Sonderpräsidiale nimmt Klarstellungen vor, Einigung auf gutem Weg
Wien (pk) - Man sei in der Frage des Umgangs mit vertraulichen Unterlagen eindeutig weitergekommen, sodass
es kaum noch Differenzen geben dürfte, stellte die Präsidentin des Nationalrats Barbara Prammer am 24.06.
nach Beendigung der Sonderpräsidiale fest. Die Diskussion gehe in die richtige Richtung, war auch der Tenor
der Stellungnahmen der Klubobleute, das Parlament bleibe der Hüter der Transparenz.
Laut Aussagen der SitzungsteilnehmerInnen war das Verwertungsverbot kein Thema mehr. Wenn ein/e JournalistIn vertrauliche
Unterlagen zugespielt bekommt und veröffentlicht, dann ziehe das keinerlei strafrechtliche Konsequenzen nach
sich. Klargestellt werde jedoch, so die Präsidentin, dass JournalistInnen wie bisher schon belangt werden
können, wenn sie Abgeordnete zur Herausgabe von vertraulichen Dokumenten anstiften. Offen geblieben ist die
Frage, inwieweit die berufliche Immunität der Abgeordneten aufgehoben werden soll, wenn sie vertrauliche Informationen
weitergeben.
Für Dokumente wird es vier Geheimhaltungsstufen geben, wobei die erste Stufe eine größere Vertraulichkeit
aufweisen muss als das bisherige Amtsgeheimnis, das ja in nächster Zeit fallen soll. Sollte ein Ministerium
ein Dokument klassifizieren wollen, so muss dies in Zukunft begründet werden. Die Präsidentin kann dann
nach Beratung in der Präsidiale die Klassifizierung herabstufen – ein Recht, über das beispielsweise
der Deutsche Bundestag nicht verfügt. Bleiben in der Folge die Meinungsverschiedenheiten zwischen Parlament
und Ministerium aufrecht, dann soll der Verfassungsgerichtshof angerufen werden können.
Prammer hofft auf eine endgültige Einigung noch vor dem Sommer, sodass ein entsprechender Gesetzesvorschlag
bis zum September ausgearbeitet und dem parlamentarischen Entscheidungsprozess zugeführt werden kann.
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