Rückgabe betrifft Objekte aus den Sammlungen der Albertina, des Kunsthistorischen Museums
und des MAK
Wien (bpd) - Der Kunstrückgabebeirat empfahl in seiner Sitzung vom 03.07. die Rückgabe mehrerer
Porzellanobjekte aus dem MAK und einer Sammlungskartei an die Erben nach Nathan Eidinger. Aus der Albertina wurde
die Rückgabe einer Gouache an die Erben nach Maximilian und Käthe Kellner sowie einer Zeichnung von Adolf
Menzel an die Erben nach Leopoldine Mannaberg empfohlen. An den Deutschen Orden sollen Grabungsfunde, die sich
heute in der Antikensammlung des Kunsthistorischen Museums befinden, zurückgegeben werden. Nicht empfohlen
wurde die Rückgabe von Objekten aus dem MAK, die aus der Sammlung von Arthur Rosthorn stammen.
Der Fabrikant und Kunstsammler Nathan Eidinger musste mit seiner Familie vor den Nationalsozialisten aus Wien fliehen.
Seine Kunstsammlung wurde für eine fällig gestellte Schuld gepfändet und veräußert. Ein
Teil seiner Porzellansammlung gelangte so in die Sammlungen des MAK. In einem Rückstellungsverfahren wurde
das MAK verpflichtet, die Porzellane zurückzustellen, doch berief sich dieses auf eine seit 1939 bestehende
Sicherstellung nach dem Ausfuhrverbotsgesetz für Kulturgut, um zumindest einen Teil der Porzellane erwerben
zu können. Da der Erwerb der zurückzustellenden Kunstwerke somit im engen Zusammenhang mit dem Ausfuhrverbot
erfolgte, empfiehlt der Beirat die Rückgabe.
Die Gouache von Philippe Berger ist sowohl durch einen Ausstellungskatalog von 1924 als auch durch die Vermögensanmeldung,
die Käthe Kellner im Zuge ihrer Verfolgung auszufüllen hatte, als Eigentum des von den Nationalsozialisten
verfolgten Ehepaars Maximilian und Käthe Kellner dokumentiert. Maximilian Kellner verstarb 1940 in Wien, seine
Frau Käthe wurde 1941 deportiert. Die Gouache tauchte erst wieder im Jahr 1954 auf, als sie von der Albertina
aus dem Kunsthandel erworben wurde.
Leopoldine Mannaberg, die als Witwe des 1941 verstorbenen bedeutenden Arztes Julius Mannaberg u.a. mit diskriminierenden
Abgaben wie einer aushaftenden Judenvermögensabgabe belastet war, verkaufte das Blatt von Adolf Menzel im
Jahr 1944 über den Kunsthandel an den für den "Sonderauftrag Linz" arbeitenden Gottfried Reimer.
Nach dem Krieg gelangte es über Depots des Bundesdenkmalamtes an die Albertina. Da der Verkauf verfolgungsbedingt
war, soll das Blatt an die Erben zurückgestellt werden.
Nach dem "Anschluss" wurde die Ballei Österreich des Deutschen Ordens aufgelöst und die Kunstschätze
des Ordens u.a. dem Kunsthistorischen Museum zugewiesen. Diese wurden zwar schon nach 1945 zum überwiegenden
Teil dem Orden rückerstattet, ein Bestand aus Funden der römischen Siedlung Emona verblieb jedoch auch
nach Kontakten in den 1960er Jahren bis heute in der Antikensammlung.
Nicht zur Rückgabe an die Erben nach Arthur Rosthorn empfohlen wurden zwei Objekte aus dem MAK. Der österreich-ungarische
Diplomat in China und Persien und spätere Honorarprofessor an der Universität Wien stand jedenfalls seit
Ende des Ersten Weltkriegs im Kontakt mit dem heutigen MAK. In einem Fall handelt es sich um eine von Arthur Rosthorn
gegebene Leihgabe, nämlich eine chinesische Schale des 18. Jahrhunderts, im anderen Fall um einen chinesischen
Globus, den Arthur Rosthorn im Jahr 1939 dem MAK verkaufte. Zwar stand Arthur Rosthorn dem nationalsozialistischen
Regime ablehnend gegenüber, eine Verfolgung konnte jedoch nicht festgestellt werden. Da somit kein nichtiges
Rechtsgeschäft vorliegt, war keine Rückgabe zu empfehlen.
Die Empfehlungen sind im Wortlaut auf der Webseite der Kommission für Provenienzforschung unter http://www.provenienzforschung.gv.at wiedergegeben.
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