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Aus für Vorratsdatenspeicherung
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erstellt am
27. 06. 14
16.00 MEZ
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Jarolim
begrüßt Aufhebung durch VfGH – "Regelung war weit überzogen"
Wien (sk) - "Dass der VfGH die Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung mit sofortiger Wirkung aufgehoben
hat, ist erfreulich und kam nicht unerwartet", begrüßt SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim die
am 27.06. verkündete Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. "Auch der VfGH hat damit - wie schon der
EuGH davor - die Bedenken der SPÖ bestätigt, dass die EU-Richtlinie weit überzogene Maßnahmen
vorgesehen hat, die innerstaatlich umgesetzt werden mussten." Man müsse sich nun die Entscheidung auch
im Lichte der stark restriktiven Vorgaben des EuGH ansehen, so Jarolim.
Die SPÖ hatte die EU-Richtlinie von Beginn an kritisch gesehen, weil damit ein schwerwiegender Eingriff in
die Grundrechte verbunden war. Sie wurde in Österreich auch nur im geringstmöglichen Ausmaß umgesetzt.
Der VfGH hat nun mit Verweis auf den unverhältnismäßig starken Eingriff in die Grund- und Menschenrechte
die Bestimmungen aufgehoben. "Auch die Skepsis der SPÖ von Beginn an, dass die Datenspeicherung zu breit
gestreut sei und nicht gezielt auf die Bekämpfung schwerer Delikte abstellt, wurde vom Verfassungsgerichtshof,
vollinhaltlich bestätigt", begrüßt Jarolim den heutigen Entscheid. (
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Strache begrüßt Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung
Sieg für die Bürger im Kampf um ihre Grundrechte
Wien (fpd) - FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache begrüßte die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung
durch den Verfassungsgerichtshof. Dies sei ein bedeutender Sieg für die Bürgerinnen und Bürger im
Kampf um ihre Grundrechte.
Mit der Vorratsdatenspeicherung sei ein Generalverdacht gegen alle Österreicher ausgesprochen worden. Solche
Überwachungsmaßnahmen seien auf jeden Fall abzulehnen. Die FPÖ habe von Anfang an scharfe Kritik
an der Vorratsdatenspeicherung und am uneinsichtigen Vorgehen der Bundesregierung geübt, erinnerte Strache.
Eine solche Bespitzelung der Bürger dürfe keinesfalls Fuß fassen. Die Datenspeicherwut vieler Institutionen
habe längst jedes akzeptable Maß überschritten.
Dem Überwachungswahn müsse ein kräftiger Riegel vorgeschoben werden, betonte Strache. Auch der NSA-Skandal
habe gezeigt, wie weit das Ausspionieren schon fortgeschritten sei.
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Steinhauser: Riesenerfolg für die Grundrechte und die BürgerInnen
Bundesregierung soll sich entschuldigen
Wien (grüne) - "Das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist ein Riesenerfolg für die
Grundrechte und die BürgerInnen, aber eine Niederlage einer komplett uneinsichtigen Bundesregierung in ihrer
Gier, die Daten der BürgerInnen zu speichern", sagt der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser
zur Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung.
Die Verfassungsgerichtshofs-Beschwerde wurde gemeinsam von der Bürgerinitiative AK Vorrat und dem Grünen
Justizsprecher betrieben. 11 139 BürgerInnen hatten die Klage unterstützt.
Steinhauser verlangt nun auch eine offizielle Entschuldigung der Bundesregierung bei den ÖsterreicherInnen.
"Es hat sich herausgestellt, dass es verfassungswidrig war unsere Kommunikationsdaten präventiv zu speichern.
KritikerInnen und ExpertInnen haben immer davor gewarnt. Die Bundesregierung hat das ignoriert. Jetzt wäre
es an der Zeit sich für diese sagenhafte Sorglosigkeit zu entschuldigen", meint Steinhauser. Justizminister
Brandstetter hatte noch vor wenigen Tagen kritiklos die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung betont. Steinhauser
würde sich gerade von einem Justizminister mehr rechtsstaatliche Sensibilität erwarten. "Ich hoffe,
dass das Urteil auch eine Trendumkehr im Denken der Mainstream-Politik einleitet", schließt Steinhauser.
