Staatssekretärin Steßl begrüßt Ausschuss-Votum für verschärfte
Selbstanzeige-Regeln
Wien (sk) - "Es freut mich sehr, dass die Verschärfung der Regeln für Selbstanzeigen heute
auch vom zuständigen Ausschuss im Parlament mit deutlicher Mehrheit beschlossen wurde", sagt SPÖ-Finanzstaatssekretärin
Sonja Steßl am 24.06. nach der Sitzung des Finanzausschusses. "Die Reform des Finanzstrafgesetzes in
diesem Punkt war und ist mir ein persönliches Anliegen. Wir setzen damit einen wesentlichen weiteren Schritt
im verstärkten Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug in Österreich." Die Novelle sieht
vor, dass nach strafbefreienden Selbstanzeigen im Zuge von Betriebsprüfungen künftig Zuschläge auf
die Abgabenschuld zu entrichten sind. "Ehrlichkeit wird sich künftig wieder mehr auszahlen als Unehrlichkeit,
Steuerhinterzieher kommen nicht mehr so günstig davon wie bisher."
Ausdrücklich zu betonen sei, dass die Neuregelung allen ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmern zugutekommt,
denen Nachteile und Schaden entstehen, wenn andere Steuerhinterziehung strategisch einsetzen. "Damit wird
schädliche Wettbewerbsverzerrung vermindert", unterstreicht die Finanzstaatssekretärin.
Im Bundesministerium für Finanzen ging die Initiative zur Reform der Selbstanzeigen von Staatssekretärin
Steßl aus. Lediglich drei Monate nachdem sie ihre Vorschläge dem ressortverantwortlichen Minister unterbereitet
hatte, wurde eine Novelle des Finanzstrafgesetzes im Ministerrat beschlossen. "Für die rasche und zügige
Umsetzung bedanke ich mich bei den Abgeordneten der Regierungsparteien sowie bei den Oppositionsabgeordneten, die
mitgestimmt haben, nicht zuletzt auch bei den Beamtinnen und Beamten des Finanzministeriums, die dazu beigetragen
haben, dass die Steuergerechtigkeit in Österreich verbessert wird", so Steßl am Dienstagnachmittag.
Konkret ist vorgesehen, dass eine Abgabenverkürzung, die Betriebsprüfern vorgelegt wird, mit folgenden,
progressiv ansteigenden Zuschlägen versehen wird: Fünf Prozent bis 33.000 Euro, 15 Prozent bis 100.000
Euro, 20 Prozent bis 250.000 Euro und 30 Prozent bei einer verkürzten Abgabenschuld von mehr als 250.000 Euro.
Bisher mussten Selbstanzeiger lediglich Verzugszinsen bezahlen. Prinzipiell erspart sich der erstmalige Selbstanzeiger
aber weiterhin ein Finanzstrafverfahren, in dem immerhin Haftstrafen im Ausmaß von bis zu zehn Jahren vorgesehen
sind.
Im Zuge des parlamentarischen Prozesses wurde zuletzt noch konkretisiert, dass pro Selbstanzeige nur ein Bescheid
zu erlassen ist, der alle entsprechenden Abgaben und Zeiträume inkludiert. Diese Weiterentwicklung ist sinnvoll
und reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.
Nach dem Votum im Ausschuss wird das Gesetz im Juli dem Plenum des Nationalrates zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die verschärften Regeln für Selbstanzeigen sollen ab 1. Oktober gelten.
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