Finanzausschuss: Höherer Ökostrom-Freibetrag für Selbstverbraucher
Wien (pk)- Der Finanzausschuss bereitete am 24.06. eine Reihe von wichtigen politischen Entscheidungen für
das Nationalratsplenum im Juli vor. Nach dem Beschluss des Sondergesetzes für einen geordneten und budgetschonenden
Abbau der Hypo Alpe Adria empfahlen die Ausschussmitglieder dem Plenum die Annahme gesetzlicher Grundlagen zum
Zusammenwirken von FMA, OeNB und EZB in der europäischen Bankenaufsicht, die im kommenden November ihre Arbeit
aufnimmt.
Mit Mehrheit sprachen sich die Ausschussmitglieder dafür aus, privaten Investoren Zugang zu Alternativen Fonds
zu eröffnen, das Finanzstrafrecht bei Selbstanzeigen nachzuschärfen und den Freibetrag für Ökostrom-Selbstverbraucher
im Elektrizitätsabgabegesetz auf 25.000 € anzuheben. Internationale Abkommen sollen die Kooperation der Steuerbehörden
verbessern und den globalen Tabakschmuggel eindämmen. Die Grünen schlugen vor, die ÖIAG-Aufsichtsräte
vom Eigentümer, der Republik Österreich, bestellen zu lassen; dieser Antrag wurde vertagt.
Einheitlicher Aufsichtsmechanismus für europäische Banken
Am 4. November 2014 wird die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Aufgaben im einheitlichen Aufsichtsmechanismus
(Single Supervisory Mechanism - SSM) aufnehmen. In Österreich besteht die neue Bankenaufsicht aus EZB, Finanzmarktaufsicht
(FMA) und Oesterreichischer Nationalbank (OeNB), wobei die EZB für die direkte Aufsicht großer Kreditinstitute
zuständig ist. Die Übertragung von Aufgaben der Bankenaufsicht an die Europäische Zentralbank erfordert
Anpassungen im Bankwesengesetz (BWG) und in anderen finanzpolitischen Normen, die – in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrags
- mit S-V-Mehrheit beschlossen wurden ( 162 d.B.). Zudem werden Prüfberichte weiterentwickelt, die Beiträge
der Bankprüfer beim Erkennen wirtschaftlicher Fehlentwicklungen verbessert, und der Prüfungsumfang an
neue Anforderungen angepasst.
Abgeordneter Bruno Rossmann (G) gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass das Europäische Parlament im
Rahmen der Bankenprüfungen zahlreiche neue Mitwirkungsrechte erhalten hat, die er sich für das nationale
Parlament auch wünschen würde.
ÖVP-Mandatar Werner Groiß ging auf den S-V-Abänderungsantrag ein. Durch die darin vorgesehen Bestimmungen
soll u.a. der Tatsache Rechnung getragen werden, dass auch Bankinstitute, die unterhalb des Schwellenwerts (Bilanzsumme
in der Höhe von 5 Mrd. €) liegen, von erheblicher Bedeutung sein können. Mit S-V-Mehrheit angenommen
wurde schließlich auch noch eine Ausschussfeststellung, die eine Klarstellung hinsichtlich der gemeinnützigen
Bauvereinigungen trifft.
Private erhalten Zugang zu Alternativen Investmentfonds
Erste Erfahrungen mit der Bewilligung Alternativer Investmentfonds seit deren Regulierung im Vorjahr und neue
EU-Vorschriften veranlassen die Regierung zu Korrekturen in Gesetzen über Pensionskassen, Investmentfonds,
Alternative Investmentfonds (AIF) und Immobilien-Investmentfonds ( 176 d.B.). Private Equity-Dachfonds und AIF
in Unternehmensbeteiligungen werden für Privatkunden zugelassen, wenn sie Informationsvorschriften zum Schutz
der Anleger einhalten. Verwalter von Pensionskassen und Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren sowie
von alternativen Investmentfonds sollen sich künftig weniger auf externe Ratings stützen, sondern Risiken
mit Sorgfalt selbst prüfen.
Abgeordneter Rainer Hable (N) sprach von einem anleger- und unternehmerfeindlichen Gesetz, da die in der Vorlage
enthaltene Betragsgrenze in der Höhe von 100.000 nur eine kleine Gruppe von Personen begünstige. Finanzminister
Michael Spindelegger stellte seinem Vorredner gegenüber fest, dass bei ihm in dieser Frage keine Bank interveniert
hätte. Außerdem zeigte er sich bezüglich einer Reduktion der Betragsgrenze gesprächsbereit.
– Die Vorlage wurde in der Fassung eines Abänderungsantrags der Koalition mit S-V-Mehrheit angenommen.
Das Finanzstrafrecht wird bei Selbstanzeigen nachgeschärft
Die von Finanzminister Michael Spindelegger in der Budgetdebatte angekündigte "Nachschärfung"
bei Selbstanzeigen mündete in einer Finanzstrafgesetznovelle 2014 ( 177 d.B.), die im Ausschuss in der Fassung
eines Abänderungsantrags, der Verwaltungsvereinfachungen zum Inhalte hatte, mehrheitlich angenommen wurde.
