Bozen (lpa) -- Südtirols Mindestrentner können mit einem höheren Einkommen rechnen. Am 10.06.
hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrätin Martha Stocker beschlossen, die Mindestrentner über
die Rückvergütung der Wohnungsnebenkosten mit zusätzlich etwa 170 Euro zu unterstützen.
Die neue Landesregierung hat bei ihrem Amtsantritt die Verbesserung der finanziellen Situation der Mindestrentner
zu einer ihrer vordringlichen Aufgaben gemacht. Doch so einfach, wie es sich die Landesergierung und die federführende
Soziallandesrätin Stocker vorgestellt hatten, nämlich durch eine Erhöhung der Pensionen, war die
Aufgabe nicht zu lösen. Landesrätin Stocker: „Ursprünglich wollten wir die Unterstützung über
eine Integration in die Mindestrente erhöhen. Aber so einfach war es nicht, weil der Staat diese Aufstockung
als regelmäßiges Einkommen bewertet und dieses dann in Abzug von der staatlichen Mindestrente gebracht
hätte. Somit wäre diese Unterstützung nicht bei den Betroffenen angekommen. Deshalb gehen wir jetzt
den Weg über die Wohnungsnebenspesen, weil diese nicht als Einkommen gelten."
Die Sozialabteilung des Landes hat die rechtlichen Voraussetzungen dieser Möglichkeit gründlich überprüft
und in der Durchführungsverordnung zu den bereits bestehenden Rückvergütungen für die Wohnungsnebenkosten
(Heizung, Strom, Wasser) einen Passus eingefügt, der sich auf alleinlebende Rentner bezieht, die älter
als 70 Jahre sind, ein Gesamtrenteneinkommen von maximal 7800 Euro pro Jahr haben und die Voraussetzungen für
die Rückvergütung der Wohnnebenkosten erfüllen. Wie Landesrätin Stocker nach der Pressekonferenz
der Landesregierung mitteilte, kommen etwa 4000 Rentner in den Genuss der Unterstützung. Die zusätzliche
Rückvergütung liegt im Einzelfall bei bis zu 170 Euro. Im Landeshaushalt schlägt die Unterstützung
der Mindestrentner mit etwa sechs Millionen Euro zu Buche.
Die Gesuche für die zusätzliche Unterstützung können ab September eingereicht werden, mehr
Geld bekommen die Mindestrentner allerdings schon ab dem Stichtag 1. Juli. „Wir haben mit den Interessensvertretungen
vereinbart, dass wir die kommenden Monate nützen, um die Unterstützungsmaßnahmen bekannt zu machen
und um die Schwellenangst abzubauen. Es ist aber sichergestellt, dass die zusätzlichen Leistungen bis zum
1. Juli rückwirkend ausbezahlt werden", erklärte Landesrätin Stocker.
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