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Nachbaur: Verfassungsgerichtshof vertraut den Bürgern mehr als unsere Regierungsparteien
Wien (stronach) - "Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner weisen Entscheidung, die Vorratsdatenspeicherung
aufzuheben, nicht nur einen groben Fehler der österreichischen Bundesregierung wieder ausgebügelt, sondern
auch weltweit ein Signal gesetzt: ein klares Nein zum Überwachungsstaat und zum Gläsernen Menschen; dafür
mehr Vertrauen in die Rechtschaffenheit der Bürger; das ist der Grundstein für eine freie und selbstbestimmende
Entwicklung unserer Gesellschaft", zeigt sich Team Stronach Klubobfrau Kathrin Nachbaur über das VfGH-Urteil
erfreut.
Das Team Stronach hat seit Einführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung im April 2012 davor gewarnt,
"alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen." Sie erwartet von der Regierung, schnellstmöglich
die Konsequenzen aus diesem Urteil umzusetzen und alle bisher gespeicherten Daten - Telefon- und Internetverbindungen,
E-Mails und Standortinfos - sofort und dauerhaft löschen zu lassen.
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Scherak: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
Das Netz ist kein grundrechtsfreier Raum
Wien (neos) - Gut zwei Wochen nach der Anhörung hat der Verfassungsgerichtshof in seinem abschließenden
Urteil entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist und folgt damit der Entscheidung des
EuGH vom 8. April. NEOS- Menschenrechtssprecher Niki Scherak äußerte sich äußerst erfreut
über das Urteil: "Zum Glück haben wir es jetzt auch in Österreich schwarz auf weiß, dass
die anlasslose Speicherung von Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger nicht grundrechtskonform ist.
Die Freiheitsrechte des Einzelnen müssen unangreifbar bleiben. Solche komplett überschießenden
Grundrechtseingriffe wie die Vorratsdatenspeicherung müssen dauerhaft der Vergangenheit angehören!"
Und Niko Alm, netzpolitischer Sprecher von NEOS ergänzt: "Unsere Anträge zur Vorratsdatenspeicherung
konnte die Regierung ignorieren und vertagen, den Verfassungsgerichtshof aber nicht. Sämtliche Daten, die
bislang noch gespeichert sind müssen umgehend und unwiederbringlich gelöscht werden. Wir hoffen, dass
die Regierung bei ähnlichen Vorhaben, die die Grundrechte der Menschen berühren, in Zukunft sensibler
vorgehen wird und sich nicht erst durch höchstinstanzliche Gerichte an Grundrechte erinnern lassen muss",
schließt Alm.
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Singer: Außer Spesen nix gewesen
WKÖ-Fachverband Telekom/Rundfunk begrüßt das überfällige Ende
der Vorratsdatenspeicherung: Sollte als klares Signal an den Gesetzgeber verstanden werden
Wien (pwk) - Nachdem vor wenigen Wochen der EuGH die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung aufgehoben
hat, hat auch der Verfassungsgerichtshof die österreichische Umsetzung in seiner Entscheidung verworfen. Es
wurde bis dahin teils kontrovers diskutiert, ob die Umsetzung hierzulande doch den Vorgaben des EuGH genügen
könnte, allerdings überwogen zuletzt doch die Zweifler aus Rechtslehre und Praxis. "Es gibt damit
keine Vorratsdatenspeicherung mehr. Das sollte als klares Signal an den Gesetzgeber verstanden werden, das Thema
nicht wieder aufzugreifen", unterstreicht Günther Singer, Obmann des Fachverbandes Telekom/Rundfunk in
der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Das Aus für die Vorratsdatenspeicherung dürfe jedoch
nicht zur Ausweitung anderer Befugnisse der Sicherheitsbehörden führen: "Diesbezüglich ist
ist nach wie vor Wachsamkeit geboten."
Die intensiven Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger durch Speicherung ihrer Verbindungsdaten
haben zu keinem nachweisbaren Erfolg bei der Bekämpfung von schweren Verbrechen und Terrorismus geführt.
Hierzu konnten schon die Vertreter unserer Regierung vor dem EuGH nicht Gegenteiliges belegen. "Außer
Spesen nix gewesen", kritisiert Fachverbandsobmann Singer: "Die Vorratsdatenspeicherung hat nicht nur
das Vertrauensverhältnis zwischen Kunden und Anbieter belastet, sondern auch die Telekommunikationsbranche
mit hohen Kosten belastet, die nur teilweise ersetzt wurden."
