Auslandseinsätze im Kosovo, in Syrien und in Mali verlängert
Wien (pk) – Die Mitglieder des Hauptausschusses begrüßten am 25.06. einhellig den Hilfseinsatz
in Bosnien und Herzegowina. Seit 23. Mai 2014 sind bis zu 80 Angehörige des Bundesheeres für die Dauer
von bis zu 90 Tagen im Einsatz, um der dortigen von der Hochwasserkatastrophe schwer getroffenen Bevölkerung
Hilfe zu leisten. Nach dem Zurückgehen des Hochwassers und aufgrund steigender Temperaturen droht den Menschen
Seuchengefahr durch Tierkadaver, durch die Verschmutzung der Brunnen ist die Trinkwasserversorgung größtenteils
ausgefallen. Daher steht für die österreichischen Hilfskräfte die Versorgung mit Trinkwasser durch
Trinkwasseraufbereitung sowie Sicherstellung der notwendigen Analysen, Hygiene und Dekontamination im Mittelpunkt
des Einsatzes. Wie der Antrag des Verteidigungsministers ausführt, haben nach der Katstrophe in Bosnien und
Herzegowina rund eine Million Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Der Hauptausschuss nahm die Entsendung
zustimmend zur Kenntnis, nachdem er aufgrund der Dringlichkeit des Einsatzes im Vorfeld nicht damit befasst werden
konnte.
Im Katstrophengebiet würden der dortigen Bevölkerung an 32 Abgabestellen täglich 56.500 Liter Trinkwasser
nach österreichischen Kriterien zur Verfügung gestellt, informierte Verteidigungsminister Gerald Klug
auf eine Frage von Tanja Windbüchler-Souschill die Ausschussmitglieder. Die Landminen stellten ein großes
Problem dar, Österreich habe daher aktiv ein Hilfsangebot unterbreitet.
Kurz: Auslandseinsätze zählen zu den Kernaufgaben des Bundesheeres
Ferner genehmigten die Ausschussmitglieder die Verlängerung von Entsendungen zu EU- und UN-Missionen im
Kosovo, in Mali und zur Vernichtung syrischer Chemiewaffen.
Die Freiheitlichen kritisierten die Verlängerung der Rechtsstaatlichkeitsmission im Kosovo und den Einsatz
in Mali. Der Kosovo sei vor sechs Jahren unabhängig geworden, argumentierte Walter Rosenkranz (F), die dortigen
Exekutivkräfte müssten nunmehr selbst Verantwortung tragen können. Er gebe ihm Recht, dass Auslandseinsätze
auch einmal ein Ende haben müssten, warf dazu Wolfgang Gerstl (V) ein, aber man müsse auch sehen, dass
es Veränderungen gegeben habe. Das Mandat sei zunächst von der UNO an die EU übergegangen, in diesem
Jahr sei das Mandat geändert worden, die Kräfte konnten reduziert werden. Den Kosovo rasch an EU-Standards
heranzuführen, liege auch im Interesse Österreichs, sagte Gerstl.
Rosenkranz stellte auch die Kosten für den Einsatz in Mali von 1,6 Mio. € der schwierigen budgetären
Lage beim Bundesheer gegenüber, worauf Außenminister Kurz appellierte, Kernaufgaben des Bundesheeres
nicht gegeneinander auszuspielen. In Mali seien bereits vier von acht Bataillonen erfolgreich ausgebildet worden.
Die Entsendungen im Detail: EULEX KOSOVO
Österreich bleibt im Kosovo jedenfalls bis Ende des Jahres 2015 präsent. Im Rahmen der EU-Rechtsstaatlichkeitsmission
(EULEX KOSOVO) werden nunmehr bis Ende 2015 bis zu 15 Polizistinnen und Polizisten, bis zu fünf Angehörige
des Justizministeriums und bis zu zwei weitere Zivilpersonen vor Ort im Einsatz bleiben. Der Beschluss im Hauptausschuss
fiel mehrheitlich gegen die Stimmen der FPÖ.
EULEX KOSOVO stellt laut Antrag des Außenministeriums mit rund 1.950 MitarbeiterInnen, darunter rund 1.080
ExpertInnen aus den EU-Mitgliedstaaten die bislang größte zivile Mission der Gemeinsamen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik (GSVP) dar. Nach der Revision des Mandats wird es zu einer Reduktion des Personalstands
kommen, auch Österreich entsendet nicht mehr wie bisher 22 PolizistInnen, sondern 15. Hauptaufgabe der Mission
ist es, die kosovarischen Behörden beim Aufbau eines modernen, internationalen Standards entsprechenden Polizei-,
Justiz- und Zollwesens zu unterstützen. Darüber hinaus verfügt die Mission auch über begrenzte
exekutive Zuständigkeiten, etwa bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität,
der Verfolgung von Kriegsverbrechen und interethnischen Gewalttaten. Auch helfen die TeilnehmerInnen der Mission
bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Fall von Unruhen.
Einsatz zur Vernichtung von chemischen Waffen in Syrien
Der Hauptausschuss stimmte heute auch einhellig zu, sich weiterhin bis Ende Dezember 2014 an der Gemeinsamen Mission
der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) und der UNO zu beteiligen, die für die Vernichtung
der syrischen Chemiewaffen zuständig ist. (OPCW-UN Joint Mission – JMIS). Österreich ist demnach bereit,
bis zu zehn Experten des Bundesheeres für Planungs- und Inspektionstätigkeiten, bis zu 20 Bundesheerangehörige
für Vernichtungstätigkeiten und bis zu fünf weiteren Angehörigen des Bundesheeres für
vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten für diesen Einsatz zur Verfügung zu stellen.
