Mehr Verkehrssicherheit durch Fahrzeugüberprüfungen auf den
Straßen
Wien (pk) – Die technischen Unterwegskontrollen von Nutzfahrzeugen werden auf den österreichischen
Straßen regelmäßig von technischen Sachverständigen der Länder und der BAV gemeinsam
mit der Polizei durchgeführt. Sie dienen dazu, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem möglichst
wenige technisch mangelhafte Fahrzeuge mit potentieller Unfallgefährdung am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Bundesministerin für Verkehr hat dem Nationalrat nun den Bericht der Bundesanstalt für Verkehr (BAV)
über technische Unterwegskontrollen im Jahr 2013 vorgelegt.
Im April 2014 ist auch eine neue EU-Richtlinie über die Kontrolle von Nutzfahrzeugen auf Europas Straßen
in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten haben ihr bis 20. Mai 2017 mit gesetzlichen Regelungen Rechnung zu tragen,
die ein Jahr später in Kraft treten sollen. Art und Umfang der Fahrzeugkontrollen in Österreich werden
durch die Richtlinie keine wesentliche Änderung erfahren, merkt der Bericht an. Die Vereinheitlichung der
Unterwegskontrollen in den EU-Mitgliedsstaaten trägt nicht nur zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit
und zur Verringerung von Fahrzeugemissionen bei, sondern soll auch Wettbewerbsverzerrungen im Straßenverkehrssektor
wegen unterschiedlich hoher Kontrollniveaus verhindern.
Technische Unterwegskontrolle bedeutet, dass gezielt Fahrzeuge, bei denen der Verdacht technischer Mängel
besteht, von speziell geschulten Polizeiorganen angehalten und einer ersten Überprüfung durch technische
Fachverständige zugeführt werden. Bestätigt sich der Verdacht auf technische Mängel, erfolgt
eine ausführliche Überprüfung an einem mobilen Prüfzug oder in einer Prüfhalle. 2013 wurde
eine weitere mobile Prüfzugeinrichtungen angeschafft, um die hohe Flexibilität der Prüforte sicherzustellen.
Die am häufigsten festgestellten Mängelerscheinungen waren nicht oder nicht einwandfrei funktionierende
Bremsanlagen, Schäden an der Achsaufhängung, der Bereifung, der Leuchten und Beleuchtung, Schäden
an Fahrgestell und Rahmen sowie defekte Lenkanlagen. Da gezielt Fahrzeuge geprüft werden, bei denen der Verdacht
von Mängeln besteht, lassen sich die erhobenen Prozentzahlen aber nicht direkt auf das gesamte Fahrzeugkollektiv
umlegen, wird im Bericht angemerkt.
Prüfungstätigkeit 2013 weiter ausgedehnt
2013 wurden 2.946 Einsätze (2012: 2.750, 2011: 2.764) durch Sachverständige der Bundesanstalt für
Verkehr oder der Bundesländer durchgeführt und dabei insgesamt 33.994 Fahrzeuge geprüft (2012: 32.046,
2011: 30.658). Der Anteil der Fahrzeuge, bei denen Gefahr im Verzug gegeben war, lag mit 22,64 % etwas höher
als in den Jahren davor (2012: 21,25 %; 2011: 21,57 %). Diese Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung
einer hohen Kontrolldichte in Österreich, denn die Anzahl der Fahrzeuge, bei denen im Zuge einer Überprüfung
tatsächlich gravierende Mängel festgestellt werden, bleibt konstant hoch.
Von den überprüften Fahrzeugen stammten 21.650 aus Österreich, bei 17,95 % davon war Gefahr in Verzug
(2012: 16,98 %), bei 39,89 % (2012: 37,5 %) wurden zudem schwere Mängel festgestellt. Bei den 11.130 geprüften
Fahrzeugen aus dem EU-Raum (exklusive Österreich) galt in 26,87 % der Fälle "Gefahr in Verzug"
(2012: 25,67 %), bei weiteren 32,24 % (2012: 31,79 %) der Fahrzeuge wurden schwere Mängel konstatiert. An
Fahrzeugen aus Drittländern wurden nur 1.214 überprüft (2012: 1.008), doch war der Prozentsatz der
mangelhaften Fahrzeuge hier, wie auch in den Jahren davor, am höchsten. Laut Bericht war bei 32,5 % Gefahr
in Verzug gegeben (2012: 29,66 %), der Anteil der Fahrzeuge mit schweren Mängeln betrug 33,83 % (2012: 31,65
%)
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