Bundesminister Ostermayer sichert acht Millionen Euro für Filmschaffende
Wien (bpd) - Die von Bundesminister Josef Ostermayer angekündigte gesetzliche Absicherung des Film/Fernseh-Abkommens
in der vollen Höhe von acht Millionen Euro wurde im Rahmen des Ministerrates vom 11.06. beschlossen. Die Änderung
des ORF-Gesetzes soll den ORF dazu motivieren, die in den Jahren 2011 bis 2013 eingesetzten Mittel auch in den
Folgejahren für die Herstellung österreichischer Filme aufzuwenden.
"Der österreichische Film hat in den letzten Jahren stark an nationaler und internationaler Bedeutung
gewonnen und ist so neben einem künstlerischen und identitätsstiftenden Faktor auch zu einem bedeutenden
wirtschaftlichen Faktor geworden", so Bundesminister Ostermayer. "Die Zusammenarbeit aus Film und Fernsehen
bedarf ausreichender Mittel. Die vorliegende Novelle des ORF-Gesetzes garantiert, dass das bisherige Volumen von
acht Millionen Euro nicht unterschritten wird. Ein Investment in den österreichischen Film ist ein Investment
in die Kultur unseres Landes, es schafft Arbeitsplätze und dient dem internationalen Ansehen Österreichs.
Es ist daher zu begrüßen und durch Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zu unterstützen."
Sinkt der Beitrag des ORF zum Film/Fernseh-Abkommen unter das bisherige Volumen von acht Millionen Euro, soll im
Wege einer gesetzlichen Anordnung das dem ORF von der GIS zu überweisende Programmentgelt um den auf acht
Millionen Euro fehlenden Betrag reduziert werden. Der Differenzbetrag ist direkt einem zweckgewidmeten Sperrkonto
zuzuweisen.
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