FPÖ fordert erneut U-Ausschuss als Minderheitsrecht
Wien (pk) - Am Ende der Nationalratssitzung stand am 12.06. wieder einmal ein gemeinsamer Antrag der Oppositionsparteien
zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Hypo Alpe Adria zur Diskussion. Auch dieses Mal hatten FPÖ,
Grüne, Team Stronach und NEOS allerdings keinen Erfolg mit ihrer Forderung: der Antrag wurde abgelehnt. Es
war der 20. vergebliche Versuch, zur Causa Hypo einen Untersuchungsausschuss durchzusetzen, wie Abgeordneter Elmar
Podgorschek (F) erklärte.
Passend zur anhaltenden Diskussion über einen Hypo-Untersuchungsausschuss brachte die FPÖ einen Initiativantrag
zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen als Minderheitsrecht und deren Verankerung in der Geschäftsordnung
ein. Ebenso in Erster Lesung in Verhandlung genommen wurde ein Antrag der Grünen. Darin sprechen sie sich
gegen eine Abgabe bei Eigenverbrauch von Solarstrom aus.
Notverstaatlichung der Hypo durch Bluff ausgelöst?
Im Rahmen der Begründung des Antrags wiesen Podgorschek und die Abgeordneten Kathrin Nachbaur (T), Werner
Kogler (G) und Rainer Hable (N) auf neu aufgetauchte Dokumente hin, die Nachbaur zufolge nahe legen, dass die österreichischen
Verhandler seinerzeit einem großen Bluff aufgesessen seien. Die Notverstaatlichung sei allem Anschein nach
nicht notwendig gewesen, die BayernLB habe offenbar einen Konkurs der Hypo Alpe Adria nie in Erwägung gezogen,
interpretieren die Abgeordneten übereinstimmend veröffentlichte Passagen aus Sitzungsprotokollen. Die
Schlinge werde immer enger, meinte Podgorschek. Nachbaur interessiert sich vor allem dafür, wer zum Zeitpunkt
der Notverstaatlichung die größten Gläubiger der Hypo gewesen sind und damit am meisten profitiert
haben. Abgeordneter Kogler sprach vom augenscheinlich größten Finanzverbrechen der Republik, das die
Koalition vertuschen wolle.
Für die ehemalige Finanzministerin und nunmehrige ÖVP-Abgeordnete Maria Fekter sind die zitierten Dokumente
allerdings kein Beleg dafür, dass die Notverstaatlichung der Hypo ohne Not erfolgt sei. Schließlich
handle es sich um ein internes Papier der BayernLB, das weder den Österreichern noch der EU bekannt gewesen
sei. Fekter sieht das Papier vielmehr als Bestärkung für eine Irrtumsanfechtung und hob in diesem Zusammenhang
hervor, dass der von ihr erreichte Verjährungsverzicht nach wie vor Geltung habe.
Was das Hypo-Gesetz betrifft, begrüßte Nachbaur ausdrücklich, dass auch nachrangige Gläubiger
und nicht nur die SteuerzahlerInnen "zum Handkuss kommen" sollen. Sie hoffe, dass "das sonderbare
Sondergesetz" rechtlich halte, sagte sie. Zudem drängte Nachbaur auf eine rasche Aufnahme von Verhandlungen
des Bundes mit Bayern und Kärnten. Für sie ist es nicht zu rechtfertigen, würde Kärnten seinen
Zukunftsfonds behalten können.
NEOS-Abgeordneter Hable qualifizierte das Hypo-Gesetz aufgrund eines Verweises auf eine einschlägige EU-Richtlinie
als ein Insolvenzgesetz, das aber nicht als Insolvenzgesetz bezeichnet werden dürfe. Er kritisierte, dass
nun genau das eingetreten sei, was man vermeiden habe wollen: eine enorme Beeinträchtigung der Reputation.
Damit habe man de facto den Schaden einer Insolvenz ohne deren Vorteile.
Zur laufenden Diskussion um eine U-Ausschuss-Reform merkte Nachbaur an, sie hoffe dass Untersuchungsausschüssen
mit der geplanten neuen Verfahrensordnung nicht die Zähne gezogen werden. Die SPÖ meldete sich in der
Diskussion nicht zu Wort.
