EU-Kommission zieht Zwischenbilanz über Bürokratieabbau auf EU- und nationaler Ebene -
WKÖ sieht gute Vorschläge, die nun rasch umgesetzt werden müssen
Wien (pwk) - "Für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung spielt das geltende
Regelungsumfeld eine entscheidende Rolle. Besonders kleinere und mittlere Unternehmen leiden unverhältnismäßig
stärker unter legislativen und administrativen Belastungen, weil sie über beschränkte Ressourcen
und Kenntnisse verfügen, um dieses Dickicht zu durchdringen", betont Christoph Leitl, Präsident
der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), angesichts der von der EU-Kommission am 18.06. vorgelegten Zwischenbilanz
über das "REFIT-Programm" (Regulatory Fitness and Performance Programme), das eine einfachere und
schlankere Gesetzgebung im Zusammenhang mit europäischen Regelungen zum Ziel hat: "Überregulierung
darf nicht zum Hemmschuh für Wachstum und Beschäftigung werden. Das gilt auf europäischer wie auf
nationaler Ebene", so Leitl. Die WKÖ begrüßt alle Anstrengungen, die in der EU zur Schaffung
eines unternehmerfreundlichen Regelungsumfeldes unternommen werden. Wichtig sei, dass alle europäischen Institutionen
dabei an einem Strang ziehen. "Hier ist nicht Brüssel allein in der Pflicht. Gerade die österreichischen
Betriebe haben immer wieder mit "gold plating", also der Verschärfung von ohnehin strengen EU-Regeln
auf nationaler Ebene, zu kämpfen."
Im Rahmen eines Screenings des EU-Rechtsbestandes zur Identifizierung von nicht mehr relevanten Rechtsakten hat
die Kommission 53 Gesetzesvorhaben - z.B. die umstrittene Bodenschutzrichtlinie oder das Statut der Europäischen
Privatgesellschaft - zurückgezogen. "Diesem ersten Schritt müssen weitere folgen. Die geplanten
Vereinfachungen, die in REFIT bereits festgelegt wurden, sind nun rasch auf nationaler Ebene umzusetzen",
fordert Leitl. Beispielsweise wurde im Mai die Richtlinie über das öffentliche Auftragswesen überarbeitet
und verabschiedet. Diese sieht vor, dass nur noch der erfolgreiche Bieter zum Nachweis seiner Eignung Originalbescheinigungen
vorlegen muss - eine deutliche Verringerung des Verwaltungsaufwands für alle Seiten. Hier ist nun die rasche
Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene gefordert. Insbesondere das Bestbieterprinzip als neues Leitkriterium
muss rasch gesetzlich verankert werden.
Die Wirtschaftskammer hat zum Thema Bürokratieabbau auf EU-Ebene bereits vor Jahren Rechtsakte identifiziert
und gegenüber der EU-Kommission benannt, die zu einer Belastung der Betriebe führen.
Die Unternehmensstruktur in ganz Europa und insbesondere auch in Österreich ist geprägt von Klein- und
Mittelbetrieben. Daher ist es aus Sicht der WKÖ notwendig, auch in der Gesetzgebung verstärkt auf KMU
zu achten und bei allen Gesetzesvorschlägen das Prinzip "Think small first" anzuwenden: "Regulierungen
müssen KMU-tauglich sein, d.h. wir brauchen vor allem in der Umsetzung vereinfachte Verfahre und ex post-Kontrollen",
so der WKÖ-Präsident abschließend.
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