Grundlage der Mission ist die Resolution 2118 (2013) des UNO-Sicherheitsrats vom 27. September 2013. Die Rolle
der UNO liegt vor allem im Bereich der Koordination und des Kontakts mit der syrischen Regierung und den einzelnen
Oppositionsgruppen. Außerdem obliegt der UNO die Gewährleistung der logistischen Erfordernisse sowie
der Sicherheit der an der Mission beteiligten Personen. Sie soll auch die Kommunikation und Administration unterstützen.
Die OPCW konzentriert sich ihrerseits auf technische Aufgaben wie die Verifikation der Meldungen der Chemiewaffen
durch Syrien sowie auf Unterstützung und Überwachung der Vernichtung. Das Einsatzgebiet umfasst Syrien,
den Libanon, Zypern, die Niederlande als Sitz der OPCW sowie die Vereinigten Staaten als Sitz der UNO.
Nach Information von Außenminister Sebastian Kurz sind bereits alle chemischen Waffen aus Syrien abtransportiert,
aber noch nicht alle vernichtet worden. Des Weiteren habe man bereits einen Großteil der Produktionsstäten
zerstören können.
EUTM Mali
Fortgesetzt wird ebenfalls die Entsendung von Angehörigen des Bundesheeres nach Mali, um die Ausbildungsmission
der EU (EUTM Mali) bis vorerst 31. Dezember 2015 zu unterstützen. Die Beteiligung Österreichs bleibt
weiter umstritten, der Beschluss zur Verlängerung des Auslandsengagements fiel daher auch nur mehrheitlich
gegen die FPÖ und die Grünen.
Das österreichische Kontingent wird von neun auf zwanzig aufgestockt, um die Entsendung an einen den aktuellen
Erfordernissen entsprechenden Umfang anzupassen. Die Stabsmitglieder werden im Missionshauptquartier in Bamako,
das Personal aus dem militärmedizinischen Bereich im Feldspital der Mission in Koulikoro (ca. 60 km nordostwärts
von Bamako) tätig sein. Zur Gewährleistung der für den Dienstbetrieb, die innere Ordnung und die
Sicherheit unverzichtbaren, vorbereitenden bzw. unterstützenden Tätigkeiten sind weitere fünf Personen
aus dem Bundesheer vorgesehen, in das krisengeschüttelte Land zu fahren. Darüber hinaus können bis
zu 20 Personen als Crewmitglieder vorübergehend im Rahmen von Lufttransporten oder Aeromedevac mit dem Lufttransportsystem
C-130 entsendet werden.
Die Hauptaufgabe der Mission besteht in der Beratung, Unterstützung und Ausbildung der unter Kontrolle der
rechtmäßigen Zivilregierung operierenden Streitkräfte. Die Gesamtstärke von EUTM Mali beläuft
sich auf rund 578 Soldatinnen und Soldaten, die Beteiligung an Kampfeinsätzen ist im Mandat nicht vorgesehen.
Verordnungen für die Entsendungen nach Zypern und in die Zentralafrikanische Republik
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FPÖ und der Grünen genehmigt wurden schließlich auch zwei Verordnungen
über die Aufgaben und Befugnisse jener Personen, die zu Auslandseinsätzen berufen sind. Diese betreffen
einerseits die UN-Mission in Zypern (UNFICYP) andererseits den Einsatz in der Zentralafrikanischen Republik im
Rahmen der EU-Operation RCA (EUFOR RCA). Da die entsendeten SoldatInnen dabei Befugnisse ausüben werden, die
über die reine Selbstverteidigung hinausgehen und in Rechte Dritter eingreifen, bedarf es einer Rechtsgrundlage,
um die Betreffenden vor einer etwaigen Strafverfolgung zu schützen, denn diese handeln im Rahmen ihrer Amts-
und Dienstpflichten. Derartige Verordnungen gibt es bereits für die Einsätze für die Missionen ALTHEA
in Bosnien-Herzegowina, UNFIL im Libanon, KAFOR im Kosovo, ISAF in Afghanistan und EUTM Mali.
An der von der EU geführten Militärmission in der Zentralafrikanischen Republik beteiligt sich Österreich
mit bis zu neun Angehörigen des Bundesheeres als Stabsmitglieder. Zusätzlich sollen bis zu fünf
Personen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten entsendet werden. Einsatzort ist das Hauptquartier
der EU in Larissa in Griechenland. Aus planungs- und einsatzrelevanten Gründen sind aber fallweise auch Aufenthalte
in Belgien und der Zentralafrikanischen Republik möglich. Hauptaufgabe der Mission ist die Schaffung eines
sicheren Umfelds im Raum Bangui in Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern, insbesondere der Schutz der
bedrohten Zivilbevölkerung und die Schaffung von Bedingungen für eine sichere Rückkehr von intern
Vertriebenen.
In Zypern, konkret im Bereich der Trennungslinie zwischen dem griechischen und dem türkischen Teil Zyperns,
ist Österreich seit 1964 engagiert. Dem österreichischen Kontingent gehören bis zu acht Angehörigen
des Bundesheeres als Stabsangehörige und bis zu fünf weiteren Personen für vorbereitende und unterstützende
Tätigkeiten an.
Neues Mitglied im Wirtschafts- und Sozialausschusses der EU (WSA)
Zudem wurde der Hauptausschuss über die Nominierung von Andreas Thurner als Mitglied des Wirtschafts- und
Sozialausschusses (WSA) unterrichtet. Er folgt in dieser Funktion Gerfried Gruber, der sein Mandat zurückgelegt
hat. Thurner ist Absolvent der Universität für Bodenkultur, Studienrichtung Landwirtschaft mit Spezialisierung
Agrarökonomie und Agrarmarketing und ist seit März 2009 im Landwirtschaftsministerium für EU-Finanzkontrolle
und Interne Revision zuständig.
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