Oberes und Oberstes Gericht ist seit 1. Juli EU-Regionalfördergebiet
Innsbruck (lk) - Das Gebiet des Planungsverbandes Oberes und Oberstes Gericht im Bezirk Landeck ist seit
1. Juli als EU-Regionalfördergebiet ausgewiesen worden und erhält vom Land Tirol zusätzlich ein
maßgeschneidertes regionalwirtschaftliches Förderprogramm. Insgesamt zehn Millionen Euro werden in den
kommenden zehn Jahren seitens des Landes Tirol in diese Region fließen, in der ein Viertel der Bevölkerung,
rund 10.000 EinwohnerInnen, aus dem Bezirk Landeck lebt.
„Das Land Tirol schnürt ein Zukunftspaket, das den Menschen in der gesamten Region zu Gute kommen soll. Wir
wollen damit Arbeitsplätze und Perspektiven schaffen und so die Attraktivität der Region erhöhen.
Zudem gewinnt eine Region nur dann an Attraktivität, wenn ausreichend Arbeitsplätze und Perspektiven
vorhanden sind“, erläutert LH Günther Platter die Zielrichtung des regionalwirtschaftlichen Förderprogrammes.
Ausschlaggebend für die Programmerstellung und die Initiative von LH Platter zur Ausweisung als regionalfördergebiet
sind die im nationalen Vergleich hohe Arbeitslosigkeit, die geringe Anzahl an unselbstständig Beschäftigten,
der hohe Pendleranteil und die rückläufigen betrieblichen Investitionen in der Region. Zudem soll der
prognostizierten Bevölkerungsabnahme entgegengesteuert werden.
Projektstart 2015
Bis zum Ende des Jahres definiert das Land Tirol in enger Zusammenarbeit mit dem Regionalmanagement regioL und
dem Planungsverband „Oberes und Oberstes Gericht“ die Inhalte des regionalwirtschaftlichen Förderprogrammes.
Es sollen nachhaltige wirtschaftliche Impulse für den Tourismus, die Wirtschaft und die Gemeinden gesetzt,
sowie die Ortskerne belebt werden. „Dadurch können Arbeitsplätze geschaffen, die Wertschöpfung erhöht
und die Attraktivität der Region gesteigert werden, was sich positiv auf den gesamten Bezirk Landeck auswirken
wird“, sind sich Bgm. Helmut Mall, Obmann Regionalmanagement Landeck, und Bgm. Walter Gaim als Obmann des Planungsverbandes
„Oberes und Oberstes Gericht sicher.
Oberes und Oberstes Gericht als EU- Regionalfördergebiet
Auf Betreiben von LH Platter entschied die Europäische Kommission, dass das Gebiet des Planungsverbandes Oberes
und Oberstes Gericht ab 1. Juli 2014 zusätzlich als EU-Regionalfördergebiet ausgewiesen wird. „Die vom
Land Tirol hinsichtlich des regionalwirtschaftlichen Förderprogramms eingeleiteten Schritte, die Region mit
einem maßgeschneiderten Impulspaket zu unterstützen, hat die Entscheidung der Europäischen Kommission
positiv beeinflusst“, sind alle Beteiligten überzeugt. Ergänzend dazu wird der Planungsverband auch weiterhin
in den Genuss der LEADER- und INTERREG-Förderungen kommen. „Mit gebündelten Kräften arbeiten wir
an Impulsen für die Region und werden dafür alle nunmehr gegebenen Möglichkeiten ausschöpfen“,
fasst Bezirkshauptmann Markus Maaß zusammen.
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