Auf der anderen Seite konnte der Fachverband Telekom/ Rundfunk bei der Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung
eine möglichst grundrechtsschonende und die Datensicherheit wahrende Umsetzung erreichen. Angesichts der Grundrechtseingriffe
zwar nur ein schwacher Trost. Allerdings zeigte die Einrichtung der Durchlaufstelle zur Beauskunftung der Daten,
dass man damit zumindest ein datensicheres Instrument geschaffen hat, das Beauskunftungen auf Telefonanfragen oder
Fax, wie bis dato nicht unüblich, wirksam unterbunden hat. Der mit der Durchlaufstelle erreichte hohe Sicherheitsstandard
und die Transparenz durch statistische Erfassung der Anfragen als Novum sollten daher in Zukunft auch für
andere behördliche Maßnahmen unbedingt erhalten bleiben.
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Schubert: ISPA jubelt über Ende der Vorratsdatenspeicherung
Jahrelanger Kampf gegen Vorratsdatenspeicherung in Österreich schlussendlich erfolgreich.
Wien (ispa) - Das mit Spannung erwartete Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes zur
Vorratsdatenspeicherung sorgt bei der ISPA für Jubelstimmung. "Natürlich haben wir gehofft, dass
der VfGH die Vorratsdatenspeicherung aufhebt, sicher waren wir uns da aber bei weitem nicht. Wir setzen uns ja
bereits seit 2006 intensiv mit diesem Thema auseinander und haben diese anlasslose Pauschalüberwachung schon
immer strikt abgelehnt. Jetzt hat das Gericht klar für die Bürgerinnen und Bürger entschieden und
dieser pauschalen Verdächtigung sowie Missachtung der Privatsphäre endlich ein Ende gesetzt", zeigt
sich ISPA Generalssekretär Maximilian Schubert hocherfreut. "Wir sind zuversichtlich, dass auch der Gesetzgeber
dieses Urteil respektiert und von einer neuerlichen Einführung der Vorratsdatenspeicherung Abstand nimmt."
Ende der Vorratsdatenspeicherung ist nur ein Etappensieg
Laut Schubert ist die Thematik der Rechtsdurchsetzung im Internet ein laufender Prozess, die Vorratsdatenspeicherung
und ihr jetziges Ende nur ein Mosaikstein daraus. "Das Aus für die Vorratsdatenspeicherung darf nun auf
keinen Fall zum Anlass für eine schleichende Ausweitung der Befugnisse der Rechtsdurchsetzungsbehörden
genommen werden. Es muss bei allen Beteiligten unbedingte Klarheit über die von den Behörden angewandten
Maßnahmen geben", fordert Schubert, der sich vom Gesetzgeber neben Rechtssicherheit in Hinkunft auch
mehr Fingerspitzengefühl und vor allem Transparenz im Umgang mit der Privatsphäre der Nutzerinnen und
Nutzer wünscht. Einer konstruktiven Zusammenarbeit aller Stakeholder will sich die ISPA bei den durch das
Urteil des VfGH notwendig gewordenen gesetzgeberischen Schritten keinesfalls verschließen.
Die Abschaffung der Vorratsdaten darf die Sicherheit der Beauskunftung nicht in die Steinzeit zurückführen
Auch als die Umsetzung der vom EuGH mittlerweile rückwirkend aufgehobenen EU-Richtlinie in Österreich
nicht mehr zu verhindern war, hat sich die ISPA nachdrücklich für eine grundrechtsschonende und auf größtmögliche
Sicherheit der Nutzerdaten bedachte Vorgehensweise engagiert und intensiv an deren Umsetzung mitgearbeitet. "Wir
konnten zwar 2012 die Vorratsdatenspeicherung in Österreich nicht mehr verhindern, aber mit der Etablierung
der Durchlaufstelle, über die Beauskunftungen von Nutzerdaten laufen müssen, wurde ein Instrument geschaffen,
das für Transparenz sorgt und Missbrauch bestmöglich verhindert", erläutert Schubert. Über
diese Durchlaufstelle werden die Daten hochverschlüsselt übermittelt und mittlerweile ersetzt diese auch
bei der Beauskunftung von Verkehrsdaten die bis vor kurzem üblichen Faxe und E-Mails. "Der Wegfall der
Vorratsdatenspeicherung darf aber keinesfalls das Aus für die Durchlaufstelle bedeuten, sonst fallen wir bei
der Beauskunftung wieder in die E-Mail und Fax-Steinzeit zurück", fordert Schubert abschließend.
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