren die BürgerInnen anschließend direkt. Bei länger andauernden Prüfungen halten sie die Betroffenen über den Fortschritt am Laufenden. Sie setzen sich aus erfahrenen und unabhängigen RichterInnen zusammen. Sie suchen das direkte Gespräche zwischen den Beteiligten und fungieren im Bedarfsfall als Vermittler. Die Justiz-Ombudsstellen tragen somit zur Qualitätssicherung und ständigen Qualitätsverbesserung innerhalb der Justiz bei.
Dieses kundenfreundliche und professionelle Informations- und Beschwerdewesen wird von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Auch bei Rechtsanwälten, Notaren und bei der Volksanwaltschaft findet die Tätigkeit der Justiz-Ombudsstellen positiven Anklang; sie würdigen deren effizientes Vorgehen bei der Behandlung der Anliegen der BürgerInnen.

Die Justiz-Ombudsstellen sind bereits seit 1. November 2007 bei den vier Oberlandesgerichten (Wien, Graz, Linz, Innsbruck) eingerichtet. Seit 1. Jänner 2012 sind die unabhängigen Justiz-Ombudsstellen gesetzlich verankert. Sie sind nach mehr als sechs Jahren Tätigkeit allseits anerkannt.

Alle Informationen über die Erreichbarkeit der Justiz-Ombudsstellen finden Sie hier >

 

 

 

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