Brandstetter zum StPO-Paket: „Schnellere Verfahren und besserer Rechtsschutz“
Wien (bmj) – Mit dem Ministerratsbeschluss vom 11.06. zum StPO-Paket gibt die Regierung grünes Licht
für raschere Verfahren und einen verbesserten Rechtsschutz. Diese Ziele sollen unter anderem durch folgende
Neuerungen aus dem ersten großen Reformpaket von Bundesminister Wolfgang Brandstetter erreicht werden: ein
Zeitlimit für staatsanwaltliche Ermittlungen, die Einführung eines neuen Mandatsverfahrens, der Einsatz
eines zweiten Berufsrichters in komplexen Schöffenverfahren, sowie eine klare Abgrenzung zwischen dem Verdächtigen-
und dem Beschuldigtenbegriff.
Beschleunigung für komplexe Großverfahren
„Mit dem StPO-Paket gelingt es uns, komplexe Großverfahren rascher durchzuführen und gleichzeitig
den Rechtsschutz noch weiter zu stärken. Auch wenn unsere Justiz in puncto Verfahrensdauer international Bestnoten
erreicht, gibt es bei der Dauer dieser großen Verfahren noch Verbesserungsbedarf“, so Brandstetter. „Es freut
mich, dass uns mit diesem Reformpaket die Balance zwischen Verfahrensbeschleunigung und Rechtsschutz gelungen ist.“
Vor allem von dem neu eingeführten dreijährigen Zeitlimit für Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft,
aber auch von der Einführung eines zweiten Berufsrichters in Schöffenverfahren erhofft sich Brandstetter
eine merkbare Beschleunigung.
Mandatsverfahren - keine Haft ohne Verhandlung
Mit der Einführung des Mandatsverfahrens kann unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Hauptverhandlung
verzichtet werden. Das betrifft vor allem kleinere Delikte, die in diesem neuen Verfahren mit einer Geldstrafe
oder einer bedingten Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr bestraft werden können. „In Deutschland wird das
Mandatsverfahren häufig angewendet und hat sich gut bewährt. Wie bei unseren deutschen Nachbarn wird
es aber auch in Österreich keine Haft ohne Verhandlung geben“, betont Brandstetter. Damit nimmt Bundesminister
Brandstetter Anregungen aus dem Begutachtungsverfahren auf. Um die Verfahrensrechte noch weiter zu stärken,
sollen Richter die Möglichkeit haben, Opfer und/oder Angeklagte in einem kurzen Zwischenverfahren zur Klärung
der Voraussetzungen vorzuladen.
Mehr Rechtsschutz durch klare Begrifflichkeiten
Neu ist auch der Begriff des „Verdächtigen“, mit dem Brandstetter für mehr Klarheit und letztlich
für einen stärkeren Rechtsschutz sorgen will. Mit dieser Abgrenzung und der neuen Vorstufe zum „Beschuldigtenbegriff“
wird künftig noch deutlicher unterschieden, ob erste Ermittlungen der Justiz nur auf einem vagen Anfangsverdacht
beruhen oder bereits konkrete Beweise vorliegen. So soll eine gezielte Rufschädigung - ausgelöst durch
erste Ermittlungen im Zuge einer anonymen und möglicherweise unbegründeten Anzeige - verhindert werden.
Das StPO-Paket soll noch vor dem Sommer im Parlament behandelt werden und mit 1. Jänner 2015 in Kraft treten.
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