Parlamentsgebäudesanierungsgesetz sieht Kostendeckel von 352,2 Mio. € vor
Wien (pk) – Nach dem einstimmigen Beschluss in der Präsidialkonferenz gab am 25.06. auch der Wirtschaftsausschuss
grünes Licht für die geplante Parlamentssanierung, sodass einem Beschluss der dafür erforderlichen
gesetzlichen Grundlagen im Plenum noch vor der Sommerpause nun nichts mehr im Weg steht. Der von allen sechs Fraktionen
unterstützte gemeinsame Antrag (491/A) für ein Parlamentsgebäudesanierungsgesetz (PGSG) schreibt
die wesentlichen Eckpunkte der ab 2017 beginnenden nachhaltigen Sanierung fest und zieht dabei auch einen Kostenrahmen
mit einer Obergrenze von 352,2 Mio. € für das Projekt ein.
Ziel der von den Abgeordneten Barbara Prammer (S), Karlheinz Kopf (V), Norbert Hofer (F), Eva Glawischnig-Piesczek
(G), Katrin Nachbaur (T) und Mathias Strolz (N) unterzeichneten Sechs-Parteien-Initiative ist es, alle Schäden
und Mängel zu beheben und den gesetzeskonformen Zustand des Gebäudes herzustellen. Darüber hinaus
sollen Verbesserungen im Betrieb, den Abläufen und der Nutzung des Gebäudes, etwa durch die Erschließung
vorhandener Raumreserven, umgesetzt werden. Während der Sanierungsarbeiten soll der Parlamentsbetrieb für
drei Jahre aus dem Parlamentsgebäude abgesiedelt werden. Geplant ist dabei, die bestehenden Räumlichkeiten
der Parlamentsklubs beziehungsweise der Parlamentsdirektion außerhalb des Parlamentsgebäudes weiterhin
zu nutzen.
Was die Kosten betrifft, setzt der Antrag einen Gesamtrahmen von 352,2 Mio. € fest, der auch eine finanzielle Obergrenze
bildet. Die Kosten der Übersiedlung und des Ausweichquartiers werden mit 51,4 Mio. € beziffert. In beiden
Fällen ist allerdings aufgrund des frühen Planungsstadiums eine Toleranz von plus/minus 20 % anzunehmen,
wobei eine Erhöhung des Kostenrahmens nur durch neuerlichen Gesetzesbeschluss möglich wäre. Die
Aufwendungen in den Jahren 2014 und 2015 sollen aus bestehenden Rücklagen des Parlamentsbudgets bedeckt werden.
Ab 2016 werden dann die weiteren Mittel vorfinanziert und ab 2020 durch regelmäßige jährliche Rückzahlungen
getilgt.
Vorgesehen ist zudem, alle Klubs in die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung des Sanierungsprojekts durch
Nutzer- und Kontrollgremien einzubinden. Dem Kontrollgremium soll auch der Präsident des Rechnungshofs angehören.
Abgewickelt werden soll das Projekt durch eine eigene Realisierungsgesellschaft, die bereits in Kooperation mit
der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) nach dem Vorbild der Errichtungsgesellschaft "WU-Neu" in Planung
ist.
Ein in der Ausschusssitzung eingebrachter Abänderungsantrag, der ebenfalls die Zustimmung aller Fraktionen
erhielt, präzisiert, dass der vorgesehene Entfall der Vergütung für die Überlassung von Liegenschaften
des Bundes nicht nur für die Projektgesellschaft, sondern auch für die Parlamentsdirektion gelten soll.
Darüber hinaus ist nunmehr im Hinblick auf eine mögliche Bedeckung über eine Vorfinanzierung eine
entsprechende Vorbelastungsermächtigung vorgesehen. Für die haushaltsrechtliche Vorsorge weist der Antrag
die Zuständigkeit der Bundesregierung zu. Konsens bestand auch über eine Ausschussfeststellung, die klarstellt,
dass die Zuständigkeit zur Vollziehung des Projekts "Sanierung Parlament" beim Parlament selbst
und damit auch bei der Präsidentin/dem Präsidenten des Nationalrats liegt.
Sowohl Präsidentin Barbara Prammer (S) als auch der Dritte Präsident Norbert Hofer (F) zeigten sich zufrieden
über den parteiübergreifenden Konsens und hoben vor allem die Bedeutung des Kostendeckels hervor. Prammer
sah das Projekt auch unter dem Aspekt eines gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wichtigen Impulses für
Unternehmen und Beschäftigung.
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