Erhöhte Kinderbeihilfe: Anspruch behinderter Menschen abgesichert
Wien (pk) - Der Bund wird zwischen 2014 und 2017 weitere 305 Mio. € für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen
bereitstellen. Die entsprechende Vereinbarung mit den Bundesländern fand am 10.07. einhellige Zustimmung im
Nationalrat. Je 100 Mio. € sollen in den Jahren 2014 und 2015 fließen, für 2016 und 2017 sind jeweils
52,5 Mio. € vorgesehen. Zu den Voraussetzungen für die Freigabe der Mittel zählen eine Kofinanzierung
durch die Länder und die Erfüllung von Qualitätsvorgaben. Familienministerin Sophie Karmasin sprach
von der größten Ausbauoffensive des Bundes für Kinderbetreuungseinrichtungen. In der Debatte beurteilten
SprecherInnen aller Fraktionen den Ausbau der nunmehr als "Bildungseinrichtungen" anerkannten Kindergärten
und Krippen positiv. Einmal mehr kamen beim Thema Kinderbetreuung und Kindererziehung aber auch ideologische Differenzen
und Gegensätze zur Sprache. Die FPÖ drängte mit einem Entschließungsantrag auf stärkere
Förderung der innerfamiliären Kinderbetreuung, zwei Initiativen der NEOS richteten sich auf einen verbindlichen
Qualitätsrahmenplan für elementarpädagogische Einrichtungen und auf einen Etappenplan zur Einführung
eines Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung im 1. Lebensjahr sowie auf eine Ausbildung von ElementarpädagogInnen
auf tertiärem Niveau. Die Entschließungsanträge blieben in der Minderheit und wurden abgelehnt.
Die Bund-Länder-Vereinbarung zielt auf ein besseres Angebot für die Betreuung unter Dreijähriger,
auf das Schließen regionaler Betreuungslücken und auf mehr ganztägige Einrichtungen. Die Mindestanforderungen
für den Bundeszuschuss lauten auf Öffnung der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung 45 Wochen im Jahr
und 20 Stunden pro Woche. Bei längeren Öffnungszeiten steigt die Förderung. Am meisten Geld erhalten
Einrichtungen, die mindestens 47 Wochen im Jahr und mindestens 45 Wochenstunden zur Verfügung stehen. Gefördert
wird auch die Verbesserung des Betreuungsschlüssels, generations- und gemeindeübergreifende Projekte
sowie die Förderung von Tageseltern.
Die Länder müssen die Bundeszuschüsse kofinanzieren, wobei als Beitrag im Jahr 2014 50 %, 2015 45
%, 2016 40 % und 2017 35 % des Zuschusses vorgesehen sind (insgesamt rund 135 Mio. €).
ÖVP: 2014 ist ein gutes Jahr für die Familien
Die Debatte eröffnete Abgeordneter Georg Strasser (V) mit der Feststellung, 2014 sei ein gutes Jahr für
die Familien. Es bringe eine Erhöhung der Familienbeihilfe und 305 Mio. € für den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen
bis 2017. BürgermeisterInnen und LandespolitikerInnen sollten nun die Chance nutzen, um im Dialog mit den
Familien den Ausbau der Kinderbetreuung voranzutreiben und die Tageseltern in das Betreuungssystem einzubeziehen.
Als konkretes Beispiel brachte Strasser die Einrichtung eines Pendlerkindergartens im Tullnerfeld als Gemeinschaftsprojekt
mehrerer Gemeinden. In der Familienpolitik sei aber noch viel zu tun, sagte Strasser, der auf den Start der Verhandlungen
über das Kinderbetreuungsgeld hinwies und auch auf steuerliche Anreize für Familien plädierte. Der
ÖVP gehe es um zufriedene Kinder, zufriedene Eltern, um ein familienfreundliches Klima und um ausreichende
finanzielle Unterstützung der Familien.