U-Ausschuss als Minderheitsrecht: FPÖ macht erneuten Anlauf
Geht es nach der FPÖ, soll das Verlangen von zwanzig Abgeordneten eines Klubs für die Einsetzung eines
Untersuchungsausschuss ausreichen, wobei jeder beziehungsweise jede Abgeordnete nur einen solchen pro Gesetzgebungsperiode
initiieren dürfte. Damit würde die FPÖ zwei U-Ausschüsse und die Grünen einen U-Ausschuss
innerhalb von fünf Jahren einberufen können.
Die Diskussion darüber verlief im Plenum kontroversiell. Gernot Darmann (F) stellte die Frage in den Raum,
wieso die Thematik einer Reform der Verfahrensordnung von Untersuchungsausschüssen zu einem Zeitpunkt in Bewegung
gesetzt werde, wenn es dringend notwendig wäre, eine Aufklärung des "Hypo-Desasters" voranzutreiben.
Diese wolle man dadurch verzögern oder sogar verhindern, meinte er. Wenn man in einem U-Ausschuss erfolgreich
tätig sein wolle, werde es notwendig sein, im Verfahren selbst der parlamentarischen Minderheit auch Rechte
zu geben. Gegen die Vorwürfe Darmanns wandten sich die beiden Abgeordneten Otto Pendl (S) und Werner Amon
(V). Pendl verwies darauf, dass man sich in der Arbeitsgruppe über die U-Ausschuss-Reform im Zieleinlauf befinde.
Was die SPÖ aber nicht wolle, sei eine Politshow, untermauerte er. Man bemühe sich ernsthaft und er stehe
zu einem modernen, neuen Recht für den Untersuchungsausschuss mit der Minderheitskomponente in aller Klarheit
ein. Amon bekräftige die Ausführungen Pendls und betonte ebenfalls die "außerordentlich konstruktiven
Gespräche" über die Reform des U-Ausschusses. An dieser Reform hätten alle Interesse, da es
um eine Verrechtlichung gehe. Darmann mache ein bewusstes Störfeuer dieser Verhandlungen, sagte Amon.
Dieter Brosz (G) war der Ansicht Darmanns, dass es nicht zwingend notwendig gewesen wäre, die Frage eines
Hypo-U-Ausschusses mit einer Reform zu koppeln. In den Verhandlungen sei man von Seiten der Opposition der Regierung
in vielen Bereichen etwa bei der Beendigung eines U-Ausschusses entgegengekommen, sagte er. Jetzt gebe es auch
eine Bringschuld der Regierung. Auf jeden Fall sei für die Grünen ohne einem Minderheitsrecht auch im
Verfahren selbst eine neue Verfahrensordnung nicht denkbar. Der Antrag wurde dem Geschäftsordnungsausschuss
zugewiesen.
Grüne: Keine Abgabe bei Eigenverbrauch von Solarstrom
Die Grün-Abgeordneten Christiane Brunner, Eva Glawischnig-Piesczek und Werner Kogler wenden sich gegen die
Absicht des Finanzministers, den Eigenverbrauch von selbst erzeugter elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen
mit einer Abgabe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde zu belegen, sobald der Eigenverbrauch 5000 Kilowattstunden pro
Jahr überschreitet.
"Wir Grünen wollen keine Besteuerung des Eigenverbrauchs von Strom aus erneuerbaren Energien", bekräftigte
Christiane Brunner (G), auch wenn die sogenannte Sonnensteuer mit einer neuen Grenze von 25.000 kWh entschärft
wurde. Als Gesetzgeber müsse man aktiv werden und bei den Steuern Anreize hinsichtlich erneuerbarer Energien
geben, forderte sie.
Christoph Matznetter (S) meinte, dass der Vorstoß der Grünen etwas spät passiert sei, nachdem die
Regierung bereits in einer entsprechenden Vorlage die Grenze von 5000 auf 25.0000 kWh angehoben habe. Werner Groiß
(V) merkte an, dass die Anhebung erst durch die Intervention der ÖVP in Bewegung gesetzt wurde. Die Anhebung
sei vielleicht noch nicht ganz befriedigend für die Energiewende, aber sie gehe in die richtige Richtung.
Michael Pock stellte im Namen der NEOS in Aussicht, den Antrag der Grünen auch im Ausschuss zu unterstützen.
Seine Partei sehe keinen Grund, Steuern für selbst erzeugte Energie einzufordern. Der Antrag wurde dem Finanzausschuss
zugewiesen.
Um 01.28 Uhr wurde eine weitere Sitzung des Nationalrats zur Zuweisung von Gesetzesvorhaben an die entsprechenden
Ausschüsse abgehalten.
|