Auch die Präsidenten der Oberlandesgerichte Anton Sumerauer, Manfred Scaria, Johannes
Payrhuber-Wolfesberger und Klaus Schröder sind überzeugt vom Erfolg der jungen Einrichtung
Wien (bmj) - Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter zeigte sich am 01.07. erfreut über den Abschluss
des bundesweiten Ausbaus der Familiengerichtshilfe. Demnach können ab sofort alle Bezirksgerichte in ganz
Österreich die Unterstützung dieser jungen Einrichtung nutzen.
"Mit dem heutigen Vollausbau ist es gelungen, die Familiengerichtshilfe innerhalb kürzester Zeit von
einem Modellprojekt zu einem österreichweiten Erfolgsmodell auszubauen. Dank des Einsatzes der Familiengerichtshilfe
können vor Gericht schnellere und vermehrt einvernehmliche Lösungen gefunden werden", so Brandstetter.
Neben Brandstetter begrüßten auch die Präsidenten der Oberlandesgerichte den mit 01.07. Tag abgeschlossenen
Vollausbau:
"Ich habe als ehemaliger Familienrichter immer wieder die Erfahrung gemacht, dass Eltern in Krisensituationen
unter dem Eindruck erlittener Kränkungen nicht in der Lage sind, miteinander zu sprechen und deshalb ihr Kind
mit oft unerfüllbaren Erwartungshaltungen überfordern. Die Familiengerichtshilfe ist eine wertvolle Einrichtung,
weil sie in Streitigkeiten um die Obsorge oder um das Kontaktrecht hilft, am Wohl des Kindes und den Bedürfnissen
der Eltern orientierte einvernehmliche Regelungen zu treffen. Wo dies nicht gelingt, gibt sie dem Gericht durch
ihre fachlich fundierte Stellungnahme eine wertvolle Entscheidungshilfe an die Hand", so Dr. Manfred Scaria,
Präsident des Oberlandesgerichtes Graz.
"Nach den bisherigen positiven Erfahrungen können wir bereits sagen, dass die Familiengerichtshilfe ein
Erfolgsmodell der Justiz ist. Es werden nun häufiger gütliche Einigungen zwischen den Eltern und eine
höhere Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen erreicht -zusammengefasst also nachhaltigere Lösungen familiärer
Konflikte", betonte der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien Dr. Anton Sumerauer.
"Die Einführung der Familiengerichtshilfe ist eine der wichtigsten und innovativsten Errungenschaften
der Justiz in den letzten Jahrzehnten. Sie unterstützt nicht nur die Familienrichter in einem der schwierigsten
Bereiche der Rechtsprechung, sondern ermöglicht vor allem auch, die Interessen der von den Konflikten zwischen
den Eltern oft traumatisierten Kinder besser wahrzunehmen und zu schützen", ist Dr. Johannes Payrhuber-Wolfesberger,
Präsident des Oberlandesgerichtes Linz überzeugt.
"Die Familiengerichtshilfe ist eine unverzichtbare Einrichtung zur niederschwelligen Streitschlichtung in
Obsorge- und Besuchsrechtsstreitigkeiten geworden. Sie ist im Bedarfsfall `schnell bei den Familien` und trägt
in hohem Maß zur Deeskalation bei familiären Konflikten bei. Die Einbindung der Familiengerichtshilfe
vor einer gerichtlichen Entscheidung erhöht die Akzeptanz der Entscheidung", so Dr. Klaus Schröder,
Präsident des Oberlandesgerichtes Innsbruck.
Rund 190 Familiengerichtshelferinnen und - helfer greifen im Auftrag des Gerichts schlichtend in familienrechtliche
Verfahren ein und fungieren dabei als wichtige Stütze für Kinder, Eltern und Richter. Gestartet wurde
die Familiengerichtshilfe als Modellprojekt; der schrittweise Ausbau erfolgte dann wegen des großen Erfolges
ab Inkrafttreten des neuen Familienrechts im Februar 2013. Dank der Familiengerichtshilfe können erfahrungsgemäß
in etwa einem Drittel der Fälle einvernehmliche oder außergerichtliche Lösungen erreicht werden;
was viele streitige Verfahren und den Betroffenen viel Aufwand, Zeit, Nerven und oft auch viel Leid erspart.
|