Wien (bmf) - Am 25.05. ging die überarbeitete Version des Pendlerrechners ("Pendlerrechner 2.0")
online. Abfragen sind ab diesem Datum mit dem neuen System, in das eine Reihe von Verbesserungen eingearbeitet
wurden, möglich. Alle Änderungen wurden zeitgerecht umgesetzt und erfolgreich in den letzten Wochen intern
und extern getestet. Die überarbeitete Version bietet zahlreiche Verbesserungen für die Pendlerinnen
und Pendler und macht den Pendlerrechner 2.0 realitätsnäher.
Der "Pendlerrechner 2.0" berücksichtigt jetzt die schnellste an Stelle der kürzesten Straßenverbindung
bei Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln. Um bei der Beurteilung der Unzumutbarkeit die
höchstmögliche Genauigkeit zu gewährleisten, werden als Grundlage für die Berechnung der Fahrtstrecke
vom Wohnort zum Arbeitsort das umfassende Wegenetz der Verkehrsauskunft Österreich, die Fahrplandaten von
Verkehrsverbünden und ÖBB sowie die Angaben von Bundesbahn und ÖAMTC über offizielle Park&Ride-Anlagen
verwendet. Die Fahrplandaten werden laufend, die Wegenetzdaten in zweimonatigen Abständen direkt durch die
jeweiligen Infrastrukturbetreiber (Ländern, Gemeinden, ASFINAG) aktualisiert.
Die PKW-Reisezeiten wurden verlangsamt, um der Pendlerrealität zu Hauptverkehrszeiten entgegenzukommen. Sollten
Hin- und Rückweg unterschiedlich sein, ist die längere Wegstrecke maßgeblich. Massenbeförderungsmitteln
gibt der Pendlerrechner 2.0 den Vorzug gegenüber Park & Ride-Kombinationen, sofern der Zeitunterschied
weniger als 15 Minuten beträgt. Zudem wurde eine Regelung für solche Fälle getroffen, in denen der
Pendlerrechner nicht anwendbar ist oder kein Ergebnis liefert: In diesen Fällen ist das Formular L 33 zu verwenden.
Wer sein Antragsformular noch nicht abgegeben hat, kann das aufgrund einer Fristverlängerung bis 30. September
2014 tun. Für all jene, die bereits einen Ausdruck des Pendlerrechners beim Arbeitgeber abgegeben haben, wurde
eine Übergangsregelung getroffen.
Das Ergebnis des Pendlerrechners ist nicht als Fahrtempfehlung zu verstehen sowie der Pendlerrechner kein Routenplaner
ist. Der Pendlerrechner berücksichtigt daher keine subjektiven Umstände - wie zum Beispiel: Führerscheinbesitz,
tatsächlich gewähltes Verkehrsmittel oder privat veranlasste Umwege. Der Pendlerrechner ermittelt als
steuerrechtliches Instrument ein Ergebnis, dem er eine abstrakte und pauschalierte Betrachtung zu Grunde legt.
Er dient ausschließlich zur Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zur Beurteilung,
ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) zumutbar oder unzumutbar
ist. Darauf basierend berechnet der Pendlerrechner die Höhe einer etwaigen Pendlerförderung.
Der Pendlerrechner gilt ab dem Jahr 2014, für Jahre davor ist er nicht anzuwenden.
Der Pendlerrechner bewältigt pro Stunde rund 30.000 Berechnungen. Sollte auf Grund der Neuerungen der Andrang
höher sein, kann es zu geringen Wartezeiten kommen und der Anwender wird ersucht, seine Anfrage zu einem späteren
Zeitpunkt nochmals abzusetzen. Die eingegebenen Daten bleiben jedoch am Bildschirm erhalten und müssen nicht
erneut eingegeben werden.
Zum Hintergrund: Der vom Finanzministerium bereitgestellte Pendlerrechner dient zur Ermittlung der Entfernung zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte. Das wird dadurch erreicht, dass der Pendlerrechner auf Basis der einzugebenden
berechnungsnotwendigen Informationen die Höhe des Pendlerpauschales und Pendlereuro ermittelt. Dies erfolgt
auf Grundlage des aktuellen Wegenetzes und der aktuellen Fahrplandaten nach den in der Pendlerverordnung festgelegten
und damit für alle Steuerpflichtigen in gleicher Weise geltenden Kriterien.
Das Ergebnis des Pendlerrechners ist ein pauschales steuerrechtliches Ergebnis und berücksichtig daher keine
subjektiven oder privaten Umstände.
Einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten findet man direkt in der Abfragemaske des Pendlerrechners
über den Link "Häufige Fragen zum Pendlerrechner" sowie in allen Finanzämtern ein Service-Folder
zum Pendlerrechner kostenlos zur Verfügung steht.
Der Pendlerrechner wird auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen bereitgestellt: https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/
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