40.000 Stellungspflichtige pro Jahr profitieren von Gesetzesnovelle
Wien (bmlvs) - Im Zuge der "Umsetzung der Legislativmaßnahmen im Zusammenhang mit der Wehrdienstreform"
wurde nun im Nationalrat die Änderung des Führerscheingesetzes (FSG) beschlossen. Laut §8 Abs.1
FSG ist künftig der militärärztliche Befund von der Untersuchung bei der Stellung von den zivilen
Führerscheinbehörden anzuerkennen.
Verteidigungsminister Gerald Klug erklärt: "Die der Reform des Wehrdienstes umfasst auch die Stellung.
Mit dieser Maßnahme sparen 40.000 Stellungspflichtige jeweils bis zu 50 Euro. Eine tolle Synergie."
Ausschlaggebend für die Gesetzesnovelle war das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport. Verkehrsministerin Doris Bures
freut sich für die Stellungspflichtigen: "Dass militärärztliche Gutachten auch für den
Führerschein gelten, ist grundvernünftig - und die Burschen sparen sich damit Zeit und Geld."
Das medizinische Gutachten behält nach wie vor seine 18-monatige Gültigkeit. Machen die 40.000 Stellungspflichtigen
pro Jahr bzw. die Frauen, die sich für das Bundesheer entscheiden, in dieser Zeit ihren Führerschein,
ersparen sie sich sowohl die Untersuchung beim Amtsarzt als auch deren Kosten von bis zu 50 Euro.
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