Waren erstmalige Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte bislang
straffrei und führten erst im Wiederholungsfall zu einer Abgabenerhöhung von 25 %, soll künftig
bereits die erste Selbstanzeige zu einem Abgabenzuschlag von 5% führen. Eine wiederholte Selbstanzeige bei
derselben Abgabe ist künftig ausgeschlossen. Bei Beträgen über 33.000 € soll der Zuschlag 15%, über
100.000 € 20% und über 250.000 € 30% betragen. Der Finanzminister erwartet schon 2014 Mehreinzahlungen von
150 Mio. € für den Bund.
Abgeordneter Hubert Fuchs (F) gab zu bedenken, dass im Rahmen von Jahresumsatzsteuererklärungen oft aus Vorsichtsgründen
Selbstanzeigen gemacht werden. Wenn dann allerdings eine zweite Selbstanzeige gemacht werden müsste, sei diese
nicht mehr strafbefreit, bemängelte er. Er trat daher dafür ein, dass Strafzuschläge nur bei vorsätzlichen
Delikten schlagend werden. Robert Lugar vom Team Stronach war der Auffassung, dass Reue anerkannt werden sollte
und befürchtete auf lange Sicht Einnahmensausfälle für die Finanz. G-Mandatar Bruno Rossmann hielt
die gewählte Lösung für völlig unzureichend; in Deutschland gebe es deutlich schärfere
Konsequenzen. Abgeordneter Christoph Matznetter (S) wiederum begrüßte die Regelung, da es sich um einen
guten Mittelweg handle.
In Österreich gebe es generell ein gut funktionierendes System, meinte Finanzminister Michael Spindelegger,
nun werden kleine Veränderungen vorgenommen. Die ÖVP-Abgeordnete Gabriele Tamandl informierte er darüber,
dass es pro Jahr zu etwa 200 Strafverfahren kommt; 50 bis 60 enden mit einer gerichtlichen Strafe.
Elektrizitätsabgabe: Höherer Ökostrom-Freibetrag für Selbstverbrauch
Für Ökostrom-Selbstverbraucher wird ein Freibetrag von 25.000 kWh pro Jahr eingeführt, was einer
weitgehenden Befreiung nachhaltiger Stromerzeuger von der Elektrizitätsabgabepflicht gleichkommt und Verwaltungsvereinfachungen
bringt ( 163 d.B.). Den Steuerausfall berechnet die Regierung ab 2015 mit 200.000 € pro Jahr für den Gesamtstaat.
Eine weitergehende Gesetzesänderung beantragte die Grün-Abgeordnete Christiane Brunner. Sie verlangte,
den Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms von der Elektrizitätsabgabe gänzlich zu befreien ( 342/A).
Die Regierungsvorlage erhielt S-V-G-Zustimmung, der Antrag der Grünen galt somit als miterledigt.
Internationale Kooperation der Finanzbehörden wird verbessert
Eine einstimmig beschlossene Änderung des seit 1995 geltenden multilateralen Übereinkommens über
die gegenseitige Amtshilfe trägt den neuen OECD-Amtshilfestandards Rechnung und verbessert die internationale
Verwaltungszusammenarbeit in Steuersachen ( 179 d.B.). Dasselbe Ziel verfolgt ein Steuer-Abkommen mit der Vogtei
Guernsey ( 143 d.B.), das mit S-V-F-N-Mehrheit verabschiedet wurde. Das Abkommen gehe zwar in die richtige Richtung,
enthalte aber nur sehr eingeschränkte Informationspflichten, beklagte Abgeordneter Bruno Rossmann (G) .
Staaten machen gegen den Tabakschmuggel mobil
Ein mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossenes Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen
( 135 d.B.) ermöglicht es, den Handel mit Tabakprodukten weltweit zurückzuverfolgen, bringt Aufzeichnungspflichten
und Verhaltenskodizes für Unternehmen sowie Kontrollen in Freihandelszonen und Duty Free Shops. Dazu kommen
Vorschriften zur Aufdeckung, Ermittlung, Verfolgung und Ahndung von Rechtsbrüchen und Bestimmungen über
die Amts- und Rechtshilfe.
Grüne wollen Bestellungsmodus für ÖIAG-Aufsichtsräte ändern
Die Grün-Abgeordneten Werner Kogler, Gabriela Moser und Ruperta Lichtenecker beantragten eine Novelle des
ÖIAG-Gesetzes, wonach die ÖIAG-Aufsichtsräte nicht mehr durch Beschluss im Kreis der Aufsichtsräte,
sondern – wie in Aktiengesellschaften auch sonst üblich - durch den Eigentümer bestellt werden. Die von
Schwarz-Blau eingeführte Selbsterneuerung des ÖIAG-Aufsichtsrates soll beendet werden. Er habe die ÖIAG
nicht entpolitisiert, wie ehedem behauptet wurde, sondern zu einem "Klüngel von Verwandten und Bekannten
aus dem Umfeld der Industrie" gemacht, in dem "eine Insiderclique das Sagen hat", zitieren die Antragsteller
OeNB-Präsidenten Claus Raidl ( 473/A[E]). Abermals massive Kritik übte Abgeordneter Werner Kogler (G)
an den Plänen, den Ex-Magna-Chef Siegfried Wolf als ÖIAG-Aufsichtsratschef zu installieren. - Mit S-V-Mehrheit
vertagt.
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