Wie arbeiten das Parlament und die EU-Ratspräsidentschaft zusammen?
Brüssel (europarö) - Am 01.07. übernimmt Italien die EU-Ratspräsidentschaft von Griechenland.
Das Europaparlament arbeitet eng mit der Ratspräsidentschaft zusammen, um sicherzustellen, dass die Gesetzgebung
reibungslos abläuft. Der Ministerrat repräsentiert die Meinung der Mitgliedstaaten in der EU.
Alle sechs Monate übernimmt einer der 28 EU-Mitgliedstaaten die Ratspräsidentschaft. Beamten dieser Regierung
leiten die Sitzungen des Ministerrats und handeln Kompromisse mit den anderen EU-Staaten, dem Parlament sowie der
EU-Kommission aus.
Der Mitgliedstaat, der den Vorsitz des Ministerrats innehat, repräsentiert bei allen Plenardebatten und Ausschusssitzungen
die EU-Regierungen.
Wie läuft die EU-Ratspräsidentschaft ab?
Zu Beginn einer jeden EU-Ratspräsidentschaft präsentieren die Regierungen ihre Prioritäten für
die kommenden sechs Monate. Italiens Premierminister Matteo Renzi wird am Mittwoch (2. Juli) die Prioritäten
seines Landes bis Dezember 2014 im Plenarsaal des EU-Parlaments in Straßburg vortragen. Seine Minister stellen
diese später detailliert in den parlamentarischen Ausschüssen vor.
Am Ende einer Ratspräsidentschaft diskutiert die jeweilige Regierung ihre Ergebnisse mit den EU-Abgeordneten.
Da Griechenland in den vergangenen sechs Monaten dem Ministerrat vorstand, wird die griechische Regierung sich
am Mittwoch der Debatte im Plenum in Straßburg stellen.
Europaparlament und Ratspräsidentschaft verhandeln über Gesetze
Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde das Mitentscheidungsverfahren zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren
der EU. Europaparlament und Ministerrat sind nun gleichberechtigt in den Gesetzgebungsprozess eingebunden.
Der EU-Ratspräsidentschaft kommt dabei die Aufgabe zu, mit dem Europaparlament über neue Gesetze zu verhandeln.
Um dabei zügig einen Kompromiss zu finden, informieren sich Parlament und Ministerrat ständig über
die Meinung des anderen Partners. Bei informellen Treffen tauschen sich die EU-Abgeordneten, mit Vertretern der
jeweiligen EU-Ratspräsidentschaft und den Kommissionsbeamten aus.
+Kommt es bei diesen Gesprächen nicht zu einem Kompromiss, wird ein Vermittlungsverfahren einberufen. Vertreter
des Parlaments und des Rats setzen sich zusammen und versuchen, Unstimmigkeiten auszuräumen und einen "last-minute"
Kompromiss auszuhandeln.
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