SPÖ: Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird verbessert
Ihrer Freude über einen weiteren Schritt zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Familien und zur besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf gab Abgeordnete Angela Lueger (S) Ausdruck. 30.000 zusätzliche Kinderbetreuungsplätze
sollen geschaffen und damit die Voraussetzungen für die Wahlfreiheit der Eltern verbessert werden. Auch die
Tagesbetreuung werde ausgebaut, teilte die Rednerin mit und bekannte sich zu dem Ziel, für 33% der unter Dreijährigen
Betreuungsplätze anzubieten. Lueger sah auch das Ziel eines Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung ab dem 1.
Lebensjahr positiv - derzeit sei es dafür aber noch zu früh. Dass Betreuungseinrichtungen nunmehr als
Bildungseinrichtungen gesehen werden, bewertete die Sozialdemokratin als erfreulich und erinnerte an konkrete Vorschläge
ihrer Fraktion für deren Weiterentwicklung. Die SPÖ verlangt, Kindergärten nicht länger als
fünf Wochen pro Jahr zu schließen und schlägt einheitliche Qualitätskriterien vor.
FPÖ unterstreicht Wahlfreiheit der Eltern bei der Kinderbetreuung
Auch Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) kündigte ihre Zustimmung zum Ausbau der Betreuung von Kindern
an, um die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie zu verbessern und die Wahlfreiheit zu vergrößern.
Das eigentliche Anliegen der FPÖ sei aber die Förderung der innerfamiliären Kinderbetreuung und
die breitere Unterstützung von Tagesmüttern und –vätern. Mängel bei der Wahlfreiheit ortete
die Rednerin bei Kindern unter drei Jahren, weil alleinerziehende Mütter keine Chance hätten, ihre kleinen
Kinder drei Jahre lang selbst zu betreuen. Kritik übte die Rednerin daran, dass der Ausbau der Kinderbetreuung
gestartet, der Qualitätsrahmen aber erst in drei Jahren bestehen werde. In einem Entschließungsantrag
ihrer Partei trat Abgeordnete Kitzmüller dafür ein, Kinderbetreuungszeiten für die Gehaltseinstufung
in die Kollektivverträge aufzunehmen, Kinderbetreuungskosten steuerlich besser zu berücksichtigen, Familienbeihilfe
und Kinderbetreuungsgeld automatisch an die Inflation anzupassen, den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld auf drei
Jahre auszuweiten sowie fünf Kinderbetreuungsjahre auf die Pension anzurechnen. Abschließend zitierte
Anneliese Kitzmüller einen Pädagogen, der vor der flächendeckenden, immer früheren und immer
länger dauernden außerfamiliären Betreuung von immer kleineren Kindern warnt. Der Staat zahle dafür
einen hohen Preis durch Zunahme depressiver Störungen und anderer Stresskrankheiten.
Grüne für mehr Qualität bei der Kinderbetreuung
Kinderbetreuungseinrichtungen nunmehr "Kinderbildungseinrichtungen" zu nennen, sah Abgeordnete Daniela
Musiol (G) positiv, ortete aber zugleich Nachbesserungsbedarf bei den Qualitätskriterien. Notwendig sei es
auch, die Nachmittagsbetreuung auszudehnen, weil es für berufstätige Eltern nicht ausreiche, wenn Kindergärten
zu Mittag schließen. Verstärkt seien auch Tageseltern zu fördern, sagte Musiol, die Stundenlöhne
von 2,40 € kritisch beurteilte. Um den Rechtsanspruch von Kinderbetreuung durchzusetzen, müsse für ausreichendes
Personal und ausreichende Öffnungszeiten gesorgt werden. Für unverständlich hielt es die Rednerin,
dass der Bund nun viel Geld für die Kinderbetreuung in die Hand nehme, aber darauf verzichte, eine Bundeskompetenz
zu schaffen.
Das Engagement der KindergärtnerInnen und BürgermeisterInnen
In einer ebenfalls zustimmenden Wortmeldung richtete Abgeordneter Leopold Steinbichler (T) seinen persönlichen
Dank an alle BürgermeisterInnen, KindergartenpädagogInnen und Eltern, die sich für das Wohl und
die Geborgenheit der Kinder engagieren. Im ideologischen Streit der verschiedenen Konzepte riet Steinbichler dazu,
Feindbilder abzubauen und einen vernünftigen Weg der Mitte zu gehen. Es gelte die Wahlfreiheit der Eltern
im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu wahren.
