Brüssel (ec) - Die EU-Kommission hat am 09.07. die Regeln für nationale Maßnahmen zur Rettung
und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten überarbeitet und die neu gefassten Leitlinien vorgestellt.
Joaquín Almunia, Vizepräsident der Kommission und Wettbewerbskommissar wies darauf hin, dass die neuen
Vorschriften sicherstellen, dass öffentliche Gelder nur dort eingesetzt werden, wo langfristig Arbeitsplätze
und Know-how gerettet werden können, und erst dann, wenn die Unternehmenseigner ihren Anteil der Kosten übernommen
haben.
Die neu gefassten Leitlinien ermöglichen, dass Beihilfen dort genutzt werden, wo sie am dringendsten benötigt
werden, und dass sich die Investoren von in Schieflage geratenen Unternehmen an den Umstrukturierungskosten beteiligen,
statt den Steuerzahler dafür aufkommen zu lassen. Die Leitlinien gelten nur für nichtfinanzielle Unternehmen
in Schwierigkeiten. Für Banken und andere Finanzinstitute gelten separate Vorschriften. Die neuen Leitlinien
werden am 1. August 2014 in Kraft treten.
Die wichtigsten Neuerungen in den heute angenommenen überarbeiteten Leitlinien im Überblick:
Es wurden neue Bestimmungen aufgenommen, die vorübergehende Umstrukturierungshilfen für KMU erlauben,
um die Gewährung staatlicher Unterstützung für Umstrukturierungsvorhaben zu vereinfachen und etwaige
Verfälschungen des Wettbewerbs in Grenzen zu halten. Dabei soll auf weniger wettbewerbsverzerrende Maßnahmen
wie Darlehen und Garantien (statt struktureller Zuwendungen wie Direktzuschüsse und Kapitalzuführungen)
zurückgegriffen werden. Diese Unterstützung kann fortan auf der Grundlage eines vereinfachten Umstrukturierungsplans
für maximal 18 Monate gewährt werden.
Mit besseren Filtern soll sichergestellt werden, dass staatliche Beihilfen dort eingesetzt werden, wo sie wirklich
benötigt werden, und keine Steuergelder verschwendet werden. Hierfür müssen die Mitgliedstaaten
aufzeigen, dass die Beihilfe erforderlich ist, um Härtefälle, z. B. in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit,
zu vermeiden, und dass sich die Lage durch die Gewährung der Umstrukturierungsbeihilfe verbessern wird, weil
zum Beispiel mehr Arbeitsplätze erhalten werden können.
Mit neuen Vorschriften soll sichergestellt werden, dass Privatinvestoren ihren Teil der Umstrukturierungskosten
übernehmen („Lastenverteilung“). Die Investoren werden vorrangig für die Übernahme von Verlusten
herangezogen werden, die vor der Gewährung der staatlichen Beihilfen entstanden sind. Der Staat soll bei erfolgreicher
Umstrukturierung eine angemessene Rendite erhalten. Dieses Konzept, das jetzt auch auf nichtfinanzielle Unternehmen
Anwendung finden wird, wurde während der Finanzkrise entwickelt, als zum Schutze von Steuerzahlern und Verbrauchern
eine Lastenverteilung unumgänglich wurde, da den Banken zu deren Stützung große Summen öffentlicher
Gelder zur Verfügung gestellt wurden.
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