Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes und der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten
vorgestellt
Brüssel (ec) - Die Europäische Kommission hat am 02.07. zwei Mitteilungen verabschiedet: einen
Aktionsplan zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums in der EU und eine Strategie
für den Schutz und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern.
Der Aktionsplan enthält eine Reihe von Maßnahmen, mit denen gewerbsmäßige Rechtsverletzungen
in den Mittelpunkt der Politik der EU im Bereich der Immaterialgüterrechtsdurchsetzung gestellt werden (Grundsatz
„Follow the money“). In der Strategie werden nach einem internationalen Ansatz die neuesten Entwicklungen untersucht
und Möglichkeiten geprüft, die der Kommission derzeit zur Verfügung stehenden Mittel zu verbessern,
um höhere Standards beim Immaterialgüterschutz in Drittländern zu fördern und den Handel mit
schutzrechtsverletzenden Waren zu unterbinden.
„Dieser Aktionsplan zeigt, wie wir unsere Politik neu auf eine bessere Einhaltung der Immaterialgüterrechte
durch die Privatwirtschaft ausrichten wollen“, erklärte der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige
EU-Kommissar Michel Barnier. „Statt den Einzelnen zu bestrafen, der – häufig unwissentlich – Immaterialgüterrechte
verletzt, orientieren sich die beschlossenen Maßnahmen an dem Grundsatz „Follow the money“, um gewerbsmäßigen
Schutzrechtsverletzern die Einnahmequelle zu entziehen.“
„Unsere Unternehmen, Urheber und Erfinder sollten für ihre kreative und innovative Arbeit eine angemessene
Vergütung erhalten“, erklärte der für Handel zuständige EU-Kommissar Karel De Gucht. „Hierzu
und zur Aufrechterhaltung der Anreize für Innovation und Kreativität müssen wir mit unseren internationalen
Partnern weiter an einer Verbesserung der Standards arbeiten. Wir sind nach wie vor dafür offen, unser Konzept
an ihren Entwicklungsstand anzupassen, weisen aber auf die positiven Auswirkungen hin, die geistiges Eigentum auf
Wachstum, Arbeitsplätze und Verbraucher haben kann.“
„Für die wirksame Durchsetzung von Schutzrechten ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen
Behörden sowie zwischen diesen und der Wirtschaft erforderlich. Dies ist sowohl innerhalb der EU als auch
gegenüber unseren internationalen Partnern von entscheidender Bedeutung“, erklärte der für Zoll
zuständige EU-Kommissar Algirdas Šemeta. „Dieser Ansatz, der zahlreiche Interessenträger einbezieht,
stellt eine Herausforderung dar, ist jedoch die einzige Möglichkeit, einen angemessenen Schutz unseres geistigen
Eigentums in der EU und im internationalen Handel zu gewährleisten.“
Die globalisierte Wirtschaft baut heute zunehmend auf die kräftig wachsenden wissensbasierten Branchen, die
zudem der Krise gut standgehalten haben. Die Zahl der neuen europäischen Patentanmeldungen, eingetragenen
Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern hat sich zwischen 2003 und 2012 mehr als verdoppelt. Die
hohe Zahl von Tätigkeiten, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, könnte jedoch dieser positiven
Entwicklung schaden. Allein im Jahr 2012 haben die Grenzkontrollbehörden in der EU in 90 000 Fällen Waren
registriert, bei denen der Verdacht auf Schutzrechtsverletzung bestand (gegenüber weniger als 27 000 im Jahr
2005). Nach Schätzungen der OECD gehen der Weltwirtschaft durch Schutzrechtsverletzungen jedes Jahr insgesamt
rund 200 Mrd. EUR verloren.
Zur Bewältigung dieser Herausforderung sieht der Aktionsplan der EU zur Bekämpfung von Verletzungen der
Rechte des geistigen Eigentums Folgendes vor:
- Aufnahme eines Dialogs mit den Interessenträgern (z. B. mit Online-Anbietern
von Werbe- und Zahlungsdienstleistungen) zur Verringerung der Gewinne aus gewerbsmäßigen Schutzrechtsverletzungen
im Internet;
- Einführung besonderer Sorgfaltspflichten für alle Akteure, die an der
Herstellung von Waren mit einem hohen Gehalt an geistigem Eigentum beteiligt sind, da eine verantwortungsvolle
Kontrolle der Lieferkette und die Einhaltung besonderer Sorgfaltspflichten das Risiko von Schutzrechtsverletzungen
verringert;
- Unterstützung kleiner Unternehmen bei der wirksameren Durchsetzung ihrer
Rechte des geistigen Eigentums durch Verbesserung der Gerichtsverfahren; zu diesem Zweck wird sich die Kommission
zum ersten Mal mit den nationalen Regelungen befassen, die der direkten Unterstützung von KMU beim Zugang
zur Justiz dienen;
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Austausch bewährter
Methoden;
- Bereitstellung eines umfassenden Schulungsprogramms für die Behörden
der Mitgliedstaaten, um rascher Präventivmaßnahmen gegen gewerbsmäßige schutzrechtsverletzende
Aktivitäten in der gesamten EU treffen zu können und Hindernisse für die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit zu ermitteln.
In Bezug auf den internationalen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums schlägt die Kommission Folgendes
vor:
- Fortsetzung der multilateralen Bemühungen zur Verbesserung des internationalen
Rahmens für die Rechte des geistigen Eigentums und Gewährleistung eines angemessenen und effizienten
Schutzes für die Rechteinhaber in den das Immaterialgüterrecht betreffenden Kapiteln bilateraler Handelsabkommen;
- Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Rahmen von Dialogen über geistiges
Eigentum und entsprechenden Arbeitsgruppen, um die systemischen Probleme und zentralen Schwachstellen in ihren
Immaterialgüterschutzsystemen zu beheben;
- Durchführung regelmäßiger Erhebungen zur Aufstellung einer Liste
von „Schwerpunktländern“ für gezielte Anstrengungen der EU;
- Unterstützung von KMU und Rechteinhabern vor Ort durch konkrete Maßnahmen
wie Helpdesks für Rechte des geistigen Eigentums bei gleichzeitiger Mobilisierung und Stärkung der Sachkenntnis
in den Vertretungen der EU und der Mitgliedstaaten in Drittländern auf dem Gebiet des geistigen Eigentums;
- Bereitstellung und Bekanntmachung von geeigneten Programmen für technische
Hilfe auf dem Gebiet des geistigen Eigentums für Drittländer (z. B. Schulung, Kapazitätsaufbau,
Mobilisierung von Vermögenswerten in Form von geistigem Eigentum).
Nächste Schritte
Die in den Mitteilungen dargelegten Maßnahmen sollen 2014 und 2015 eingeleitet und durchgeführt werden.
Die Kommission wird genau verfolgen, wie diese Initiativen umgesetzt werden. Sie fordert das Europäische Parlament,
den Rat, die Mitgliedstaaten, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und die Interessenträger
(einschließlich des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) mit der Europäischen Beobachtungsstelle
für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums) auf, sich aktiv an den anstehenden Arbeiten zu beteiligen.
Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Kommission prüfen, ob weitere, möglicherweise legislative Maßnahmen
erforderlich sind.
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