Auch NEOS drängen auf Qualitätsverbesserungen in Kindergärten
Die Wahlfreiheit der Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder sei in Gefahr, sagte Abgeordnete Beate Meinl-Reisinger
(N). Kindergärten, die, wie beispielsweise in Vorarlberg, bis zu 12 Wochen im Jahr geschlossen haben, ließen
eine Berufstätigkeit beider Eltern nicht zu. Die Rednerin begrüßte den Wandel zu Bildungseinrichtungen,
problematisierte aber zugleich den sinkenden Kofinanzierungsanteil der Bundesländer und die Einrechnung privater
Investitionen. Qualitätsaspekte seien zu schwach ausgeprägt. Daher legte Abgeordnete Meinl-Reisinger
zwei Entschließungsanträge ihrer Fraktion vor, die auf einen verbindlichen Qualitätsrahmenplan
für elementarpädagogische Einrichtungen und auf einen Etappenplan zur Einführung eines Rechtsanspruchs
auf Kinderbetreuung im 1. Lebensjahr gerichtet waren.
Außerdem verlangen die NEOS, die Elementarpädagogikausbildung auf tertiäres Niveau zu heben. In
den Kindergärten sollten mehr männliche Kindergärtner zum Einsatz kommen.
Karmasin: Ein großer Tag für die Familien und die Kinder
Familienministerin Sophie Karmasin sprach von einem großen Tag für die Familien und die Kinder, die
in Zukunft wesentlich mehr Bildungseinrichtungen zur Verfügung haben werden. Die vorliegende Vereinbarung
mit den Ländern versechsfache die dafür vorgesehenen Mittel. Damit werde auch die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf erleichtert. Das Ziel, für 33% der unter Dreijährigen Bildungseinrichtungen anzubieten und
den Betreuungsschlüssel auf 1:4 sowie für Kinder von drei bis sechs Jahren auf 1:10 abzusenken, sei realistisch.
Die Öffnungszeiten ermöglichten mancherorts noch nicht eine Ganztagsberufstätigkeit der Eltern,
sagte die Ministerin, merkte aber an, dass man bei der Kinderbetreuung nicht nur auf außerhäusliche
Einrichtungen angewiesen sei – auch Großeltern kümmern sich gerne um Enkelkinder, sagte Karmasin. Die
Absenkung des Kofinanzierungsschlüssels verbessere die Chance auf Umsetzung der Vereinbarung, gab die Ministerin
zu bedenken. Verbesserungsbedarf sah die Ministerin bei der Erweiterung der Tagesöffnungszeiten, der Jahresöffnungszeiten
und beim Angebot von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige.
In der weiteren Debatte unterstrich Abgeordnete Claudia Durchschlag (V) die Notwendigkeit, beim Angebot von Kinderbereuungsplätzen
bedarfsgerecht vorzugehen und Unterschiede zwischen Städten und ländlichen Regionen zu beachten. Eine
Umfrage in ihrem Bundesland Oberösterreich habe gezeigt, dass die Eltern dort mit dem Kinderbetreuungsangebot
zufrieden seien. Wichtig seien regelmäßige Bedarfserhebungen in den Gemeinden. – Auch in der Kinderbetreuung
bestimme das Angebot die Nachfrage, meinte hingegen Abgeordnete Katharina Kucharowits (S). Die Vereinbarung gehe
in die richtige Richtung, auch wenn sich die SPÖ entschiedenere Maßnahmen gegen Schließtage in
Kindergärten und konkretere Qualitätskriterien gewünscht hätte.
