Beteiligung von Alteigentümern und Nachranggläubigern an Hypo-Lösung
Wien (bmf) - Der Ministerrat hat sich am 11.06. auf ein Sondergesetz zur Abwicklung der notverstaatlichten
Hypo Alpe Adria geeinigt. Das Gesetz soll im Interesse des Steuerzahlers die bestmögliche Verwertung der Vermögenswerte
der Bank sowie eine Beteiligung von Alteigentümern und Nachranggläubigern an den Kosten der Hypo-Lösung
gewährleisten.
Um eine effiziente Vermögensverwertung sicherzustellen, werden mit dem Gesetz eine Abbaubeteiligungs-AG ohne
Banklizenz und eine Abbau-Holdinggesellschaft für die Italien-Töchter der Hypo errichtet sowie die Hypo
SEE Holding AG aus der alten Hypo herausgelöst.
Gleichzeitig wurde eine Beteiligung von Alteigentümern und Nachranggläubigern beschlossen: Mit dem geplanten
Gesetz über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe Adria Bank International, kurz HaaSanG, werden
Risikokapitalgeber und Alteigentümer mit insgesamt rund 1,69 Milliarden Euro zu Beiträgen für den
Hypo-Abbau herangezogen. Zu den Sanierungskosten herangezogen werden Nachrangverbindlichkeiten mit Länderhaftung
Kärntens im Ausmaß von 890 Millionen Euro. Die Landeshaftung für diese spezifischen Verbindlichkeiten
erlischt durch das Gesetz. Für die übrigen Anleihegläubiger bleibt die Landeshaftung bestehen und
somit alles beim Alten.
Ebenso herangezogen werden 800 Millionen Euro an Darlehen der BayernLB, die nach der Gewährung von staatlichem
PS-Kapital am 29.12.2008 an die Hypo Alpe Adria vergeben wurden. Weitere in diesem Zusammenhang strittige Verbindlichkeiten
sowie darauf entfallende Zinsen werden bis zumindest 30.06.2019 gestundet, so dass die HB Int. innerhalb der kommenden
fünf Jahre ohne Zeitdruck Vermögenswerte bestmöglich verwerten kann. Von der Stundung betroffen
sind rund 1,5 Milliarden Euro an Darlehen der BayernLB, die vor der Gewährung von Staatshilfe durch die Republik
Österreich an die Hypo Alpe Adria ausgereicht wurden.
Die Regelungen des vorgelegten Gesetzes berühren das Ziel der Republik Österreich nicht, einen angestrebten
Generalvergleich mit der BayernLB in der Causa Hypo Alpe Adria zu erreichen.
|