Der Auffassung, die FPÖ verfolge mit ihrer Politik zur Förderung der innerfamiliären Kinderbetreuung
ein "vorgestriges Retrokonzept", trat Abgeordnete Barbara Rosenkranz (F) entschieden entgegen. Rosenkranz
erinnerte an Erfahrungen mit der staatlichen Kinderbetreuungspolitik in der DDR, die eine 100%ige Frauenerwerbsquote
umgesetzt habe. Die FPÖ wolle Wahlfreiheit im Sinne ihres freiheitlichen Gesellschaftskonzepts. Dazu gehöre
der Respekt vor der Autonomie der Familie, in der die Eltern selbst und ohne Einmischung des Staates entscheiden
können sollen, wie sie ihre Kinder erziehen wollen. Rosenkranz sprach sich aus pädagogischen Gründen
gegen den Weg in die Institutionenkindheit aus, unterstrich ihre Ansicht, dass kleine Kinder ihre Eltern brauchten
und hielt es für unverständlich, dass in einem reichen Land wie Österreich junge Familien nicht
in der Lage sein sollen, ihren kleinen Kindern Stabilität und Sicherheit zu geben. – Den Vergleich zwischen
Kinderbetreuungseinrichtungen in Österreich und jenen in der ehemaligen DDR wies Abgeordneter Harald Walser
(G) zurück und gab seiner Freude über die Erkenntnis Ausdruck, dass es sich bei Kinderbetreuungseinrichtungen
um Bildungseinrichtungen handle. Auch Walser bekannte sich zur Wahlfreiheit, es dürfe aber nicht vom Geburtsort
abhängen, ob und wie viele Betreuungsplätze in welcher Qualität zur Verfügung stehen. Einmal
mehr forderte auch Harald Walser, die Ausbildung der KinderpädagogInnen auf tertiäres Niveau zu heben.
In weiteren zustimmenden Wortmeldungen meinte zunächst Abgeordneter Nikolaus Prinz (V), Österreich brauche
bei der Kinderbetreuung internationale Vergleiche nicht zu scheuen und bekannte sich zu einer bedarfsorientierten
Vorgangsweise in den Gemeinden. Abgeordnete Angelika Fichtinger (V) unterstrich das Anliegen der ÖVP, dem
Wert der Familien in der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Die SPÖ- Abgeordneten Cornelia Ecker und Wolfgang
Knes (S) sahen die Vereinbarung positiv. Knes sprach von einem wesentlichen Schritt zur Verbesserung der Lebensbedingungen
der Familien im ländlichen Raum und sprach die Hoffnung aus, dass Länder und Gemeinden das vom Bund zur
Verfügung gestellte Geld abholen und es für den Ausbau der Kinderbetreuung einsetzen werden.
Erhöhte Familienbeihilfe: Ansprüche behinderter Menschen abgesichert
Einhellig stimmte das Plenum einem Antrag von SPÖ und ÖVP auf Verbesserung des Familienlastenausgleichsgesetzes
zu, der Rechtssicherheit für behinderte Menschen in Bezug auf die Zuerkennung von erhöhter Familienbeihilfe
schafft. Bei den Betroffenen besteht derzeit eine gewisse Unsicherheit im Hinblick auf den weiteren Anspruch auf
erhöhte Familienbeihilfe, wenn sie einen Arbeitsversuch am offenen Arbeitsmarkt starten, der sich letztlich
trotz aller Bemühungen als nicht erfolgreich erweist. Oftmals hindert die Sorge um den Verlust dieser finanziellen
Unterstützung die Personen daran, sich überhaupt auf den offenen Arbeitsmarkt zu wagen. Durch die nun
vorliegende Änderung des Familienlastenausgleichgesetzes soll eindeutig klargestellt werden, dass der Anspruch
dieser Menschen auf erhöhte Familienbeihilfe künftig wiederauflebt, auch wenn sie die Zuverdienstgrenze
von 13.492 € vorübergehend überschritten haben.
Die RednerInnen und Redner aller sechs Fraktionen begrüßten einhellig die vorgenommene Klarstellung
im Familienlastenausgleichsgesetz und die dadurch gewährleistete Rechtssicherheit. Sie mache den Betroffenen
Mut, den Schritt auf den offenen Arbeitsmarkt zu machen ohne Nachteile befürchten zu müssen, zeigte man
sich unisono zufrieden. Menschen mit Behinderungen würden bei ihrem Versuch gestärkt, in den normalen
Arbeitsprozess eingegliedert zu werden, meinte etwa Georg Strasser (V). Es sei absolute Priorität, dass Menschen
mit Behinderung arbeiten und eine Leistung erbringen können, betonte dazu Franz-Joseph Huainigg (V). Aus Unsicherheit
hätten sich bislang viele den Schritt aus der geschützten Werkstatt in die freie Wirtschaft überlegt.
Im gleichen Sinne äußerte sich sein Klubkollege Michael Hammer, der in diesem Zusammenhang auch Familienministerin
Sophie Karmasin dankte. Die zahlreichen Verbesserungen für die Familien beweisen seiner Ansicht nach, wie
sinnvoll ein eigenes Familienministerium ist. Für die nächsten Monate erwartet sich Hammer konstruktive
Arbeit mit dem Ziel einer steuerlichen Entlastung für die Familien.
Seitens der SPÖ-MandatarInnen wurde im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf auf Artikel 27 der
Menschenrechtskonvention hingewiesen, in dem das Recht der Menschen festgeschrieben ist, ihren Lebensunterhalt
am Arbeitsmarkt selbst verdienen zu können. Arbeit erhöht den Selbstwert und die Selbstbestimmung, sagte
Daniela Holzinger (S). Menschen, die den Schritt in den offenen Arbeitsmarkt wagen, müsse man schützen
und dürfe man nicht bestrafen, war Angela Lueger (S) mit der gefundenen Lösung zufrieden. Die heutige
Novelle bringe gemeinsam mit dem gestern beschlossenen Recht, zur Waisenpension zurückkehren zu können,
einen weiteren positiven Schritt für Menschen mit Behinderung, unterstrich Ulrike Königsberger-Ludwig
(S). Sie appellierte gleichzeitig an die Wirtschaft, den Betroffenen auch Arbeitsplätze zur Verfügung
zu stellen. Auch Rupert Doppler (F) wies auf die Schwierigkeit Behinderter hin, am offenen Arbeitsmarkt eine Stelle
zu finden, und machte darauf aufmerksam, dass diese in den ländlichen Gebieten oft äußerst beschwerliche
Wege zurücklegen müssen. Positiv bewertete wurde der Gesetzentwurf zudem von Edith Mühlberghuber
(F) und Leopold Steinbichler (T). Wie Georg Strasser (V) hob Steinbichler vor allem die Arbeit und das Engagement
der vielen gemeinnützigen Organisationen hervor und dankte auch jenen Firmen, die Aufträge an geschützte
Werkstätten vergeben.
Mit großer Zufriedenheit ging auch Helene Jarmer (G) ans Rednerpult. Trotzdem müssen für sie noch
weitere Schritte erfolgen, zumal Menschen, die in geschützten Werkstätten arbeiten, lediglich unfallversichert
sind, jedoch keinen Anspruch auf Urlaubsgeld und eine eigene Pension haben. Was sie bekommen, das sei Taschengeld,
kritisierte Jarmer, im Fall von Krankheit werde dann auch noch vom Taschengeld etwas abgezogen. Man dürfe
nicht vergessen, dass auch in geschützten Werkstätten die Menschen für die Produktion tätig
sind, weshalb sie es für gerechtfertigt hält, auch diese Gruppe in das normale Sozialversicherungssystem
zu integrieren.
Franz-Joseph Huainigg (V) nützte die Debatte auch dazu, sich bei den parlamentarischen MitarbeiterInnen, deren
Gehalt nach langer Zeit heute durch einen entsprechenden Gesetzesbeschluss angehoben werden soll, für deren
wertvolle Arbeit zu bedanken. Sein besonderer Dank galt vor allem seinen persönlichen parlamentarischen Mitarbeiterinnen,
ohne deren Engagement er seine politische Tätigkeit nicht ausführen könnte.
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